Umweltbezogene Stellungnahmen ... - Stadtentwicklung
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<strong>Stellungnahmen</strong> der Behörden<br />
Zu 1.4<br />
g) Tz. 8. An der Ostgrenze ist ein Knick anzulegen, um die Auswirkungen des<br />
Gewerbegebietes auf das Schöne Dreieck zu minimieren. Die Bepflanzung<br />
sollte durch Entnahme von Junggehölzen aus angrenzenden Bereichen erfolgen.<br />
Zumindest im GE2 sollten Anpflanzungen von Sträuchern ebenfalls durch<br />
Umpflanzungen erfolgen. Es sind hierbei ausschließlich standortheimische<br />
Gehölze zu verwenden.<br />
h) Tz. 9. Die Parkplätze sind konsequent platzsparend anzulegen. Die errechneten<br />
„Parkplatzbäume“ sind als Gruppen so zu pflanzen, dass kleine<br />
sinnvolle Grünflächen zur Verbesserung des Kleinklimas und zur Pausennutzung<br />
entstehen. Die zu pflanzenden Bäume sollten sich dem vorhandenen<br />
Baumbestand anpassen.<br />
Abwägungsempfehlung<br />
Zu g)<br />
- betrifft nicht dieses Bebauungsplanverfahren –<br />
Die Grenze des Gewerbegebietes verschiebt sich mit der<br />
Grenzziehung des Geltungsbereichs des Teilbereichs I um ca.<br />
90 m nach Westen. Als Abpflanzung zur freien Landschaft ist<br />
am östlichen Rand eine Pflanzfläche in einer Breite von 10 m<br />
vorgesehen (s. textl. Festsetzung 9).<br />
Planungsziel ist weiterhin durch beide Teilbereiche ein gemeinsames<br />
Gewerbegebiet bis zu der östlichen Grenze zu<br />
entwickeln, die im Mediationsverfahren mit den Naturschutzverbänden<br />
vereinbart wurde. Es handelt sich nach der Teilung<br />
um zwei eigenständige Bebauungspläne. Es ist beabsichtigt,<br />
dass der Teilbereich II schnell umgesetzt wird und hier der<br />
endgültige Pflanzstreifen nach Osten erfolgen soll. Die Festsetzung<br />
des Pflanzstreifens im Teilbereich I erfolgt, falls aus<br />
irgendeinem Grunde die Rechtskraft des anschließenden Bebauungsplans<br />
für den Teilbereich II nicht oder wesentlich verzögert<br />
eintritt. Für diesen Fall ist mit der Festsetzung gewährleistet,<br />
dass eine dichte Eingrünung des Gewerbegebietes zur<br />
freien Landschaft nach Osten und somit ein verträglicher<br />
Übergang zum angrenzenden Naturschutzgebiet erfolgt.<br />
Zu h)<br />
Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />
Ziel der Festsetzung ist eine durchgehende Auflockerung der<br />
Stellplatzanlage durch Bäume, u. a. auch um die Aufwärmung<br />
zu minimieren. Durch die Pflanzung eines großkronigen Baumes<br />
je sechs Stellplätze wird eine weitgehend gleichmäßige<br />
Überdeckung der Stellplatzanlagen durch Baumkronen sichergestellt.<br />
Die großkronigen Laubbäume stellen eine Gliederung<br />
und optisch wirksame Bepflanzung dar, wodurch eine gestalterische<br />
Aufwertung der Stellplatzanlage erreicht wird.<br />
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