Umweltbezogene Stellungnahmen ... - Stadtentwicklung
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<strong>Stellungnahmen</strong> der Behörden<br />
Zu 1.7<br />
e) Ziff. 5. Ver- und Entsorgung<br />
Für die Entsorgung des anfallenden Niederschlagswassers sind Dienstbarkeiten<br />
und Baulasten erforderlich. Diese Unterlagen liegen den Entsorgungsbetrieben<br />
noch nicht vor. Die entwässerungstechnische Erschließung<br />
ist erst nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen gesichert.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Entsorgungsbetriebe Lübeck<br />
Abwägungsempfehlung<br />
Zu e)<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />
Der Nachweis der Dienstbarkeiten und Baulasten ist nicht<br />
bebauungsplanrelevant, sondern wird im Rahmen der Bauausführung<br />
geführt.<br />
Durch die nun festgesetzte dezentrale Versickerung von Niederschlagswasser<br />
auf den Grundstücken werden Vorfluteinrichtungen<br />
entlastet. Durch verzögerten Abfluss wird Wasser<br />
versickert und verdunstet, so dass die Grundwasserneubildung<br />
gefördert wird. Der versickerte Anteil des Oberflächenwassers<br />
wird durch Bodenfilterung sehr effektiv von Phosphaten<br />
befreit, die unter aeroben Bedingungen in der Regel partikulär<br />
gebunden werden. Die Entlastung des Blankensees beträgt<br />
für die versickerte Menge Regenwasser 100%.<br />
Ein Überlauf erfolgt in Richtung Osten in ein neues<br />
Regenversickerungsbecken. Das Versickerungsbecken ist so<br />
dimensioniert, dass es bei Starkregenereignissen das Regenwasser<br />
aus dem Plangebiet aufnehmen kann. Des Weiteren<br />
ist ein zusätzlicher Anschluss für die Regenentwässerung<br />
des Ausbildungsparks möglich, um auch dessen Abflussmengen<br />
an Regenwasser in den Blankenseebach zu reduzieren.<br />
Die Begründung (Kap. 5 „Ver- und Entsorgung“, Kap. 9.2.5<br />
„Schutzgut Wasser“ und 9.4.1 „Vermeidung und Verringerung“)<br />
wird ergänzt.<br />
Die textliche Festsetzung zur Oberflächenentwässerung (Nr.<br />
16) wurde angepasst und lautet nunmehr:<br />
„Das anfallende Niederschlagswasser ist, soweit es nicht in<br />
Speichereinrichtungen gesammelt und genutzt wird, auf den<br />
Grundstücken oder innerhalb der Fläche für Versorgungsanlagen<br />
und die Abwasserbeseitigung (Regenversickerungsbecken)<br />
über die belebte Bodenzone zu versickern.“<br />
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