Umweltbezogene Stellungnahmen ... - Stadtentwicklung
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<strong>Stellungnahmen</strong> der Behörden<br />
Abwägungsempfehlung<br />
Zu 1.5<br />
e) Als gesichert kann gelten, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />
die o. g. Auslösewerte für L pC,peak nicht überschritten<br />
werden. Unter der Voraussetzung, dass zwei Triebwerksprobeläufe<br />
innerhalb eines 8-Stunden-Arbeitstages<br />
stattfinden und ohne Berücksichtigung der zusätzlichen Abschirmung<br />
durch die Hallen wäre für einen Menschen, der<br />
sich für eine Zeitdauer von 8 Stunden an ein und demselben<br />
Standort unmittelbar an der nördlichen Baugrenze des GE 2<br />
aufhält, ein Tages-Lärmexpositionspegel L EX,8 h von ca.<br />
85 dB(A) zu erwarten.<br />
Real sind wegen geringerer Aufenthaltszeiten im Freien wesentlich<br />
niedrigere Tages-Lärmexpositionspegel (kleiner als<br />
80 dB(A)) zu erwarten. Eine Gesundheitsgefährdung ist damit<br />
auszuschließen.<br />
Die Begründung (Kap. 7 „Immissionsschutz“) wird entsprechend<br />
ergänzt.<br />
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