27.04.2014 Aufrufe

zum Download - Linksfraktion Düsseldorf

zum Download - Linksfraktion Düsseldorf

zum Download - Linksfraktion Düsseldorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Wettbewerb<br />

Grundkriterium neoliberaler Wirtschaftssysteme.<br />

Wettbewerbs-Föderalismus<br />

Führt zur Abwärtsspirale kommunaler Einnahmen durch gegenseitige Unterbietung der konkurrierenden Nachbargemeinden.<br />

Zukunftsvertrag<br />

Vertrag zwischen Land und Kommune, um die Schuldenlast der Kommune zu reduzieren. Durch deutliche Reduzierung der<br />

freiwilligen Leistungen und durch Personalabbau soll ein ausgeglichener Gemeinde-Haushalt für eine Zeit von z.B. 10 Jahren<br />

erreicht werden. Als „Belohnung“ übernimmt das Land einen erheblichen Anteil (z.B.75%) der Gemeinde - Schulden. Chronische<br />

Unterfinanzierung bleibt bestehen.<br />

Zweckverband<br />

Vertragliche Zusammenarbeit von Gemeinden, um bestimmte Aufgaben gemeinsam wahrzunehmen:<br />

ÖPNV, Trinkwasser, Abwasser, Müllentsorgung. Zweckverband ist eigene Rechtsperson (Körperschaft des öffentlichen<br />

Rechts).<br />

Zweitwohnungssteuer<br />

Die Abgabenhoheit ist Teil der Finanzhoheit der Gemeinde und damit Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung nach<br />

Art. 28 Abs. 2 GG. Die Abgabenerhebung liegt im Ermessen der Gemeinde, soweit nicht die Gemeinde zur Abgabenerhebung<br />

gesetzlich verpflichtet ist (z.B. Erschließungsbeiträge nach BauGB).<br />

Abgaben, sind Geldleistungen, die dem Abgabenpflichtigen durch Satzung auferlegt werden. Abgaben sind Beiträgen,<br />

Gebühren, sonstige Entgelte und Steuern (vgl. Uckel, Hauth, Hoffmann; Kommunalrecht in Thüringen, Erläuterung Nr. 1 zu §<br />

54 ThürKO).<br />

Die Gemeinden sind durch das Kommunalabgabengesetz ermächtigt, die Erhebung von kommunalen Abgaben durch Satzung<br />

einzuführen. Dabei sind bestimmte Formvorschriften und Verfahrensvorschriften einzuhalten. Der Satzungserlass liegt<br />

in der ausschließlichen Zuständigkeit des Gemeinderates.<br />

Kommunale Steuersatzungen bedürfen der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.<br />

Verfahrensvorschriften sind im Kommunalabgabengesetz nicht enthalten. Vielmehr wird im Kommunalabgabengesetz im Interesse<br />

der Rechtseinheit und der Verwaltungsvereinfachung auf das Verfahrensrecht der Abgabenordnung (AO) verwiesen.<br />

Neben der Erschließung zusätzlicher Einnahmen erhoffen sich die Gemeinden von der Zweitwohnungssteuer eine sogenannte<br />

Lenkungswirkung mit dem Ziel, dass weitere Personen mit Nebenwohnsitz ihren Hauptwohnsitz in die betreffende<br />

Kommune nehmen. Dies hätte unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe der Zuweisungen im Rahmen des kommunalen<br />

Finanzausgleichs (Schlüsselzuweisungen, Vorwegschlüsselzuweisungen, Investitionspauschale).<br />

Die Erhebung einer sogenannten Zweitwohnungssteuer liegt im Ermessen der Gemeinde.<br />

Mögliche Satzungsregelungen zur Zweitwohnungssteuer<br />

• Definition Zweitwohnung: Zweitwohnung ist jede Wohnung, über die jemand neben seiner Hauptwohnung als Nebenwohnung<br />

im Sinne des Meldegesetz verfügt. Wohnung ist die Gesamtheit von Räumen, die <strong>zum</strong> Wohnen oder Schlafen<br />

genutzt werden. Eine Wohnung ist eine Nebenwohnung, wenn sie einer dort mit Nebenwohnung gemeldeten Person im<br />

Sinne von § 15 des Meldegesetzes zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs dient (Gilt auch für Personen, die eine<br />

Wohnung als Nebenwohnung nutzen, ohne dies gemeldet zu haben).<br />

• Steuerpflichtiger: Ist derjenige, der im Gebiet der Gemeinde eine Zweitwohnung innehat. Haben mehrere Personen<br />

gemeinschaftlich eine Zweitwohnung inne, so sind sie Gesamtschuldner. Inhaber der Zweitwohnung ist derjenige,<br />

dessen melderechtliche Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung zur Folge haben.<br />

• Bemessungsgrundlage: Die Steuer bemisst sich nach der aufgrund des Mietvertrages für die Nutzung im Besteuerungszeitraum<br />

(Kalenderjahr) geschuldeten Nettokaltmiete.<br />

• Steuersatz: Ist ein vom Hundert-Satz der Bemessungsgrundlage.<br />

• Anzeigepflicht: Das Innehaben einer Zweitwohnung oder deren Aufgabe ist der Stadt anzuzeigen.<br />

• Mitteilungspflicht: Der Steuerpflichtige hat für jeden Ermittlungszeitraum eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem<br />

Vordruck abzugeben. Eine Ablichtung des Mietvertrages ist beizufügen.<br />

• Weitere Satzungsbestimmungen: Allgemeines, Steuergegenstand, Besteuerungszeitraum, Ermittlungszeitraum,<br />

Beginn und Ende der Steuerpflicht, Steuerfestsetzung, Übergangsbestimmungen, Ordnungswidrigkeiten, Fälligkeit,<br />

Inkrafttreten<br />

62

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!