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zum Download - Linksfraktion Düsseldorf

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Gewerbesteuer in <strong>Düsseldorf</strong> mit rund 1.400 Euro pro Einwohner um das 2,4-fache über dem Bundesdurchschnitt<br />

der kreisfreien Städte liegt. Die Gestaltungspotenziale ergeben sich insbesondere aus der<br />

Höhe des Hebesatzes. Dieser beträgt derzeit 440 v. H. Vergleichbare Städte in Nordrhein-Westfalen wie<br />

Bochum, Bielefeld, Dortmund, Duisburg und Essen haben Gewerbesteuerhebesätze zwischen 480 und 490<br />

v. H. Eine Erhöhung des Hebesatzes um 4,4 Vervielfältigerpunkte (1 %) führt zu Mehreinnahmen von rund<br />

8,66 Mio. Euro.<br />

11. Auch bei der Grundsteuer B liegen die pro Kopf Einnahmen in <strong>Düsseldorf</strong> erheblich über dem Bundesdurchschnitt<br />

der kreisfreien Städte. Während die kreisfreien Städte im Bundesdurchschnitt 152 Euro pro<br />

Einwohner im Jahr vereinnahmen, liegen die Grundsteuereinnahmen der Stadt <strong>Düsseldorf</strong> im Jahr 2013<br />

bei 231,79 Euro pro Einwohner. Der Hebesatz der Grundsteuer liegt mit 440 v. H. ebenfalls erheblich über<br />

dem Hebesatz vergleichbarer Städte. Im Regierungsbezirk <strong>Düsseldorf</strong> hat die Stadt <strong>Düsseldorf</strong> den mit Abstand<br />

geringsten Hebesatz. So liegt der Hebesatz der Grundsteuer in Duisburg bei 695 v. H. und in Essen<br />

bei 590 v. H. In der Stadt Köln beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 515 v. H., in Leverkusen bei 590 v.<br />

H. Die Erhöhung des Hebesatzes um 4,4 Hebesatzpunkte (1 %) würde zu jährlichen Mehreinnahmen von<br />

1,36 Mio. Euro führen.<br />

12. Beim kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer verfügt die Stadt über keine eigenen Gestaltungspotenziale.<br />

13. Die Stadt <strong>Düsseldorf</strong> hat nur bedingt eigene Möglichkeiten zur Erschließung weiterer Einnahmepotenziale<br />

beim kommunalen Anteil an der Einkommensteuer. Der kommunale Anteil an der Einkommensteuer in<br />

<strong>Düsseldorf</strong> liegt bei rund 460 Euro pro Einwohner, während er im bundesweiten Durchschnitt nur bei 317<br />

Euro pro Einwohner liegt. Mittel- und langfristige Einnahmenpotenziale bei dieser Steuerart können nur<br />

über eine innovative Stadtpolitik erschlossen werden.<br />

14. Bei den Kompensationsleistungen im Rahmen des Familienleistungsausgleichs verfügt die Stadt über<br />

keine eigenen Gestaltungsspielräume.<br />

15. Gestaltungspotenziale bestehen bei den örtlichen Verbrauchs- und Aufwandssteuern. Insbesondere dort,<br />

wo durch den kommunalen Aufwand bzw. Verbrauch nachweisbar wirtschaftliche Vorteile bei den Abgabepflichtigen<br />

entstehen und diese Abgabepflichtigen zudem auch noch leistungsfähig sind. Im Bereich<br />

der örtlichen Verbrauchs- und Aufwandssteuern hat die Stadt ein „Steuerfindungsrecht“, das jedoch der<br />

Zustimmung des Regierungspräsidiums bedarf.<br />

16. Bei der Ausgestaltung von Gebühren- und Entgeltmodellen ist eine besondere Herausforderung, den<br />

Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit zur Wirkung kommen zu lassen. Hierzu sind alle Satzungen und<br />

Entgeltordnungen periodisch zu evaluieren. Dabei ist zu entscheiden, bei welchen Gebühren und Entgelten<br />

welche Kostendeckungsgrade anzustreben sind. Hier muss der Grundsatz gelten, je höher der exakt<br />

zuzurechnende Vorteil ist, desto höher muss der Kostendeckungsgrad sein. Gleiches gilt für die Leistungsfähigkeit<br />

der Adressaten für die Leistungserbringung.<br />

17. Die wirtschaftliche Betätigung muss auch mit der Zielstellung, Erlöse für den städtischen Haushalt zu erzielen,<br />

erfolgen. Zu bevorzugen ist dabei aus steuerrechtlichen Gründen das Holdingmodell, gekoppelt mit<br />

dem steuerlichen Querverbund zwischen eigenwirtschaftlichen (Leistungserbringung ohne Zuschüsse der<br />

öffentlichen Hand) und gemeinwirtschaftlichen (Leistungserbringung unter Einbeziehung von Zuschüssen<br />

der öffentlichen Hand) Bereichen. Dieser wirtschaftliche Querverbund ist gegenwärtig nur für den Bereich<br />

der Schwimmbäder und des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bedingungslos anerkannt. Zu berücksichtigen<br />

sind dabei auch die Bestimmungen des EU-Beihilferechts. Die Transparenzrichtlinie fordert,<br />

dass bei einem jährlichen Umsatz von mehr als 45 Mio. Euro ein Holdingmodell die eigenwirtschaftlichen<br />

und gemeinwirtschaftlichen Bereiche offen zu legen sind. Die Höhe der Ausschüttung der kommunalen<br />

Unternehmen in den Stadthaushalt sollte sich an der Höhe der Verzinsung des Eigenkapitals orientieren.<br />

18. Bei den Landeszuweisungen erhält die Stadt <strong>Düsseldorf</strong> nur unterdurchschnittliche Zuweisungen im<br />

Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten. Dies ist die unmittelbare Folge der hohen Steuerkraft. Die<br />

Landeszuweisungen sind sowohl einwohner- als auch steuerkraftabhängig.<br />

19. Auffällig ist der massive Rückgang der Investitionen ab 2015. 2016 investiert die Stadt <strong>Düsseldorf</strong> nur<br />

noch ein Sechstel im Vergleich zu 2012.<br />

20. Die Demokratisierung und Steuerung des laufenden Haushaltsvollzugs ist ein wesentliches Element linker<br />

kommunaler Haushaltspolitik. In diesen Prozess kann sich das Projekt „Bürgerhaushalt“ einordnen. Allerdings<br />

sollten gegenwärtig nur einzelne Elemente des Projektes in der Stadtpolitik übernommen werden.<br />

21. Im Bereich des Personals ist festzustellen, dass in der Stadt <strong>Düsseldorf</strong> <strong>zum</strong> 30. Juni 2013 fast 11 % der<br />

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