Umweltbezogene Stellungnahmen ... - Stadtentwicklung
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<strong>Stellungnahmen</strong> der Behörden<br />
Zu 1.4<br />
Weitere Anmerkungen, Empfehlungen und Forderungen des NABU:<br />
q)<br />
Außer der Erhaltung der Turnhalle sollte auch eine Außensportanlage erhalten<br />
und als Fläche für Sport festgesetzt werden, damit die Schüler auch<br />
weiterhin die Möglichkeit zu „Outdoor“-Sportaktivitäten haben.<br />
r) Die vorhandene Abflussleitung ist vor einer Nutzungserhöhung mittels Kamera-Inspektion<br />
auf Dichtigkeit zu prüfen. Das Protokoll ist den Unterlagen<br />
beizufügen.<br />
s) Müllbehälterstandorte sollten, um Verschmutzungen und illegale Entsorgungen<br />
zu vermeiden, unbedingt einsichtig sein.<br />
Abwägungsempfehlung<br />
Zu q)<br />
Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />
Die Außensportanlage im Osten wird als Gewerbegebiet<br />
überplant. Die Turnhalle nebst westlich angrenzender Außensportfläche<br />
bleibt erhalten. Ein weiterer Bedarf wurde vom<br />
Ausbildungspark nicht gesehen.<br />
Zu r)<br />
Der Anregung wird auf folgende Weise gefolgt:<br />
Es haben am 23.09. und 26.10.2009 Abstimmungsgespräche<br />
bezüglich der Ver- und Entsorgungsleitungen zwischen dem<br />
Vorhabenträger (KWL), der Stadt Lübeck, der Entsorgungsbetriebe<br />
Lübeck und den Fachplanungsbüros stattgefunden. Die<br />
Entsorgungsleitungen werden insgesamt erneuert.<br />
Zu s)<br />
Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />
Aus gestalterischen Gründen wird festgesetzt, dass Müllbehälterstandorte<br />
durch Hecken und / oder andere geeignete Maßnahmen<br />
gegen Einsicht abzuschirmen sind. Die Müllbehälterstandorte<br />
auf Privatgrundstücken sind bei Einzäunung der Betriebsgrundstücke<br />
i.d.R. vor illegaler Entsorgung ausreichend<br />
geschützt.<br />
t) Zur „Anbauverbotszone“ ist eine Erläuterung erforderlich. Zu t)<br />
Der Anregung ist bereits gefolgt.<br />
In der Begründung Kap. 4 „Erschließung“ sind Ausführungen<br />
zur Anbauverbotszone vorhanden.<br />
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