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WIRTSCHAFT UND POLITIK<br />
Centrum für Europäische Politik (CEP)<br />
DAWI-Beihilfen<br />
Mehr Spielraum für nationale Körperschaften<br />
Die EU-Kommission hat eine Verord-<br />
nung über geringfügige Beihilfen für<br />
Dienstleistungen von allgemeinem<br />
wirtschaftlichem Interesse (DAWI) vorgelegt.<br />
Ziel der Verordnung ist es, den Handlungs-<br />
spielraum der nationalen Körperschaften,<br />
insbesondere der Gemeinden, zu erhöhen.<br />
Dieses Ziel wird erreicht.<br />
DAWI-Beihilfen in geringem Umfang<br />
sind regelmäßige Beihilfen für die Erbrin-<br />
gung sozialer Dienstleistungen, wie sie auf<br />
kommunaler Ebene vorkommen. Grundsätz-<br />
lich gelten staatliche Beihilfen als mit dem<br />
Binnenmarkt unvereinbar und sind deshalb<br />
verboten. Wollen Körperschaften dennoch<br />
Beihilfen gewähren, müssen sie diese der<br />
EU-Kommission vorher zur Genehmigung<br />
vorlegen.<br />
ANZEIGE<br />
Bisher waren geringfügige Beihilfen bis<br />
zu einer Höhe von 200 000 Euro befreit von<br />
der Genehmigungspflicht. Die neue Verord-<br />
nung erlaubt nun speziell für DAWI gering-<br />
fügige Beihilfen bis zur Höhe von 500 000<br />
Euro über einen Zeitraum von drei Jahren.<br />
Die Gemeinden können also mehr soziale<br />
Dienstleistungen erbringen lassen, ohne<br />
zusätzlichen Verwaltungsaufwand betreiben<br />
zu müssen.<br />
Und auch die Empfänger der Beihilfen<br />
werden entlastet. Die DAWI-Beihilfen<br />
können nämlich mit anderen geringfügi-<br />
gen Beihilfen kumuliert werden, so dass<br />
auch Unternehmen DAWI-Beihilfen<br />
gewährt werden können, die bereits<br />
andere geringfügige Beihilfen erhalten<br />
haben.<br />
Info<br />
Das Centrum für Europäische Politik<br />
(CEP) in Freiburg ist der europapolitische<br />
Think Tank der Stiftung Ordnungspo-<br />
litik. Es versteht sich als ein Kompetenz-<br />
zentrum zur Recherche, Analyse und<br />
Bewertung von EU Politik.<br />
Das CEP ist eine Einrichtung der<br />
gemeinnützig anerkannten Stiftung, ihre<br />
Analysen beruhen auf den Grundsätzen<br />
einer freiheitlichen und marktwirtschaft-<br />
lichen Ordnung. Dem Kuratorium des CEP<br />
gehören unter anderem der frühere Bun-<br />
Klaus-Dieter Sohn, wissenschaftlicher Experte<br />
des Centrum für Europäische Politik (CEP).<br />
despräsident Roman Herzog, der ehemali-<br />
ge EU-Kommissar Frits Bolkestein und der<br />
frühere Präsident der Deutschen Bundes-<br />
bank Hans Tietmeyer an.<br />
Die Kurzanalyse zu der EU-Verordnung<br />
Beihilfen für Dienstleistungen von allge-<br />
meinem Interesse online unter:<br />
www.cep.eu<br />
> Analysen zur EU-Politik ><br />
Wettbewerbs- und Kartellpolitik<br />
16 WIRTSCHAFTSMAGAZIN · 4/2012<br />
www.giessen-friedberg.ihk.de<br />
Foto: CEP<br />
Einziger Haken: Die EU-Kommission<br />
schreibt vor, dass alle Beihilfen offenzule-<br />
gen sind, entweder durch ein vom Mitglied-<br />
staat geführtes Zentralregister oder durch<br />
eine Erklärung der betroffenen Unterneh-<br />
men. Wollen wir hoffen, dass sich Deutsch-<br />
land für das Anlegen eines Zentralregisters<br />
entscheidet. Auf diese Weise erhält der Staat<br />
eine Übersicht über vergebene Beihilfen und<br />
die Unternehmen werden nicht belastet. n<br />
Centrum für Europäische Politik