Umweltbezogene Stellungnahmen ... - Stadtentwicklung
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<strong>Stellungnahmen</strong> der Behörden<br />
Zu 1.2<br />
d) Das Landschaftsplanerische Entwicklungskonzept „Erholung in Lübeck“<br />
wird von dem Vorhaben weder direkt noch indirekt berührt.<br />
Eine Änderung ist ebenfalls nicht erforderlich.<br />
e) Der B-Plan sieht als Abschirmung des zukünftigen Gewerbegebietes in<br />
östl. Richtung zum Gebiet „Schönes Dreieck“ eine lineare, fünf Meter breite<br />
Gehölzfläche und eine parallel hierzu verlaufende private Grünfläche (mit<br />
Leitungsrechten) sowie eine weitere private Grünfläche im südöstl. Anschluss<br />
vor. Eine Wirksamkeit der bezeichneten Abschirmung wird aufgrund<br />
der geringen Breite der gepl. Anpflanzung bzw. der fehlenden Gehölzpflanzung<br />
bezweifelt.<br />
Um die gewünschte abpuffernde Wirkung der künftigen Betriebstätigkeiten<br />
gegenüber der natürlichen Entwicklung der Fläche des „Schönen Dreiecks“<br />
zu gewährleisten, wäre aus landschaftsplanerischer Sicht die Festsetzung<br />
einer durchgängigen Gehölzpflanzung von mind. zehn Metern Breite, auch<br />
an der südöstl. Grenze des gepl. Gewerbegebietes, sinnvoll.<br />
Zu d)<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />
Abwägungsempfehlung<br />
Zu e)<br />
- betrifft nicht dieses Bebauungsplanverfahren –<br />
Die Grenze des Gewerbegebietes verschiebt sich mit der<br />
Grenzziehung des Geltungsbereichs des Teilbereichs I um<br />
ca. 90 m nach Westen. Als Abpflanzung zur freien Landschaft<br />
ist am östlichen Rand eine Pflanzfläche in einer Breite von<br />
10 m vorgesehen (s. textl. Festsetzung 9).<br />
Planungsziel ist weiterhin durch beide Teilbereiche ein gemeinsames<br />
Gewerbegebiet bis zu der östlichen Grenze zu<br />
entwickeln, die im Mediationsverfahren mit den Naturschutzverbänden<br />
vereinbart wurde. Es handelt sich nach der Teilung<br />
um zwei eigenständige Bebauungspläne. Es ist beabsichtigt,<br />
dass der Teilbereich II schnell umgesetzt wird und hier der<br />
endgültige Pflanzstreifen nach Osten erfolgen soll. Die Festsetzung<br />
des Pflanzstreifens im Teilbereich I erfolgt, falls aus<br />
irgendeinem Grunde die Rechtskraft des anschließenden Bebauungsplans<br />
für den Teilbereich II nicht oder wesentlich verzögert<br />
eintritt. Für diesen Fall ist mit der Festsetzung gewährleistet,<br />
dass eine dichte Eingrünung des Gewerbegebietes zur<br />
freien Landschaft nach Osten und somit ein verträglicher<br />
Übergang zum angrenzenden Naturschutzgebiet erfolgt.<br />
f)<br />
II. Zum Eingriff in die Natur<br />
Die Eingriffsbeurteilung mit Ausgleichsplanung erfüllt die fachlichen und<br />
formalen Anforderungen. Die Ergebnisse sind weitestgehend plausibel.<br />
Zu f)<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />
g) 45. Änderung Flächennutzungsplan<br />
(1) Begründung<br />
Zu g)<br />
Kein Beschluss erforderlich.<br />
- betrifft nicht dieses Bebauungsplanverfahren –<br />
(Anmerkung: Die Stellungnahme gilt sinngemäß auch zur Begründung zum<br />
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