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Umweltbezogene Stellungnahmen ... - Stadtentwicklung

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<strong>Stellungnahmen</strong> der Behörden<br />

Zu 1.4<br />

i) Tz. 15. Ersatzpflanzungen haben grundsätzlich nach der „Wertermittlungsmethode<br />

Koch“ zu erfolgen.<br />

Abwägungsempfehlung<br />

Zu i)<br />

Die Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Es werden die üblichen Bewertungsverfahren für die Bauleitplanung<br />

angewandt. Die Bewertung des Eingriffs wurde gem.<br />

den Vorgaben des Runderlasses zum Verhältnis der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung zum Baurecht vom<br />

03.07.1998 vorgenommen. Gemäß Baurechtserlass wurde der<br />

Bedarf an gleichartigen Bäumen, die als Ausgleich mit einem<br />

Mindeststammumfang von 14/16 cm für die entfallenden Bäume<br />

zu pflanzen sind, nach der entsprechenden Tabelle des<br />

Knickerlass Schleswig-Holstein ermittelt. Der Erlass „Erläuterungen<br />

und Hinweise für die Behandlung von Knicks und Bäumen<br />

(Knickerlass)“ vom 30. August 1996 wurde 2005 aufgehoben.<br />

Der für die Ausgleichsbilanzierung anzuwendende Baurechtserlass<br />

bezieht sich in der Anlage für die Ermittlung der<br />

Anzahl der neu zu pflanzenden Bäume auf die entsprechende<br />

Tabelle des Knickerlasses. Diese Werte werden hier dementsprechend<br />

zu Grunde gelegt.<br />

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