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Umweltbezogene Stellungnahmen ... - Stadtentwicklung

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<strong>Stellungnahmen</strong> der Behörden<br />

Abwägungsempfehlung<br />

a)<br />

b)<br />

1.12 Hansestadt Lübeck, Bereich Verkehr<br />

20.05.2011<br />

45. Änderung Flächennutzungsplan<br />

Der Bereich Verkehr hat grundsätzlich keine Bedenken gegen die 45. Flächennutzungsplanänderung.<br />

Bebauungsplan 10.03.00<br />

Begründung<br />

Ziff. 4.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV), 1. Absatz, letzter Satz:<br />

Ein direkter Anschluss der Gewerbegebietsgrundstücke an die B 207 n ist<br />

gemäß Planfeststellungsbeschluss nicht zulässig.<br />

Hierzu verweisen wir auch auf die Stellungnahme des Ministeriums für<br />

Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 28. April 2011 unter Punkt 2.<br />

Zu a)<br />

Kein Beschluss erforderlich.<br />

Zu b)<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die Begründung (Kap. 4.1 „Motorisierter Individualverkehr“)<br />

wird entsprechend ergänzt.<br />

Direkte Grundstückszufahrten von der B 207n sind nicht vorgesehen<br />

und durch Festsetzung einer Anpflanz- und Erhaltungsfläche<br />

im Bereich des bereits bestehenden und zu erhaltenden<br />

Walls ausgeschlossen.<br />

Die Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft<br />

und Verkehr siehe unter 1.10. zu 2.<br />

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