Umweltbezogene Stellungnahmen ... - Stadtentwicklung
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<strong>Stellungnahmen</strong> der Behörden<br />
Abwägungsempfehlung<br />
Zu 1.4<br />
Grundsätzliches<br />
ah)<br />
Der NABU empfindet es als befremdlich, dass dem beauftragten Gutachter<br />
zwar die „konkreten sich ansiedelnden Gewerbebetriebe zum jetzigen Zeitpunkt<br />
nicht bekannt sind“, er aber dennoch eine Auswirkungsbewertung<br />
vornimmt, so dass die zukünftige bauleitplanerische Situation als „unerheblich“,<br />
„ohne nachteilige Auswirkungen“, allenfalls mit „geringer Beeinträchtigungsintensität“<br />
prognostiziert wird.<br />
Anmerkung zu den Planunterlagen<br />
Zu ah)<br />
Die Anregung ist ausreichend berücksichtigt.<br />
Beim B-Plan handelt es sich um eine „Angebotsplanung“. Die<br />
Auswirkungsbewertung bezieht sich, wie dies in der Umweltprüfung<br />
zur Bauleitplanung üblich und nicht anders möglich ist,<br />
auf die getroffenen Festsetzungen.<br />
Die Festsetzungen des B-Planes sind hinreichend konkret für<br />
eine Beurteilung der zu erwartenden Auswirkungen. Aus den<br />
planerischen Festsetzungen lassen sich diese Schlüsse ziehen.<br />
So sind beispielsweise keine industriellen Nutzungen zulässig.<br />
ai)<br />
Die Schriftgröße der Unterlagen stellt hohe Anforderungen an den Lesenden<br />
und stößt - je nach Leistungsfähigkeit der Augen oder optischer Hilfsmittel<br />
- an Zumutbarkeitsgrenzen. Insbesondere in den Kartendarstellungen<br />
ist teilweise keine Lesbarkeit mehr gegeben. Der NABU bittet, dass bei<br />
zukünftigen Planausfertigungen in Papierform auch auf Lesbarkeit geachtet<br />
wird.<br />
Zu ai)<br />
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.<br />
Der NABU bittet um weitere Beteiligung am Verfahren und um schriftliche<br />
Rückäußerung, wie über seine hier vorgebrachten Anmerkungen, Anregungen<br />
und Einwendungen befunden wurde.<br />
Mit freundlichem Gruß<br />
NABU Schleswig-Holstein<br />
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