zum Download - Linksfraktion Düsseldorf
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Vom Gewerbesteueraufkommen müssen die Kommunen eine Gewerbesteuerumlage an den Bund und die<br />
Länder abführen.<br />
Diese Umlage gestaltet sich in den Jahren 2012 bis 2014 wie folgt:<br />
Vervielfältiger Bund 14,5<br />
Vervielfältiger Land 49,5<br />
Erhöhung Fonds „Deutsche Einheit“ 5,0<br />
Gesamt:<br />
69,0 Prozent des Ist-Aufkommens,<br />
nivelliert auf einen Hebesatz von 100vH<br />
Das Gewerbesteueraufkommen (netto) betrug im Durchschnitt der Jahre 2006 bis 2009 bei den kreisfreien<br />
Städten 585 EUR pro Einwohner. 2011 lag das Gewerbesteueraufkommen der Stadt <strong>Düsseldorf</strong> bei rund 1.400<br />
EUR pro Einwohner und damit beim 2,4 fachen des Bundesdurchschnittes der kreisfreien Städte.<br />
Entwicklung der Gewerbesteuer<br />
2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />
Gewerbesteuer (brutto) 820,8 948,0 866,0 896,3 926,8 955,4<br />
(in Millionen Euro)<br />
Einwohnerzahl: 586.306 (2011)<br />
Prof. Hardes schätzt ein, dass die Ertragswirkungen der relativen Hebesätze der Gewerbesteuer von nachteiligen<br />
Standortfaktoren der Städte überlagert werden.<br />
(Quelle: Bertelsmann Stiftung in „der gemeindehaushalt“ 11/12, S 242, Prof. Hardes „Analyse zur Finanzsituation<br />
ausgewählter Städte. Teil 1: Die Einnahmeseite“)<br />
Die Gewerbesteuereinnahmen können durch den Einsatz von kommunalen Betriebsprüfern zusätzlich gesteigert<br />
werden. Andere Kommunen haben mit dem Einsatz von kommunalen Betriebsprüfern schon gute Erfahrungen<br />
gemacht. In einer Mitteilung <strong>zum</strong> Einsatz zu städtischen Betriebsprüfern im Bereich Gewerbesteuer der Stadt<br />
Köln heißt es: „Durch die Tätigkeit der Betriebsprüfung werden pro Mitarbeiter und Jahr (nach erfolgter Einarbeitung)<br />
durchschnittlich ca. 1 Mio. EUR Gewerbesteuermehreinnahmen als Ist erwirtschaftet, die ansonsten<br />
nicht erwirtschaftet würden“ (Stadt Köln: Vorlagen-Nummer 0916/2012).<br />
Zu prüfen wäre, ob in <strong>Düsseldorf</strong> das Verfahren zur Splittung des Gewerbesteueraufkommens auch bei temporären<br />
Betriebsstätten ordnungsgemäß erfolgt. Dies wäre durch Anfragen an die Verwaltung zu klären. Eine<br />
zusätzliche Steuerbelastung entsteht dabei bei den steuerpflichtigen Unternehmen nicht. Das ermittelte Gewerbesteueraufkommen<br />
wird nur unter den Betriebsstättengemeinden anders verteilt. Von einer „temporären“<br />
Betriebsstätte spricht man, wenn ein Unternehmen länger als sechs Monate an einem Standort tätig ist.<br />
Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt in <strong>Düsseldorf</strong> derzeit 440vH. Bis 2006 lag der Hebesatz bei 450vH.<br />
Das Haushaltspotenzial, gemessen am Planungsansatz 2013, beträgt bei der Erhöhung des Hebesatzes um 1vH<br />
(4,4 Vervielfältigerpunkte) rund 8,66 Millionen EUR (beachte: keine Anrechnung auf die Gewerbesteuerumlagen<br />
und keine Anrechnung bei den Schlüsselzuweisungen).<br />
Der Bundesdurchschnitt beim Gewerbesteuerhebesatz beträgt 441vH (2010).<br />
Vergleichbar Städte in NRW haben derzeit folgende Gewerbesteuerhebesätze:<br />
Bochum 480,<br />
Dortmund 485,<br />
Bielefeld 480,<br />
Duisburg 490,<br />
Essen 480.<br />
Hinweise zu den Gestaltungspotenzialen bei der Grundsteuer<br />
Derzeit bestehen erhebliche Probleme bei der Bemessung der Grundsteuer. Die Steuerbemessung erfolgt nach<br />
pauschalierten Einheitswerten, die nach historischen Wertverhältnissen „hochgerechnet“ werden. Diese Einheitswerte<br />
spiegeln keinesfalls die aktuellen Markt-, Verkehrs- bzw. Ertragswerte der Immobilien wider. In den<br />
alten Bundesländern kommen die Einheitswerte aus 1964 zur Anwendung.<br />
30<br />
Auf Bundesebene wird gegenwärtig eine Reform der Grundsteuererhebung diskutiert. Eine Einigung steht noch<br />
aus. Eine Arbeitsgruppe der Länder wollte bis September 2013 Lösungsvarianten vorlegen. Bisher wurde in der<br />
Öffentlichkeit über diese Lösungsvarianten noch nichts bekannt. Die Reform soll jedoch weitgehend aufkommensneutral<br />
erfolgen.