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Umweltbezogene Stellungnahmen ... - Stadtentwicklung

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<strong>Stellungnahmen</strong> der Behörden<br />

Abwägungsempfehlung<br />

1.4 NABU Schleswig Holstein, Stellungnahme vom 13.07.2009 im<br />

Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung<br />

Zu a)<br />

Der Anregung kann nicht gefolgt werden.<br />

a)<br />

I Planrechtliche Festsetzungen<br />

Tz. 1./2. Es ist ausschließlich flughafenbezogenes Gewerbe zulässig. Dafür<br />

war die Fläche ursprünglich durchgesetzt worden.<br />

Die Erweiterungsfläche sollte der Ansiedlung zweier Flugzeugbauer dienen,<br />

für die die vorhandene Fläche nicht ausgereicht hätte. Für die Ansiedlung<br />

von „buntem“ Gewerbe hätte der NABU seine Zustimmung zur Abtrennung<br />

eines Streifens des Schönen Dreiecks nicht gegeben.<br />

Der Anregung wird insofern nicht gefolgt werden, da im Rahmen<br />

des Angebotsbebauungsplanes, mit dem ein übliches<br />

Gewerbegebiet geplant wird, durch die entsprechend getroffenen<br />

Emissionsbegrenzungen und die textlichen Festsetzungen<br />

die Eingriffe in Natur und Landschaft ordnungsgemäß ausgeglichen<br />

werden und Maßnahmen zur Vermeidung innerhalb<br />

des Plangebietes festgesetzt und damit sichergestellt werden.<br />

In der Mediationsvereinbarung mit den Naturschutzverbänden<br />

ist nichts Näheres über die Verwendung des Gewerbegebietes<br />

ausgeführt. Insofern gibt es keinen Dissens gegenüber der<br />

Mediationsvereinbarung.<br />

b) Anm.: Für die Ausgrenzung des Schönen Dreiecks einschließlich des<br />

„Schlangengrill“ aus den Schutzgebieten gab es keine fachliche Begründung.<br />

c) Tz. 3. Es darf keine Straße/n im östlichen Bereich geben, da hierdurch Blankensee<br />

und die Internate als Wohngebiete und das Schöne Dreieck als<br />

schützwürdiges Gebiet belastet würden.<br />

Zu b)<br />

Die Anmerkung ist nicht bebauungsplanrelevant.<br />

Zu c)<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die Straßenplanung wurde im östlichen Verlauf verändert und<br />

knickt im letzten Teilstück nun nach Norden ab und endet dort<br />

mit einem Wendekreis.<br />

Mit entsprechenden Belastungen der Wohnnutzungen und des<br />

Schöne Dreiecks ist nicht zu rechnen.<br />

Die Festsetzung für die Erschließung rückwärtiger Grundstücke<br />

(ehemals Nr. 3) ist entfallen.<br />

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