Umweltbezogene Stellungnahmen ... - Stadtentwicklung
Umweltbezogene Stellungnahmen ... - Stadtentwicklung
Umweltbezogene Stellungnahmen ... - Stadtentwicklung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Stellungnahmen</strong> der Behörden<br />
Abwägungsempfehlung<br />
1.4 NABU Schleswig Holstein, Stellungnahme vom 13.07.2009 im<br />
Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung<br />
Zu a)<br />
Der Anregung kann nicht gefolgt werden.<br />
a)<br />
I Planrechtliche Festsetzungen<br />
Tz. 1./2. Es ist ausschließlich flughafenbezogenes Gewerbe zulässig. Dafür<br />
war die Fläche ursprünglich durchgesetzt worden.<br />
Die Erweiterungsfläche sollte der Ansiedlung zweier Flugzeugbauer dienen,<br />
für die die vorhandene Fläche nicht ausgereicht hätte. Für die Ansiedlung<br />
von „buntem“ Gewerbe hätte der NABU seine Zustimmung zur Abtrennung<br />
eines Streifens des Schönen Dreiecks nicht gegeben.<br />
Der Anregung wird insofern nicht gefolgt werden, da im Rahmen<br />
des Angebotsbebauungsplanes, mit dem ein übliches<br />
Gewerbegebiet geplant wird, durch die entsprechend getroffenen<br />
Emissionsbegrenzungen und die textlichen Festsetzungen<br />
die Eingriffe in Natur und Landschaft ordnungsgemäß ausgeglichen<br />
werden und Maßnahmen zur Vermeidung innerhalb<br />
des Plangebietes festgesetzt und damit sichergestellt werden.<br />
In der Mediationsvereinbarung mit den Naturschutzverbänden<br />
ist nichts Näheres über die Verwendung des Gewerbegebietes<br />
ausgeführt. Insofern gibt es keinen Dissens gegenüber der<br />
Mediationsvereinbarung.<br />
b) Anm.: Für die Ausgrenzung des Schönen Dreiecks einschließlich des<br />
„Schlangengrill“ aus den Schutzgebieten gab es keine fachliche Begründung.<br />
c) Tz. 3. Es darf keine Straße/n im östlichen Bereich geben, da hierdurch Blankensee<br />
und die Internate als Wohngebiete und das Schöne Dreieck als<br />
schützwürdiges Gebiet belastet würden.<br />
Zu b)<br />
Die Anmerkung ist nicht bebauungsplanrelevant.<br />
Zu c)<br />
Der Anregung wird gefolgt.<br />
Die Straßenplanung wurde im östlichen Verlauf verändert und<br />
knickt im letzten Teilstück nun nach Norden ab und endet dort<br />
mit einem Wendekreis.<br />
Mit entsprechenden Belastungen der Wohnnutzungen und des<br />
Schöne Dreiecks ist nicht zu rechnen.<br />
Die Festsetzung für die Erschließung rückwärtiger Grundstücke<br />
(ehemals Nr. 3) ist entfallen.<br />
28