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Umweltbezogene Stellungnahmen ... - Stadtentwicklung

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<strong>Stellungnahmen</strong> der Behörden<br />

Zu 1.4<br />

g) Tz. 8. An der Ostgrenze ist ein Knick anzulegen, um die Auswirkungen des<br />

Gewerbegebietes auf das Schöne Dreieck zu minimieren. Die Bepflanzung<br />

sollte durch Entnahme von Junggehölzen aus angrenzenden Bereichen erfolgen.<br />

Zumindest im GE2 sollten Anpflanzungen von Sträuchern ebenfalls durch<br />

Umpflanzungen erfolgen. Es sind hierbei ausschließlich standortheimische<br />

Gehölze zu verwenden.<br />

h) Tz. 9. Die Parkplätze sind konsequent platzsparend anzulegen. Die errechneten<br />

„Parkplatzbäume“ sind als Gruppen so zu pflanzen, dass kleine<br />

sinnvolle Grünflächen zur Verbesserung des Kleinklimas und zur Pausennutzung<br />

entstehen. Die zu pflanzenden Bäume sollten sich dem vorhandenen<br />

Baumbestand anpassen.<br />

Abwägungsempfehlung<br />

Zu g)<br />

- betrifft nicht dieses Bebauungsplanverfahren –<br />

Die Grenze des Gewerbegebietes verschiebt sich mit der<br />

Grenzziehung des Geltungsbereichs des Teilbereichs I um ca.<br />

90 m nach Westen. Als Abpflanzung zur freien Landschaft ist<br />

am östlichen Rand eine Pflanzfläche in einer Breite von 10 m<br />

vorgesehen (s. textl. Festsetzung 9).<br />

Planungsziel ist weiterhin durch beide Teilbereiche ein gemeinsames<br />

Gewerbegebiet bis zu der östlichen Grenze zu<br />

entwickeln, die im Mediationsverfahren mit den Naturschutzverbänden<br />

vereinbart wurde. Es handelt sich nach der Teilung<br />

um zwei eigenständige Bebauungspläne. Es ist beabsichtigt,<br />

dass der Teilbereich II schnell umgesetzt wird und hier der<br />

endgültige Pflanzstreifen nach Osten erfolgen soll. Die Festsetzung<br />

des Pflanzstreifens im Teilbereich I erfolgt, falls aus<br />

irgendeinem Grunde die Rechtskraft des anschließenden Bebauungsplans<br />

für den Teilbereich II nicht oder wesentlich verzögert<br />

eintritt. Für diesen Fall ist mit der Festsetzung gewährleistet,<br />

dass eine dichte Eingrünung des Gewerbegebietes zur<br />

freien Landschaft nach Osten und somit ein verträglicher<br />

Übergang zum angrenzenden Naturschutzgebiet erfolgt.<br />

Zu h)<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Ziel der Festsetzung ist eine durchgehende Auflockerung der<br />

Stellplatzanlage durch Bäume, u. a. auch um die Aufwärmung<br />

zu minimieren. Durch die Pflanzung eines großkronigen Baumes<br />

je sechs Stellplätze wird eine weitgehend gleichmäßige<br />

Überdeckung der Stellplatzanlagen durch Baumkronen sichergestellt.<br />

Die großkronigen Laubbäume stellen eine Gliederung<br />

und optisch wirksame Bepflanzung dar, wodurch eine gestalterische<br />

Aufwertung der Stellplatzanlage erreicht wird.<br />

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