Umweltbezogene Stellungnahmen ... - Stadtentwicklung
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<strong>Stellungnahmen</strong> der Behörden<br />
Abwägungsempfehlung<br />
Zu 1.2<br />
ad) Entsprechend den gutachtlichen Aussagen in den Abschnitten 4.2.1.3.5<br />
(Gewässerbelastung) bzw. 4.3.2 (Wirkungen auf den Blankensee) ist sicherzustellen,<br />
dass eine Ableitung von Regenwasser aus belastenden Betrieben<br />
in die Regenwasser-Kanalisation und somit in den Blankenseebach<br />
bzw. den Blankensee ausgeschlossen ist.<br />
Zu ad)<br />
Der Anregung wird gefolgt.<br />
Siehe Abwägung zu j).<br />
Falls eine Gewerbeansiedlung beabsichtigt ist, die zu Nährstoffeinträgen<br />
führen kann, müssen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens die<br />
Beschaffenheit des Niederschlagswassers geprüft werden.<br />
Falls verschmutztes Niederschlagswasser, insbesondere erhöhte Einleitungen<br />
von Phosphorverbindungen, auftreten können, sind entsprechende<br />
spezielle Vorkehrungen zur Wasserableitung auf den Grundstücken zu<br />
treffen.<br />
Es muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass keinerlei Schadstoffe oder<br />
Phosphate aus dem geplanten Gewerbegebiet in den Blankenseebach<br />
bzw. den Blankensee gelangen können.<br />
ae) Es fehlt die erforderliche Beurteilung der Auswirkungen im Zusammenwirken<br />
mit anderen Plänen und Projekten, insbesondere durch den geplanten<br />
Ausbau des Flughafens Lübeck (Planfeststellungsverfahren).<br />
Zu ae)<br />
Der Anregung wird gefolgt.<br />
Durch das Vorhaben sind keine Auswirkungen zu erwarten,<br />
daher ist auch keine Kumulation mit anderen Projekten gegeben.<br />
af)<br />
Die für eine Sicherstellung der FFH-Verträglichkeit erforderlichen vorhabensbezogene<br />
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung sollten deutlich,<br />
möglichst in einem eigenen Kapitel, dargestellt werden.<br />
Zu af)<br />
Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung sind nicht erforderlich,<br />
da keine negativen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet zu erwarten<br />
sind.<br />
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