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WIRTSCHAFT UND POLITIK<br />

Centrum für Europäische Politik (CEP)<br />

DAWI-Beihilfen<br />

Mehr Spielraum für nationale Körperschaften<br />

Die EU-Kommission hat eine Verord-<br />

nung über geringfügige Beihilfen für<br />

Dienstleistungen von allgemeinem<br />

wirtschaftlichem Interesse (DAWI) vorgelegt.<br />

Ziel der Verordnung ist es, den Handlungs-<br />

spielraum der nationalen Körperschaften,<br />

insbesondere der Gemeinden, zu erhöhen.<br />

Dieses Ziel wird erreicht.<br />

DAWI-Beihilfen in geringem Umfang<br />

sind regelmäßige Beihilfen für die Erbrin-<br />

gung sozialer Dienstleistungen, wie sie auf<br />

kommunaler Ebene vorkommen. Grundsätz-<br />

lich gelten staatliche Beihilfen als mit dem<br />

Binnenmarkt unvereinbar und sind deshalb<br />

verboten. Wollen Körperschaften dennoch<br />

Beihilfen gewähren, müssen sie diese der<br />

EU-Kommission vorher zur Genehmigung<br />

vorlegen.<br />

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Bisher waren geringfügige Beihilfen bis<br />

zu einer Höhe von 200 000 Euro befreit von<br />

der Genehmigungspflicht. Die neue Verord-<br />

nung erlaubt nun speziell für DAWI gering-<br />

fügige Beihilfen bis zur Höhe von 500 000<br />

Euro über einen Zeitraum von drei Jahren.<br />

Die Gemeinden können also mehr soziale<br />

Dienstleistungen erbringen lassen, ohne<br />

zusätzlichen Verwaltungsaufwand betreiben<br />

zu müssen.<br />

Und auch die Empfänger der Beihilfen<br />

werden entlastet. Die DAWI-Beihilfen<br />

können nämlich mit anderen geringfügi-<br />

gen Beihilfen kumuliert werden, so dass<br />

auch Unternehmen DAWI-Beihilfen<br />

gewährt werden können, die bereits<br />

andere geringfügige Beihilfen erhalten<br />

haben.<br />

Info<br />

Das Centrum für Europäische Politik<br />

(CEP) in Freiburg ist der europapolitische<br />

Think Tank der Stiftung Ordnungspo-<br />

litik. Es versteht sich als ein Kompetenz-<br />

zentrum zur Recherche, Analyse und<br />

Bewertung von EU Politik.<br />

Das CEP ist eine Einrichtung der<br />

gemeinnützig anerkannten Stiftung, ihre<br />

Analysen beruhen auf den Grundsätzen<br />

einer freiheitlichen und marktwirtschaft-<br />

lichen Ordnung. Dem Kuratorium des CEP<br />

gehören unter anderem der frühere Bun-<br />

Klaus-Dieter Sohn, wissenschaftlicher Experte<br />

des Centrum für Europäische Politik (CEP).<br />

despräsident Roman Herzog, der ehemali-<br />

ge EU-Kommissar Frits Bolkestein und der<br />

frühere Präsident der Deutschen Bundes-<br />

bank Hans Tietmeyer an.<br />

Die Kurzanalyse zu der EU-Verordnung<br />

Beihilfen für Dienstleistungen von allge-<br />

meinem Interesse online unter:<br />

www.cep.eu<br />

> Analysen zur EU-Politik ><br />

Wettbewerbs- und Kartellpolitik<br />

16 WIRTSCHAFTSMAGAZIN · 4/2012<br />

www.giessen-friedberg.ihk.de<br />

Foto: CEP<br />

Einziger Haken: Die EU-Kommission<br />

schreibt vor, dass alle Beihilfen offenzule-<br />

gen sind, entweder durch ein vom Mitglied-<br />

staat geführtes Zentralregister oder durch<br />

eine Erklärung der betroffenen Unterneh-<br />

men. Wollen wir hoffen, dass sich Deutsch-<br />

land für das Anlegen eines Zentralregisters<br />

entscheidet. Auf diese Weise erhält der Staat<br />

eine Übersicht über vergebene Beihilfen und<br />

die Unternehmen werden nicht belastet. n<br />

Centrum für Europäische Politik

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