Umweltbezogene Stellungnahmen ... - Stadtentwicklung
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<strong>Stellungnahmen</strong> der Behörden<br />
Abwägungsempfehlung<br />
Zu 1.2<br />
Bebauungsplan 10.03.00<br />
(2) Ergänzende Stellungnahme zur Begründung zum B-Plan<br />
Kein Beschluss erforderlich.<br />
(Anmerkung: Hier sind nur zusätzliche Punkte aufgeführt, die inhaltlich<br />
nicht bereits sinngemäß unter II (1) angesprochen wurden).<br />
w) Ziff. 3.1 Art der baulichen Nutzungen<br />
Unter II (1) zu 1.1 wurde bereits die erforderliche Beschränkung auf flughafenaffines<br />
Gewerbe angesprochen. Die Art der baulichen Nutzung sollte<br />
folglich auch im B-Plan angesichts der besonders wertvollen östlichen Teilflächen<br />
entsprechend stark auf flughafenaffines Gewerbe beschränkt werden.<br />
x) Ziff. 3.5.2 Anpflanz- und Erhaltungsflächen<br />
Zur Pflanzung am Westrand<br />
Die beschriebenen westlichen Flächen zum Anpflanzen und Erhalten von<br />
Gehölzen sollte zwecks klarerer Darstellung als Grünfläche, nicht als Gewerbefläche<br />
dargestellt werden.<br />
Zu w)<br />
Der Anregung kann nicht gefolgt werden.<br />
Eine Beschränkung auf flughafenaffine Gewerbebetriebe ist<br />
durch Festsetzung im Bebauungsplan nicht möglich.<br />
Der Begriff „flughafenaffines Gewerbe“ ermöglicht keine konkrete<br />
Beschreibung bzw. keine Eingrenzung auf bestimmte<br />
Betriebsarten.<br />
Zu x)<br />
Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />
Durch die getroffene Festsetzung einer Anpflanzfläche kann<br />
dieser Flächenanteil des Grundstückes entsprechend bei der<br />
Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ) mit angerechnet<br />
werden.<br />
Auf die Gestaltung und das Aussehen der Pflanzfläche hat die<br />
Art der Festsetzung keinen Einfluss.<br />
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