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Umweltbezogene Stellungnahmen ... - Stadtentwicklung

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<strong>Stellungnahmen</strong> der Behörden<br />

Zu 1.4<br />

m) Tz. 20 Es sollten Schutzvorrichtungen an Kellerfenstern- und -eingängen<br />

errichtet werden, um das Hineinfallen von Kröten, Jungvögeln und anderen<br />

Kleintieren zu verhindern.<br />

Abwägungsempfehlung<br />

Zu m)<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Gewerbegebäude werden i. A. ohne Keller errichtet, es<br />

wird keine Notwendigkeit für eine Festsetzung für die Errichtung<br />

von Schutzvorrichtungen gesehen.<br />

n)<br />

II Festzungen zur Gestaltung<br />

Tz. 2 Bitte ergänzen um: „...und keine Dachglanzziegel.“<br />

Besonders in der Nähe von Gewässern – wie hier gegeben – führen solche<br />

im Sonnenlicht reflektierenden Dächer, da sie mit sonnenlichtreflektierenden<br />

Wasseroberflächen verwechselt werden, zu Vogelverletzungen oder sogar<br />

tödlichen Verlusten.<br />

Zu n)<br />

Der Anregung wurde gefolgt.<br />

In der Gestaltungsvorschrift (textliche Festsetzung Nr. 20) wurde<br />

der Ausschluss glasierter und engobierter Dacheindeckungen<br />

ergänzt.<br />

o) Tz. 3 Bei Leuchtwerbeanlagen darf die Konstruktion kein Eindringen von<br />

Insekten zulassen. Auch hier sind nach Möglichkeit die o.a. Empfehlungen<br />

(zu I Tz. 18) umzusetzen. Zudem sollte die Größe der Anlagen beschränkt<br />

werden.<br />

Zu o)<br />

Der Anregung wurde teilweise gefolgt.<br />

Siehe Abwägung zu k).<br />

Weitere Beschränkungen zur Größe von Werbeanlagen werden<br />

für nicht erforderlich gehalten. Die getroffenen Festsetzungen<br />

zur Höhenbeschränkungen und Beleuchtung sind ausreichend,<br />

um Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und<br />

der Nachbarschaft zu vermeiden.<br />

p) Fensterflächen sind vor Vogelschlag durch Sandstrahlung zu mustern oder<br />

mit Scheiben mit hohem Lichtschutzfaktor zu versehen. (Letzteres käme<br />

auch den dort sich aufhaltenden Menschen zugute.)<br />

Zu p)<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im Gewerbegebiet ist mit keinen großen Fensterflächen zu<br />

rechnen.<br />

35

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