zum Download - Linksfraktion Düsseldorf
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Für das Jahr 2013 wird entsprechend der aktuellen Steuerschätzung eine Steigerungsrate von 3,4 % vorgesehen.<br />
Die Kompensationsleistungen im Rahmen des Familienleistungsausgleichs (sogenannter Einkommensteuerersatz)<br />
werden aus einem Umsatzsteueranteil, der den Bundesländern gemäß § 1 des Finanzausgleichsgesetzes<br />
zugewiesen wird, gespeist. Dieser Anteil beläuft sich seit dem Jahr 2002 auf 6,4 % des Umsatzsteueraufkommens<br />
des Landes NRW. Den Gemeinden wird <strong>zum</strong> Ausgleich ihrer zusätzlichen Belastungen ein Anteil von<br />
rd. 26 % zugewiesen. Die auf die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen entfallenden Ausgleichsleistungen werden<br />
in dem für das jeweilige Haushaltsjahr geltenden Gemeindefinanzierungsgesetz vorläufig festgesetzt und nach<br />
der jeweils maßgebenden Schlüsselzahl für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer verteilt. Für den<br />
Ansatz 2013 wurde von einem Ausgleichsbetrag von rd. 29,5 Mio. Euro ausgegangen.<br />
Bei den anderen Steuern und steuerähnlichen Erträgen wurde der Ansatz der Hundesteuer für 2013 unter Berücksichtigung<br />
der Auswertungen des Hundebestandes auf rd. 2,0 Mio. Euro inkl. Niederschlagungen, Erlasse<br />
und Aussetzungen der Vollziehung festgesetzt.<br />
Der Haushaltsansatz 2013 für die Vergnügungssteuer beläuft sich auf 6,4 Mio. Euro inkl. Niederschlagungen,<br />
Erlasse und Aussetzungen der Vollziehung.<br />
Weitere Einnahmen<br />
Die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke steigen um 40,1 Mio. Euro. Hauptgründe<br />
sind höhere Aufwendungserstattungen für Leistungen im Rahmen der Grundsicherung (+ 27,8 Mio. Euro) und<br />
höhere Landeszuweisungen zu den Betriebskosten von Tageseinrichtungen für Kinder und Familienzentren (+<br />
11,5 Mio. Euro).<br />
Der Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb und in Einrichtungen beläuft sich auf 23,9 Mio. Euro, und die<br />
anderen sonstigen Transfererträge betragen 0,2 Mio. Euro.<br />
Die Verwaltungsgebühren (29,0 Mio. Euro) und Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte (188,0 Mio.<br />
Euro) steigen im Vergleich <strong>zum</strong> Vorjahr um 9,5 Mio. Euro. Der Anteil für den Rettungsdienst (Krankentransporte<br />
und Notfalleinsätze) beträgt bei den Benutzungsgebühren 21,2 Mio. Euro.<br />
Die quantitative Bedeutung der Gebühren und Entgelte wird in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen<br />
ausdrücklich gestützt: Nach § 77 GO NRW – Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung – hat die Gemeinde die<br />
zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel<br />
1. soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen,<br />
2. im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.<br />
Während die Stadt auf die Höhe der Verwaltungsgebühren kaum Einfluss hat, weil sie von Bund oder<br />
Land vorgegeben werden, ist bei den Benutzungsgebühren dann eine Anpassung vorzunehmen, wenn ihr<br />
Kostendeckungsgrad sinkt, z. B. bei den Gebühren für Krankentransporte oder den Abwasser- und Abfallgebühren.<br />
Konkret wurden z. B.<br />
• die Gebühren für Offene Ganztagsschulen,<br />
• für die Unterbringung in Stadtwohnheimen,<br />
• für die Clara-Schumann-Musikschule,<br />
• die Sondernutzungsgebühren im öffentlichen Straßenraum und<br />
• die Elternbeiträge für die Betreuung in Kitas und Tagespflege erhöht.<br />
Die Mieten und Pachten (106,8 Mio. Euro), Erträge aus Verkauf (5,8 Mio. Euro), sonstigen privatrechtlichen<br />
Leistungsentgelte (35,6 Mio. Euro), Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen (41,1 Mio. Euro) und<br />
aufgabenbezogenen Leistungsbeteiligungen (60,8 Mio. Euro) sinken <strong>zum</strong> Vorjahresansatz um 5,1 Mio. Euro. In<br />
den Leistungsbeteiligungen sind 9,2 Mio. Euro Bundesmittel für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen<br />
Leben in der Gemeinschaft bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen enthalten.<br />
Die sonstigen ordentlichen Erträge setzen sich zusammen aus Konzessionsabgaben der Stadtwerke <strong>Düsseldorf</strong><br />
AG (51,0 Mio. Euro; Vorjahr: 50,6 Mio. Euro), Erstattung von Steuern (unverändert 0,2 Mio. Euro), Erträgen<br />
aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden (neu 16,1 Mio. Euro), Bußgeldern, Säumniszuschlägen<br />
und Erträgen aus der Inanspruchnahme von Gewährverträgen und Bürgschaften (54,7 Mio. Euro;<br />
Vorjahr: 53,1 Mio. Euro), Erträgen aus der Auflösung von sonstigen Sonderposten (16,3 Mio. Euro; Vorjahr:<br />
16,9 Mio. Euro), sonstigen nicht zahlungswirksamen ordentlichen Erträgen (17,1 Mio. Euro; Vorjahr: 26,9 Mio.<br />
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