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Umweltbezogene Stellungnahmen ... - Stadtentwicklung

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<strong>Stellungnahmen</strong> der Behörden<br />

Abwägungsempfehlung<br />

Zu 1.4<br />

Grundsätzliches<br />

ah)<br />

Der NABU empfindet es als befremdlich, dass dem beauftragten Gutachter<br />

zwar die „konkreten sich ansiedelnden Gewerbebetriebe zum jetzigen Zeitpunkt<br />

nicht bekannt sind“, er aber dennoch eine Auswirkungsbewertung<br />

vornimmt, so dass die zukünftige bauleitplanerische Situation als „unerheblich“,<br />

„ohne nachteilige Auswirkungen“, allenfalls mit „geringer Beeinträchtigungsintensität“<br />

prognostiziert wird.<br />

Anmerkung zu den Planunterlagen<br />

Zu ah)<br />

Die Anregung ist ausreichend berücksichtigt.<br />

Beim B-Plan handelt es sich um eine „Angebotsplanung“. Die<br />

Auswirkungsbewertung bezieht sich, wie dies in der Umweltprüfung<br />

zur Bauleitplanung üblich und nicht anders möglich ist,<br />

auf die getroffenen Festsetzungen.<br />

Die Festsetzungen des B-Planes sind hinreichend konkret für<br />

eine Beurteilung der zu erwartenden Auswirkungen. Aus den<br />

planerischen Festsetzungen lassen sich diese Schlüsse ziehen.<br />

So sind beispielsweise keine industriellen Nutzungen zulässig.<br />

ai)<br />

Die Schriftgröße der Unterlagen stellt hohe Anforderungen an den Lesenden<br />

und stößt - je nach Leistungsfähigkeit der Augen oder optischer Hilfsmittel<br />

- an Zumutbarkeitsgrenzen. Insbesondere in den Kartendarstellungen<br />

ist teilweise keine Lesbarkeit mehr gegeben. Der NABU bittet, dass bei<br />

zukünftigen Planausfertigungen in Papierform auch auf Lesbarkeit geachtet<br />

wird.<br />

Zu ai)<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.<br />

Der NABU bittet um weitere Beteiligung am Verfahren und um schriftliche<br />

Rückäußerung, wie über seine hier vorgebrachten Anmerkungen, Anregungen<br />

und Einwendungen befunden wurde.<br />

Mit freundlichem Gruß<br />

NABU Schleswig-Holstein<br />

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