Herzlichen Dank und alles Gute! - Kreisvolkshochschule Uelzen ...
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Anmeldungen<br />
Für alle Veranstaltungen der KVHS ist eine Anmeldung bei<br />
unseren Geschäftsstellen in <strong>Uelzen</strong> oder Lüchow erforderlich.<br />
Die Anmeldung erfolgt schriftlich, entweder formlos oder per<br />
Anmeldekarte (s. Vordruck letzte Seite), per Fax oder Email.<br />
Als verbindliche Anmeldung gilt auch die Unterschrift auf der<br />
bei Kursbeginn zu unterschreibenden Kursliste. In Ausnahmefällen<br />
nimmt die KVHS telefonische Anmeldungen entgegen.<br />
Es erfolgt gr<strong>und</strong>sätzlich keine Bestätigung der Anmeldung.<br />
Sie werden nur benachrichtigt, wenn die Veranstaltung<br />
nicht wie ausgedruckt stattfindet oder der Kurs bereits belegt<br />
ist. Bei Anmeldungen zu Bildungsurlaubsveranstaltungen<br />
erhalten Sie eine Anmeldebestätigung zur Vorlage beim<br />
Arbeitgeber.<br />
Telefonische oder schriftliche Anmeldungen sind verbindlich<br />
<strong>und</strong> verpflichten zur Zahlung der Kursgebühr.<br />
Die Kursgebühr wird auch dann fällig, wenn der Kurs, für<br />
den eine Anmeldung erfolgte, nicht besucht wird <strong>und</strong> die<br />
Anmeldung nicht rechtzeitig storniert wurde.<br />
Kurswechsel<br />
Wenn Sie von einem Kurs in einen anderen wechseln wollen,<br />
so teilen Sie dies umgehend einer der beiden Geschäftsstellen<br />
mit, andernfalls ist Ihre Zahlung nicht richtig zuzuordnen<br />
<strong>und</strong> Sie müssen mit einer Mahnung rechnen.<br />
Abmeldungen<br />
Abmeldungen sind gr<strong>und</strong>sätzlich schriftlich an eine der<br />
beiden Geschäftsstellen zu richten. Abmeldungen bei der<br />
Dozentin/dem Dozenten sind nicht wirksam.<br />
Beim Rücktritt von Exkursionen, Bildungsurlaubsseminaren,<br />
Wochenseminaren (montags–freitags) oder Wochenendkursen<br />
können die Gebühren nur dann erlassen bzw. zurückerstattet<br />
werden, wenn eine schriftliche Abmeldung 7<br />
Tage vor dem Beginn der Veranstaltung vorliegt. Bei Rücktritt<br />
von Wochenendexkursionen <strong>und</strong> Studienreisen gelten die<br />
Stornogebühren der beauftragten Reiseunternehmen.<br />
Berechnen müssen wir Ihnen daher die Beträge, die uns von<br />
diesen Unternehmen in Rechnung gestellt werden.<br />
Bei Rücktritt von anderen Kursen muss eine schriftliche<br />
Abmeldung vor dem zweiten Kurstermin erfolgen, andernfalls<br />
können Gebühren nicht erlassen werden. Sollten Sie später<br />
den Kursbesuch abbrechen, so ist weder eine Gebührenrückerstattung<br />
noch eine Stornierung der Gebühren möglich. Die<br />
KVHS erstattet jedoch anteilig, wenn sich in der ersten Hälfte<br />
der Veranstaltung ergibt, dass ein(e) Teilnehmer/in aus von<br />
ihm/ihr nicht zu vertretenen Gründen (insbesondere längere<br />
Krankheit oder nachzuweisende berufliche Verpflichtungen)<br />
nicht in der Lage ist, weiter an der Veranstaltung teil zu<br />
nehmen.<br />
Gebühren<br />
Für die Richtigkeit der im Programmheft genannten<br />
Gebühren wird keine Gewähr übernommen.<br />
Die Veranstaltungsgebühren sind jeweils im Programmheft<br />
Teilnahmebedingungen<br />
ausgedruckt <strong>und</strong> können neben der reinen Kursgebühr auch<br />
anteilige Kosten für Mieten etc. erhalten. Kosten für Lernmittel,<br />
Prüfungsgebühren oder Materialverbrauchskosten sind<br />
regelmäßig nicht in den Veranstaltungsgebühren erhalten <strong>und</strong><br />
fallen zusätzlich an.<br />
Gebührenzahlung<br />
Sie können die Kursgebühr per Lastschriftverfahren bezahlen,<br />
ansonsten erhalten Sie zu Kursbeginn einen Überweisungsträger.<br />
Die Kursgebühr ist unaufgefordert innerhalb von<br />
14 Tagen zu überweisen. Unsere Bankverbindung lautet:<br />
Sparkasse <strong>Uelzen</strong> Lüchow-Dannenberg, BLZ 25850110,<br />
Kto. Nr. 27227.<br />
Bei Überweisung müssen Kurs-Nummer, Kurstitel <strong>und</strong><br />
der Name des Teilnehmers vollständig angegeben sein,<br />
da die Überweisung sonst nicht zuzuordnen ist.<br />
Bei längerfristigen Lehrgängen können Ratenzahlungsverträge<br />
vereinbart werden.<br />
Gebührenermäßigung<br />
Anträge auf Ermäßigung der Teilnehmergebühr sind mit der<br />
Anmeldung unter Beifügung eines Beleges zu stellen. Über<br />
die Ermäßigung entscheiden ausschließlich die KVHS-<br />
Geschäftsstellen.<br />
Die Anträge sind innerhalb einer Woche nach dem Beginn<br />
der besuchten Veranstaltung einzureichen.<br />
Für Schüler, Auszubildende <strong>und</strong> Studenten beträgt die Ermäßigung<br />
25 % <strong>und</strong> für Empfänger von Gr<strong>und</strong>sicherung bzw.<br />
Arbeitslosengeld II 50 % auf die Kursgebühr.<br />
Von Ermäßigungen ausgenommen sind EDV-Kurse, längerfristige<br />
abschlussbezogene Lehrgänge, Vorbereitungslehrgänge<br />
zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen,<br />
Vortrags- <strong>und</strong> Einzelveranstaltungen sowie Studienreisen <strong>und</strong><br />
Exkursionen.<br />
Programmänderung<br />
Um die Veranstaltungen stattfinden lassen zu können, ist<br />
in der Regel eine Mindestteilnehmerzahl von 7 Personen<br />
notwendig. Die KVHS behält sich vor, Termine zu verlegen <strong>und</strong><br />
Veranstaltungen abzusetzen. Bei der Absage einer Veranstaltung<br />
werden bereits gezahlte Gebühren zurück erstattet.<br />
Versicherung <strong>und</strong> Haftung<br />
Für Teilnehmer/innen wird Deckungsschutz im Rahmen der<br />
Schülerunfallschäden gewährt. Ausgenommen sind Teilnehmer/innen<br />
an sportlichen Veranstaltungen. Die KVHS<br />
übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust von Kleidungsstücken,<br />
Geld etc.<br />
Datenschutz<br />
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir computergestützt<br />
arbeiten. Die Daten werden ausschließlich für VHS<br />
Zwecke zur organisatorischen Abwicklung <strong>und</strong> zu statischen<br />
Zwecken erfasst.