Umweltbezogene Stellungnahmen ... - Stadtentwicklung
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<strong>Stellungnahmen</strong> der Behörden<br />
Zu 1.2<br />
p) Ziff. 9.4.1 Vermeidung und Verringerung<br />
Zur Fläche „PG“<br />
Zu p)<br />
- betrifft nicht dieses Bebauungsplanverfahren –<br />
Abwägungsempfehlung<br />
Die Fläche „PG“ ist mit älterem Wald bestockt. In Teil A – Planzeichnung –<br />
wird verwiesen auf Teil B – Text -, Festsetzung Nr. 5. Danach darf dort nur<br />
nährstoffarmer Oberboden aufgebracht werden, die Fläche ist gehölzfrei zu<br />
halten, und es sind artenreiche Magerrasen zu entwickeln. Dem ist zu entnehmen,<br />
dass die Gehölze beseitigt werden sollen.<br />
Hier fehlt allerdings die Erläuterung, weshalb diese Maßnahme dort durchgeführt<br />
werden muss und welches Ziel damit erreicht werden soll. Dies ist<br />
zu ergänzen.<br />
Da vermutlich die Einhaltung des Waldabstandes Grund für diese Maßnahme<br />
ist, regt die UNB an, mit der unteren Forstbehörde zu klären, ob<br />
diese Fläche auch als Private Grünanlage ausgewiesen werden kann.<br />
Sollte die Maßnahme zwingend durchgeführt werden müssen, wären auf<br />
dieser Fläche PG externe Ansaatmischungen auszuschließen; es dürfen<br />
ausschließlich gebietsheimische Saaten verwendet werden.<br />
Das erforderliche Einvernehmen zur Waldumwandlung kann nach Klärung<br />
dieses Punktes in Aussicht gestellt werden.<br />
q) Ziff. 9.4.2 Zusammenfassende naturschutzrechtliche Eingriffsbewertung<br />
und Bilanzierung<br />
(ebenso zum Fachbeitrag B-Plan)<br />
Die durchgeführte Eingriffsbeurteilung und Ausgleichsbemessung erfüllt<br />
die fachlichen und formalen Anforderungen. Die Ergebnisse sind insgesamt<br />
plausibel.<br />
Zu q)<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />
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