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Umweltbezogene Stellungnahmen ... - Stadtentwicklung

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<strong>Stellungnahmen</strong> der Behörden<br />

Zu 1.2<br />

d) Das Landschaftsplanerische Entwicklungskonzept „Erholung in Lübeck“<br />

wird von dem Vorhaben weder direkt noch indirekt berührt.<br />

Eine Änderung ist ebenfalls nicht erforderlich.<br />

e) Der B-Plan sieht als Abschirmung des zukünftigen Gewerbegebietes in<br />

östl. Richtung zum Gebiet „Schönes Dreieck“ eine lineare, fünf Meter breite<br />

Gehölzfläche und eine parallel hierzu verlaufende private Grünfläche (mit<br />

Leitungsrechten) sowie eine weitere private Grünfläche im südöstl. Anschluss<br />

vor. Eine Wirksamkeit der bezeichneten Abschirmung wird aufgrund<br />

der geringen Breite der gepl. Anpflanzung bzw. der fehlenden Gehölzpflanzung<br />

bezweifelt.<br />

Um die gewünschte abpuffernde Wirkung der künftigen Betriebstätigkeiten<br />

gegenüber der natürlichen Entwicklung der Fläche des „Schönen Dreiecks“<br />

zu gewährleisten, wäre aus landschaftsplanerischer Sicht die Festsetzung<br />

einer durchgängigen Gehölzpflanzung von mind. zehn Metern Breite, auch<br />

an der südöstl. Grenze des gepl. Gewerbegebietes, sinnvoll.<br />

Zu d)<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Abwägungsempfehlung<br />

Zu e)<br />

- betrifft nicht dieses Bebauungsplanverfahren –<br />

Die Grenze des Gewerbegebietes verschiebt sich mit der<br />

Grenzziehung des Geltungsbereichs des Teilbereichs I um<br />

ca. 90 m nach Westen. Als Abpflanzung zur freien Landschaft<br />

ist am östlichen Rand eine Pflanzfläche in einer Breite von<br />

10 m vorgesehen (s. textl. Festsetzung 9).<br />

Planungsziel ist weiterhin durch beide Teilbereiche ein gemeinsames<br />

Gewerbegebiet bis zu der östlichen Grenze zu<br />

entwickeln, die im Mediationsverfahren mit den Naturschutzverbänden<br />

vereinbart wurde. Es handelt sich nach der Teilung<br />

um zwei eigenständige Bebauungspläne. Es ist beabsichtigt,<br />

dass der Teilbereich II schnell umgesetzt wird und hier der<br />

endgültige Pflanzstreifen nach Osten erfolgen soll. Die Festsetzung<br />

des Pflanzstreifens im Teilbereich I erfolgt, falls aus<br />

irgendeinem Grunde die Rechtskraft des anschließenden Bebauungsplans<br />

für den Teilbereich II nicht oder wesentlich verzögert<br />

eintritt. Für diesen Fall ist mit der Festsetzung gewährleistet,<br />

dass eine dichte Eingrünung des Gewerbegebietes zur<br />

freien Landschaft nach Osten und somit ein verträglicher<br />

Übergang zum angrenzenden Naturschutzgebiet erfolgt.<br />

f)<br />

II. Zum Eingriff in die Natur<br />

Die Eingriffsbeurteilung mit Ausgleichsplanung erfüllt die fachlichen und<br />

formalen Anforderungen. Die Ergebnisse sind weitestgehend plausibel.<br />

Zu f)<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

g) 45. Änderung Flächennutzungsplan<br />

(1) Begründung<br />

Zu g)<br />

Kein Beschluss erforderlich.<br />

- betrifft nicht dieses Bebauungsplanverfahren –<br />

(Anmerkung: Die Stellungnahme gilt sinngemäß auch zur Begründung zum<br />

8

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