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Strafe droht auch den Fuhrparkleitern<br />

www.giessen-friedberg.ihk.de<br />

AutohAus Michel<br />

Führerscheinkontrolle ist Halterpflicht<br />

Die Führerscheinkontrolle wird in vielen Unternehmen unterschätzt,<br />

oder erst gar nicht durchgeführt. Dabei sind die Halter der Fahr-<br />

zeuge dazu verpflichtet die Kontrolle der Führerscheine regelmä-<br />

ßig durchzuführen, denn bei Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis<br />

drohen den Fahrzeughaltern und den verantwortlichen Fuhrpark-<br />

leitern strafrechtliche Konsequenzen.<br />

Die gesetzliche Grundlage für die Führerscheinkontrolle ergibt<br />

sich aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) Paragraf 21 Absatz 1<br />

Ziffer 2. Dort steht, dass derjenige „mit einer Freiheitsstrafe bis zu<br />

einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden kann, wer als Hal-<br />

ter eines Kraftfahrzeuges anordnet oder zulässt, dass jemand das<br />

Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat,<br />

oder dem das Führen des Fahrzeuges nach Paragraf 44 des Straf-<br />

gesetzbuches oder nach Paragraf 25 dieses Gesetzes verboten<br />

ist.“<br />

Aufgrund diverser Rechtsurteile, ist die halbjährliche Kontrolle der<br />

Originaldokumente dabei ausreichend und angemessen. Es sei<br />

denn, es gibt bei Mitarbeitern Auffälligkeiten wie eine erhöhte<br />

Anzahl von Ordnungswidrigkeiten durch z.B. Geschwindigkeits-<br />

oder Parkdelikte. Dann wird eine Prüfung in kürzeren Abständen<br />

empfohlen (einmal pro Quartal).<br />

Zu kontrollieren sind dabei die Führerscheine aller Mitarbeiter die<br />

Firmenfahrzeuge nutzen, unabhängig davon, ob es sich um ein<br />

personbezogenes Dienstfahrzeug oder ein Fahrzeug aus dem Fir-<br />

menpool handelt. Denn jegliche Art von Dienstfahrzeug ist ein<br />

Betriebsmittel des Arbeitgebers, der somit die Verfügungsgewalt<br />

über das Fahrzeug besitzt und die „richtige“ Nutzung aufgrund<br />

der Halterhaftungsvorschriften einhalten muss.<br />

Elektronisches Terminal im Autohaus<br />

Michel installiert.<br />

Mit dem Einsehen der Originaldokumente ist es aber nicht getan,<br />

denn die augenscheinlich durchgeführte Kontrolle muss entspre-<br />

chend dokumentiert werden. Um ihnen diese Arbeit zu erleichtern,<br />

hat das Autohaus Michel in Zusammenarbeit mit der Volkswagen<br />

Leasing GmbH und der Firma LapID, die Möglichkeit, diese Kon-<br />

trolle auf elektronischem Weg durchzuführen. Die elektronische<br />

Führerscheinkontrolle erleichtert ihnen nicht nur die Arbeit, son-<br />

dern entspricht darüber hinaus allen rechtlichen Anforderungen.<br />

Als einziger Volkswagen Partner in der Region Mittelhessen, hat<br />

das Autohaus Michel ein entsprechendes Terminal installiert.<br />

Um die elektronische Führerscheinkontrolle auch in ihrem Unter-<br />

nehmen einzuführen, setzen sie sich mit den Fuhrparkspezialisten<br />

vom Autohaus Michel zu einem unverbindlichen Beratungsge-<br />

spräch zusammen, denn nicht nur beim Thema Führerscheinkon-<br />

trolle beraten wir Sie gern.<br />

Unsere Spezialisten für Ihren Fuhrpark!<br />

Christian Koch<br />

Verkauf Großkunden und<br />

Fuhrparkmanagement-Berater<br />

Markus Viehmann<br />

Verkauf Nutzfahrzeuge<br />

Nutzfahrzeuge<br />

Stefan Wesolowsky<br />

Verkauf Firmenkunden und Behörden<br />

Grünberger Str. 49–63<br />

35394 Gießen<br />

Tel.: 06 41/ 94 03 -0<br />

www.autohaus-michel.de<br />

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WIRTSCHAFTSMAGAZIN · 4/2012 19

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