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zum Download - Linksfraktion Düsseldorf

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Für das Jahr 2013 wird entsprechend der aktuellen Steuerschätzung eine Steigerungsrate von 3,4 % vorgesehen.<br />

Die Kompensationsleistungen im Rahmen des Familienleistungsausgleichs (sogenannter Einkommensteuerersatz)<br />

werden aus einem Umsatzsteueranteil, der den Bundesländern gemäß § 1 des Finanzausgleichsgesetzes<br />

zugewiesen wird, gespeist. Dieser Anteil beläuft sich seit dem Jahr 2002 auf 6,4 % des Umsatzsteueraufkommens<br />

des Landes NRW. Den Gemeinden wird <strong>zum</strong> Ausgleich ihrer zusätzlichen Belastungen ein Anteil von<br />

rd. 26 % zugewiesen. Die auf die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen entfallenden Ausgleichsleistungen werden<br />

in dem für das jeweilige Haushaltsjahr geltenden Gemeindefinanzierungsgesetz vorläufig festgesetzt und nach<br />

der jeweils maßgebenden Schlüsselzahl für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer verteilt. Für den<br />

Ansatz 2013 wurde von einem Ausgleichsbetrag von rd. 29,5 Mio. Euro ausgegangen.<br />

Bei den anderen Steuern und steuerähnlichen Erträgen wurde der Ansatz der Hundesteuer für 2013 unter Berücksichtigung<br />

der Auswertungen des Hundebestandes auf rd. 2,0 Mio. Euro inkl. Niederschlagungen, Erlasse<br />

und Aussetzungen der Vollziehung festgesetzt.<br />

Der Haushaltsansatz 2013 für die Vergnügungssteuer beläuft sich auf 6,4 Mio. Euro inkl. Niederschlagungen,<br />

Erlasse und Aussetzungen der Vollziehung.<br />

Weitere Einnahmen<br />

Die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke steigen um 40,1 Mio. Euro. Hauptgründe<br />

sind höhere Aufwendungserstattungen für Leistungen im Rahmen der Grundsicherung (+ 27,8 Mio. Euro) und<br />

höhere Landeszuweisungen zu den Betriebskosten von Tageseinrichtungen für Kinder und Familienzentren (+<br />

11,5 Mio. Euro).<br />

Der Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb und in Einrichtungen beläuft sich auf 23,9 Mio. Euro, und die<br />

anderen sonstigen Transfererträge betragen 0,2 Mio. Euro.<br />

Die Verwaltungsgebühren (29,0 Mio. Euro) und Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte (188,0 Mio.<br />

Euro) steigen im Vergleich <strong>zum</strong> Vorjahr um 9,5 Mio. Euro. Der Anteil für den Rettungsdienst (Krankentransporte<br />

und Notfalleinsätze) beträgt bei den Benutzungsgebühren 21,2 Mio. Euro.<br />

Die quantitative Bedeutung der Gebühren und Entgelte wird in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen<br />

ausdrücklich gestützt: Nach § 77 GO NRW – Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung – hat die Gemeinde die<br />

zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel<br />

1. soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen,<br />

2. im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.<br />

Während die Stadt auf die Höhe der Verwaltungsgebühren kaum Einfluss hat, weil sie von Bund oder<br />

Land vorgegeben werden, ist bei den Benutzungsgebühren dann eine Anpassung vorzunehmen, wenn ihr<br />

Kostendeckungsgrad sinkt, z. B. bei den Gebühren für Krankentransporte oder den Abwasser- und Abfallgebühren.<br />

Konkret wurden z. B.<br />

• die Gebühren für Offene Ganztagsschulen,<br />

• für die Unterbringung in Stadtwohnheimen,<br />

• für die Clara-Schumann-Musikschule,<br />

• die Sondernutzungsgebühren im öffentlichen Straßenraum und<br />

• die Elternbeiträge für die Betreuung in Kitas und Tagespflege erhöht.<br />

Die Mieten und Pachten (106,8 Mio. Euro), Erträge aus Verkauf (5,8 Mio. Euro), sonstigen privatrechtlichen<br />

Leistungsentgelte (35,6 Mio. Euro), Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen (41,1 Mio. Euro) und<br />

aufgabenbezogenen Leistungsbeteiligungen (60,8 Mio. Euro) sinken <strong>zum</strong> Vorjahresansatz um 5,1 Mio. Euro. In<br />

den Leistungsbeteiligungen sind 9,2 Mio. Euro Bundesmittel für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen<br />

Leben in der Gemeinschaft bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen enthalten.<br />

Die sonstigen ordentlichen Erträge setzen sich zusammen aus Konzessionsabgaben der Stadtwerke <strong>Düsseldorf</strong><br />

AG (51,0 Mio. Euro; Vorjahr: 50,6 Mio. Euro), Erstattung von Steuern (unverändert 0,2 Mio. Euro), Erträgen<br />

aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden (neu 16,1 Mio. Euro), Bußgeldern, Säumniszuschlägen<br />

und Erträgen aus der Inanspruchnahme von Gewährverträgen und Bürgschaften (54,7 Mio. Euro;<br />

Vorjahr: 53,1 Mio. Euro), Erträgen aus der Auflösung von sonstigen Sonderposten (16,3 Mio. Euro; Vorjahr:<br />

16,9 Mio. Euro), sonstigen nicht zahlungswirksamen ordentlichen Erträgen (17,1 Mio. Euro; Vorjahr: 26,9 Mio.<br />

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