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Umweltbezogene Stellungnahmen ... - Stadtentwicklung

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<strong>Stellungnahmen</strong> der Behörden<br />

Abwägungsempfehlung<br />

Zu 1.5<br />

e) Als gesichert kann gelten, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />

die o. g. Auslösewerte für L pC,peak nicht überschritten<br />

werden. Unter der Voraussetzung, dass zwei Triebwerksprobeläufe<br />

innerhalb eines 8-Stunden-Arbeitstages<br />

stattfinden und ohne Berücksichtigung der zusätzlichen Abschirmung<br />

durch die Hallen wäre für einen Menschen, der<br />

sich für eine Zeitdauer von 8 Stunden an ein und demselben<br />

Standort unmittelbar an der nördlichen Baugrenze des GE 2<br />

aufhält, ein Tages-Lärmexpositionspegel L EX,8 h von ca.<br />

85 dB(A) zu erwarten.<br />

Real sind wegen geringerer Aufenthaltszeiten im Freien wesentlich<br />

niedrigere Tages-Lärmexpositionspegel (kleiner als<br />

80 dB(A)) zu erwarten. Eine Gesundheitsgefährdung ist damit<br />

auszuschließen.<br />

Die Begründung (Kap. 7 „Immissionsschutz“) wird entsprechend<br />

ergänzt.<br />

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