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Umweltbezogene Stellungnahmen ... - Stadtentwicklung

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<strong>Stellungnahmen</strong> der Behörden<br />

Zu 1.7<br />

e) Ziff. 5. Ver- und Entsorgung<br />

Für die Entsorgung des anfallenden Niederschlagswassers sind Dienstbarkeiten<br />

und Baulasten erforderlich. Diese Unterlagen liegen den Entsorgungsbetrieben<br />

noch nicht vor. Die entwässerungstechnische Erschließung<br />

ist erst nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen gesichert.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Entsorgungsbetriebe Lübeck<br />

Abwägungsempfehlung<br />

Zu e)<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Nachweis der Dienstbarkeiten und Baulasten ist nicht<br />

bebauungsplanrelevant, sondern wird im Rahmen der Bauausführung<br />

geführt.<br />

Durch die nun festgesetzte dezentrale Versickerung von Niederschlagswasser<br />

auf den Grundstücken werden Vorfluteinrichtungen<br />

entlastet. Durch verzögerten Abfluss wird Wasser<br />

versickert und verdunstet, so dass die Grundwasserneubildung<br />

gefördert wird. Der versickerte Anteil des Oberflächenwassers<br />

wird durch Bodenfilterung sehr effektiv von Phosphaten<br />

befreit, die unter aeroben Bedingungen in der Regel partikulär<br />

gebunden werden. Die Entlastung des Blankensees beträgt<br />

für die versickerte Menge Regenwasser 100%.<br />

Ein Überlauf erfolgt in Richtung Osten in ein neues<br />

Regenversickerungsbecken. Das Versickerungsbecken ist so<br />

dimensioniert, dass es bei Starkregenereignissen das Regenwasser<br />

aus dem Plangebiet aufnehmen kann. Des Weiteren<br />

ist ein zusätzlicher Anschluss für die Regenentwässerung<br />

des Ausbildungsparks möglich, um auch dessen Abflussmengen<br />

an Regenwasser in den Blankenseebach zu reduzieren.<br />

Die Begründung (Kap. 5 „Ver- und Entsorgung“, Kap. 9.2.5<br />

„Schutzgut Wasser“ und 9.4.1 „Vermeidung und Verringerung“)<br />

wird ergänzt.<br />

Die textliche Festsetzung zur Oberflächenentwässerung (Nr.<br />

16) wurde angepasst und lautet nunmehr:<br />

„Das anfallende Niederschlagswasser ist, soweit es nicht in<br />

Speichereinrichtungen gesammelt und genutzt wird, auf den<br />

Grundstücken oder innerhalb der Fläche für Versorgungsanlagen<br />

und die Abwasserbeseitigung (Regenversickerungsbecken)<br />

über die belebte Bodenzone zu versickern.“<br />

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