Umweltbezogene Stellungnahmen ... - Stadtentwicklung
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<strong>Stellungnahmen</strong> der Behörden<br />
Abwägungsempfehlung<br />
a)<br />
1.5 Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm<br />
23.05.2011<br />
45. Änderung Flächennutzungsplan / Bebauungsplan 10.03.00<br />
Die Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm ist ein nach § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes<br />
anerkannter Verein. Gegen obige Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes sowie gegen den Bebauungsplan wird eine fristgerechte<br />
Einwendung im Rahmen des TöB-Verfahrens erhoben.<br />
Im Einzelnen beziehen sich die nachfolgenden Einwendungen auf den<br />
Textteil B des Bebauungsplanen 10.03.00 zu den Punkten: 3; 4; 17; 18; 20<br />
Zu a)<br />
Kein Beschluss erforderlich.<br />
b) Bevor nicht der Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen Rechtskraft<br />
erlangt, dürfen derart gravierende Planungen nicht durchgeführt werden.<br />
Begründung:<br />
Als Grundlage der Lärmimmissionsfestsetzung dient das Lärmphysikalische<br />
Gutachten der Fa. ACCON.<br />
In diesem Gutachten heißt es, dass pro Tag zwei Triebwerksprobeläufe zu<br />
je 20 min. und einem Schallpegel von 136 dB(A) berücksichtigt seien. Die<br />
Anzahl der Probeläufe ist zu niedrig. Dem Planfeststellungsbeschluss kann<br />
eine entsprechende Beschränkung nicht entnommen werden.<br />
Eine entsprechende Berechnung, aus der der Lärm der Triebwerksprobeläufe<br />
ersichtlich ist, fehlt jedoch dem Gutachten.<br />
Weiter ist aus dem ACCON Gutachten nicht ersichtlich, wie die Triebwerksprobeläufe<br />
Berücksichtigung finden.<br />
Im Planfeststellungsbeschluss ist dazu angemerkt, dass laut Flugl.SV<br />
Triebwerksprobeläufe nicht dem Bodenlärm zugerechnet werden.<br />
Gefordert wird, dass der Bodenlärm nach Immissionsschutzrecht, ggfs.<br />
einschließlich TA Lärm, beurteilt wird.<br />
Weiter ist davon auszugehen, dass sowohl der Zeitrahmen als auch der<br />
Schallpegel erheblich überschritten werden.<br />
Diese Unstimmigkeiten werden erst im anstehenden Rechtsverfahren zum<br />
Planfeststellungsbeschluss Klärung finden.<br />
Zu b)<br />
Die Anregung ist bereits berücksichtigt.<br />
Das Lärmphysikalische Gutachten der Fa. ACCON ist nicht<br />
Grundlage der Festsetzungen von Emissionskontingenten im<br />
Bebauungsplan. Die Emissionskontingente begrenzen die<br />
Höhe möglicher Geräuschemissionen, die von den beiden<br />
geplanten Gewerbegebieten ausgehen können. Dabei handelt<br />
es sich um Gewerbelärm. Das Lärmphysikalische Gutachten<br />
hat die Höhe des Flug- und Bodenlärms entsprechend der<br />
zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden rechtlichen und sonstigen<br />
Bestimmungen sowie bereits im Vorgriff auf zu erwartende<br />
Veränderungen der Berechnungsvorschriften (z. B. Anwendung<br />
der sog. Sigma-Regelung) ermittelt. Gemäß Gesetz<br />
zum Schutz gegen Fluglärm (2007) sind Triebwerksprobeläufe<br />
bei der Ermittlung der Lärmschutzbereiche nicht zu berücksichtigen.<br />
Die TA Lärm als Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BIm-<br />
SchG "… gilt für genehmigungsbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftige<br />
Anlagen, die den Anforderungen des Zweiten<br />
Teils des BImSchG unterliegen…".<br />
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