Umweltbezogene Stellungnahmen ... - Stadtentwicklung
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<strong>Stellungnahmen</strong> der Behörden<br />
Zu 1.4<br />
l) Tz. 19 Die angeführten Lärmwerte berücksichtigen nicht die tatsächlichen<br />
Nutzungsverhältnisse des Ausbildungsparks, die geprägt sind durch unterschiedliche<br />
Schulformen, teilweise mit Außenunterricht, Internaten und Kindertagestätte.<br />
Abwägungsempfehlung<br />
Zu l)<br />
Der Anregung ist bereits gefolgt.<br />
Die angrenzenden Nutzungen werden in der Prognose der<br />
Geräuschimmissionen (ALB Berlin, Anlage 1 der Begründung)<br />
korrekt berücksichtigt. Der schalltechnischen Untersuchung<br />
wurden die baurechtlich genehmigten Nutzungen zugrunde<br />
gelegt, denn nur für diese ist ein Schutzanspruch gegenüber<br />
Lärm ableitbar. Baugenehmigungen lagen wie folgt vor:<br />
für die Gebäude 3 (Hausmeisterwohnung), 10 (Hausmeisterwohnung,<br />
Wohnungen für Bedienstete und Azubis),<br />
19 (Wohnungen für das Bugenhagen Berufsbildungswerk)<br />
und 34 (Wohnungen zur Unterbringung von Azubis)<br />
für die Gebäude 5, 6 und 13 für Wohnheimnutzungen.<br />
Von den genannten Gebäuden ist das Gebäude 34 das dem<br />
Plangebiet nächst gelegene. Der gemäß Technischen Anleitung<br />
Lärm (TA Lärm) maßgebliche Immissionsort wurde vor<br />
der Nordseite dieses Gebäudes angeordnet (s. Anlage 1, dort<br />
IO 14).<br />
Die tatsächlich vorhandenen Nutzungen sind durch den zugeordneten<br />
Schutzanspruch eines Mischgebietes ausreichend<br />
berücksichtigt.<br />
Entsprechend der der Ermittlung und Bewertung gewerblicher<br />
Schallimmissionen zugrunde zu legenden TA Lärm sind nur<br />
gemäß DIN 4109 schutzbedürftige Räume in der schalltechnischen<br />
Untersuchung zu berücksichtigen, nicht jedoch beispielsweise<br />
für Unterrichtszwecke genutzte Außenbereiche.<br />
Der im Gebäude 10 untergebrachte Kindergarten ist wesentlich<br />
weiter von der Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans<br />
Nr. 10.03.00 und damit auch von den geplanten Gewerbegebieten<br />
entfernt als das o. g. Gebäude 34. Auch das (zudem nur<br />
tagsüber genutzte) Kindergarten-Gebäude genießt keinen anderen<br />
(höheren) Schutzanspruch als das (auch für Schlafzwecke<br />
nachts) genutzte Gebäude 34.<br />
34