SERVICE - B4B MITTELHESSEN
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Strafe droht auch den Fuhrparkleitern<br />
www.giessen-friedberg.ihk.de<br />
AutohAus Michel<br />
Führerscheinkontrolle ist Halterpflicht<br />
Die Führerscheinkontrolle wird in vielen Unternehmen unterschätzt,<br />
oder erst gar nicht durchgeführt. Dabei sind die Halter der Fahr-<br />
zeuge dazu verpflichtet die Kontrolle der Führerscheine regelmä-<br />
ßig durchzuführen, denn bei Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis<br />
drohen den Fahrzeughaltern und den verantwortlichen Fuhrpark-<br />
leitern strafrechtliche Konsequenzen.<br />
Die gesetzliche Grundlage für die Führerscheinkontrolle ergibt<br />
sich aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) Paragraf 21 Absatz 1<br />
Ziffer 2. Dort steht, dass derjenige „mit einer Freiheitsstrafe bis zu<br />
einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden kann, wer als Hal-<br />
ter eines Kraftfahrzeuges anordnet oder zulässt, dass jemand das<br />
Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat,<br />
oder dem das Führen des Fahrzeuges nach Paragraf 44 des Straf-<br />
gesetzbuches oder nach Paragraf 25 dieses Gesetzes verboten<br />
ist.“<br />
Aufgrund diverser Rechtsurteile, ist die halbjährliche Kontrolle der<br />
Originaldokumente dabei ausreichend und angemessen. Es sei<br />
denn, es gibt bei Mitarbeitern Auffälligkeiten wie eine erhöhte<br />
Anzahl von Ordnungswidrigkeiten durch z.B. Geschwindigkeits-<br />
oder Parkdelikte. Dann wird eine Prüfung in kürzeren Abständen<br />
empfohlen (einmal pro Quartal).<br />
Zu kontrollieren sind dabei die Führerscheine aller Mitarbeiter die<br />
Firmenfahrzeuge nutzen, unabhängig davon, ob es sich um ein<br />
personbezogenes Dienstfahrzeug oder ein Fahrzeug aus dem Fir-<br />
menpool handelt. Denn jegliche Art von Dienstfahrzeug ist ein<br />
Betriebsmittel des Arbeitgebers, der somit die Verfügungsgewalt<br />
über das Fahrzeug besitzt und die „richtige“ Nutzung aufgrund<br />
der Halterhaftungsvorschriften einhalten muss.<br />
Elektronisches Terminal im Autohaus<br />
Michel installiert.<br />
Mit dem Einsehen der Originaldokumente ist es aber nicht getan,<br />
denn die augenscheinlich durchgeführte Kontrolle muss entspre-<br />
chend dokumentiert werden. Um ihnen diese Arbeit zu erleichtern,<br />
hat das Autohaus Michel in Zusammenarbeit mit der Volkswagen<br />
Leasing GmbH und der Firma LapID, die Möglichkeit, diese Kon-<br />
trolle auf elektronischem Weg durchzuführen. Die elektronische<br />
Führerscheinkontrolle erleichtert ihnen nicht nur die Arbeit, son-<br />
dern entspricht darüber hinaus allen rechtlichen Anforderungen.<br />
Als einziger Volkswagen Partner in der Region Mittelhessen, hat<br />
das Autohaus Michel ein entsprechendes Terminal installiert.<br />
Um die elektronische Führerscheinkontrolle auch in ihrem Unter-<br />
nehmen einzuführen, setzen sie sich mit den Fuhrparkspezialisten<br />
vom Autohaus Michel zu einem unverbindlichen Beratungsge-<br />
spräch zusammen, denn nicht nur beim Thema Führerscheinkon-<br />
trolle beraten wir Sie gern.<br />
Unsere Spezialisten für Ihren Fuhrpark!<br />
Christian Koch<br />
Verkauf Großkunden und<br />
Fuhrparkmanagement-Berater<br />
Markus Viehmann<br />
Verkauf Nutzfahrzeuge<br />
Nutzfahrzeuge<br />
Stefan Wesolowsky<br />
Verkauf Firmenkunden und Behörden<br />
Grünberger Str. 49–63<br />
35394 Gießen<br />
Tel.: 06 41/ 94 03 -0<br />
www.autohaus-michel.de<br />
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WIRTSCHAFTSMAGAZIN · 4/2012 19