Umweltbezogene Stellungnahmen ... - Stadtentwicklung
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<strong>Stellungnahmen</strong> der Behörden<br />
Zu 1.4<br />
i) Tz. 15. Ersatzpflanzungen haben grundsätzlich nach der „Wertermittlungsmethode<br />
Koch“ zu erfolgen.<br />
Abwägungsempfehlung<br />
Zu i)<br />
Die Anregung wird nicht gefolgt.<br />
Es werden die üblichen Bewertungsverfahren für die Bauleitplanung<br />
angewandt. Die Bewertung des Eingriffs wurde gem.<br />
den Vorgaben des Runderlasses zum Verhältnis der naturschutzrechtlichen<br />
Eingriffsregelung zum Baurecht vom<br />
03.07.1998 vorgenommen. Gemäß Baurechtserlass wurde der<br />
Bedarf an gleichartigen Bäumen, die als Ausgleich mit einem<br />
Mindeststammumfang von 14/16 cm für die entfallenden Bäume<br />
zu pflanzen sind, nach der entsprechenden Tabelle des<br />
Knickerlass Schleswig-Holstein ermittelt. Der Erlass „Erläuterungen<br />
und Hinweise für die Behandlung von Knicks und Bäumen<br />
(Knickerlass)“ vom 30. August 1996 wurde 2005 aufgehoben.<br />
Der für die Ausgleichsbilanzierung anzuwendende Baurechtserlass<br />
bezieht sich in der Anlage für die Ermittlung der<br />
Anzahl der neu zu pflanzenden Bäume auf die entsprechende<br />
Tabelle des Knickerlasses. Diese Werte werden hier dementsprechend<br />
zu Grunde gelegt.<br />
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