zum Download - Linksfraktion Düsseldorf
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Gewerbesteuer in <strong>Düsseldorf</strong> mit rund 1.400 Euro pro Einwohner um das 2,4-fache über dem Bundesdurchschnitt<br />
der kreisfreien Städte liegt. Die Gestaltungspotenziale ergeben sich insbesondere aus der<br />
Höhe des Hebesatzes. Dieser beträgt derzeit 440 v. H. Vergleichbare Städte in Nordrhein-Westfalen wie<br />
Bochum, Bielefeld, Dortmund, Duisburg und Essen haben Gewerbesteuerhebesätze zwischen 480 und 490<br />
v. H. Eine Erhöhung des Hebesatzes um 4,4 Vervielfältigerpunkte (1 %) führt zu Mehreinnahmen von rund<br />
8,66 Mio. Euro.<br />
11. Auch bei der Grundsteuer B liegen die pro Kopf Einnahmen in <strong>Düsseldorf</strong> erheblich über dem Bundesdurchschnitt<br />
der kreisfreien Städte. Während die kreisfreien Städte im Bundesdurchschnitt 152 Euro pro<br />
Einwohner im Jahr vereinnahmen, liegen die Grundsteuereinnahmen der Stadt <strong>Düsseldorf</strong> im Jahr 2013<br />
bei 231,79 Euro pro Einwohner. Der Hebesatz der Grundsteuer liegt mit 440 v. H. ebenfalls erheblich über<br />
dem Hebesatz vergleichbarer Städte. Im Regierungsbezirk <strong>Düsseldorf</strong> hat die Stadt <strong>Düsseldorf</strong> den mit Abstand<br />
geringsten Hebesatz. So liegt der Hebesatz der Grundsteuer in Duisburg bei 695 v. H. und in Essen<br />
bei 590 v. H. In der Stadt Köln beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 515 v. H., in Leverkusen bei 590 v.<br />
H. Die Erhöhung des Hebesatzes um 4,4 Hebesatzpunkte (1 %) würde zu jährlichen Mehreinnahmen von<br />
1,36 Mio. Euro führen.<br />
12. Beim kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer verfügt die Stadt über keine eigenen Gestaltungspotenziale.<br />
13. Die Stadt <strong>Düsseldorf</strong> hat nur bedingt eigene Möglichkeiten zur Erschließung weiterer Einnahmepotenziale<br />
beim kommunalen Anteil an der Einkommensteuer. Der kommunale Anteil an der Einkommensteuer in<br />
<strong>Düsseldorf</strong> liegt bei rund 460 Euro pro Einwohner, während er im bundesweiten Durchschnitt nur bei 317<br />
Euro pro Einwohner liegt. Mittel- und langfristige Einnahmenpotenziale bei dieser Steuerart können nur<br />
über eine innovative Stadtpolitik erschlossen werden.<br />
14. Bei den Kompensationsleistungen im Rahmen des Familienleistungsausgleichs verfügt die Stadt über<br />
keine eigenen Gestaltungsspielräume.<br />
15. Gestaltungspotenziale bestehen bei den örtlichen Verbrauchs- und Aufwandssteuern. Insbesondere dort,<br />
wo durch den kommunalen Aufwand bzw. Verbrauch nachweisbar wirtschaftliche Vorteile bei den Abgabepflichtigen<br />
entstehen und diese Abgabepflichtigen zudem auch noch leistungsfähig sind. Im Bereich<br />
der örtlichen Verbrauchs- und Aufwandssteuern hat die Stadt ein „Steuerfindungsrecht“, das jedoch der<br />
Zustimmung des Regierungspräsidiums bedarf.<br />
16. Bei der Ausgestaltung von Gebühren- und Entgeltmodellen ist eine besondere Herausforderung, den<br />
Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit zur Wirkung kommen zu lassen. Hierzu sind alle Satzungen und<br />
Entgeltordnungen periodisch zu evaluieren. Dabei ist zu entscheiden, bei welchen Gebühren und Entgelten<br />
welche Kostendeckungsgrade anzustreben sind. Hier muss der Grundsatz gelten, je höher der exakt<br />
zuzurechnende Vorteil ist, desto höher muss der Kostendeckungsgrad sein. Gleiches gilt für die Leistungsfähigkeit<br />
der Adressaten für die Leistungserbringung.<br />
17. Die wirtschaftliche Betätigung muss auch mit der Zielstellung, Erlöse für den städtischen Haushalt zu erzielen,<br />
erfolgen. Zu bevorzugen ist dabei aus steuerrechtlichen Gründen das Holdingmodell, gekoppelt mit<br />
dem steuerlichen Querverbund zwischen eigenwirtschaftlichen (Leistungserbringung ohne Zuschüsse der<br />
öffentlichen Hand) und gemeinwirtschaftlichen (Leistungserbringung unter Einbeziehung von Zuschüssen<br />
der öffentlichen Hand) Bereichen. Dieser wirtschaftliche Querverbund ist gegenwärtig nur für den Bereich<br />
der Schwimmbäder und des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bedingungslos anerkannt. Zu berücksichtigen<br />
sind dabei auch die Bestimmungen des EU-Beihilferechts. Die Transparenzrichtlinie fordert,<br />
dass bei einem jährlichen Umsatz von mehr als 45 Mio. Euro ein Holdingmodell die eigenwirtschaftlichen<br />
und gemeinwirtschaftlichen Bereiche offen zu legen sind. Die Höhe der Ausschüttung der kommunalen<br />
Unternehmen in den Stadthaushalt sollte sich an der Höhe der Verzinsung des Eigenkapitals orientieren.<br />
18. Bei den Landeszuweisungen erhält die Stadt <strong>Düsseldorf</strong> nur unterdurchschnittliche Zuweisungen im<br />
Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten. Dies ist die unmittelbare Folge der hohen Steuerkraft. Die<br />
Landeszuweisungen sind sowohl einwohner- als auch steuerkraftabhängig.<br />
19. Auffällig ist der massive Rückgang der Investitionen ab 2015. 2016 investiert die Stadt <strong>Düsseldorf</strong> nur<br />
noch ein Sechstel im Vergleich zu 2012.<br />
20. Die Demokratisierung und Steuerung des laufenden Haushaltsvollzugs ist ein wesentliches Element linker<br />
kommunaler Haushaltspolitik. In diesen Prozess kann sich das Projekt „Bürgerhaushalt“ einordnen. Allerdings<br />
sollten gegenwärtig nur einzelne Elemente des Projektes in der Stadtpolitik übernommen werden.<br />
21. Im Bereich des Personals ist festzustellen, dass in der Stadt <strong>Düsseldorf</strong> <strong>zum</strong> 30. Juni 2013 fast 11 % der<br />
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