Umweltbezogene Stellungnahmen ... - Stadtentwicklung
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<strong>Stellungnahmen</strong> der Behörden<br />
Abwägungsempfehlung<br />
a)<br />
b)<br />
1.12 Hansestadt Lübeck, Bereich Verkehr<br />
20.05.2011<br />
45. Änderung Flächennutzungsplan<br />
Der Bereich Verkehr hat grundsätzlich keine Bedenken gegen die 45. Flächennutzungsplanänderung.<br />
Bebauungsplan 10.03.00<br />
Begründung<br />
Ziff. 4.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV), 1. Absatz, letzter Satz:<br />
Ein direkter Anschluss der Gewerbegebietsgrundstücke an die B 207 n ist<br />
gemäß Planfeststellungsbeschluss nicht zulässig.<br />
Hierzu verweisen wir auch auf die Stellungnahme des Ministeriums für<br />
Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 28. April 2011 unter Punkt 2.<br />
Zu a)<br />
Kein Beschluss erforderlich.<br />
Zu b)<br />
Der Anregung wird gefolgt.<br />
Die Begründung (Kap. 4.1 „Motorisierter Individualverkehr“)<br />
wird entsprechend ergänzt.<br />
Direkte Grundstückszufahrten von der B 207n sind nicht vorgesehen<br />
und durch Festsetzung einer Anpflanz- und Erhaltungsfläche<br />
im Bereich des bereits bestehenden und zu erhaltenden<br />
Walls ausgeschlossen.<br />
Die Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft<br />
und Verkehr siehe unter 1.10. zu 2.<br />
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