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zum Download - Linksfraktion Düsseldorf

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tung und Betrieb (Beiträge, Gebühren, Entgelte…)<br />

Finanzausgleich, kommunal (FAG)<br />

Um gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu erreichen, werden die Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern<br />

und Gemeinden aufgeteilt und teilweise ausgeglichen:<br />

Vertikal vom Bund auf Länder und Gemeinden,<br />

Horizontal zwischen den Bundesländern und zwischen Gemeinden eines Landes.<br />

Es gibt auch Umlagen von Gemeinden zurück an den Bund oder das Land (z. B. Gewerbesteuerumlage).<br />

Föderalismus<br />

Teilsouveräne Gliedstaaten (Länder) wirken über den Bundesrat im Bund mit. Die Gemeinden werden nur als Teile der<br />

Länder angesehen und haben keine eigene Vertretung. Ihre Interessen können nur indirekt über die Länder im Bundesrat<br />

eingebracht werden.<br />

Gebühren<br />

Abgaben von Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen für eine konkrete staatliche (kommunale) Leistung an die Gemeinde.<br />

Gemeinde<br />

= Kommune: Unterste Gebietskörperschaft.<br />

Gemeingüter = Allmende<br />

Sind für alle Bürger frei zugänglich.<br />

Gemeindewirtschaftssteuer = Wertschöpfungssteuer<br />

Erweiterte Gewerbesteuer mit einer anderen Bemessungsgrundlage für Selbstständige und Unternehmen, auf Mieterträge,<br />

Lizenzen u.a., ist weniger konjunkturabhängig und würde die jährliche Haushaltsplanung deshalb zuverlässiger machen.<br />

Gewerbesteuer<br />

Wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden, erfasst alle Gewerbebetriebe (außer Forst - und Landwirtschaft sowie Freiberufler).<br />

Sie ist im Wesentlichen gewinnorientiert (und damit leistungskraftabhängig). Über den Hebesatz können Gemeinden<br />

unmittelbar die Höhe der Gewerbesteuer beeinflussen. Einzelunternehmen können Teile der Gewerbesteuer mit ihrer<br />

veranlagten Einkommenssteuer verrechnen. Kapitalgesellschaften wurden bei der Körperschaftssteuer entlastet, so dass<br />

Gemeinden höhere Hebesätze bei der Gewerbesteuer zur Anwendung bringen können.<br />

Gewerbesteuer-Umlage<br />

Eine Rückzahlung der Gemeinden an den Bund und an das Land aus dem örtlichen Aufkommen der Gewerbesteuer (ca. 10<br />

Prozent).<br />

Grundsteuer<br />

Erfasst Grundstücke, veraltet bezogen auf das Berechnungsjahr 1935 (neue Bundesländer) bzw. 1964 (alte Bundesländer),<br />

nach Einheitswert, bzw. Bodenrichtwert. Gemeinde setzt in Grenzen den Hebesatz dafür fest und kann somit die Höhe der<br />

Grundsteuer unmittelbar bestimmen.<br />

Haushaltssicherungskonzept (HSK)<br />

Muss aufgestellt und fortgeschrieben werden, wenn die Kommunen über mehrere Jahre Haushaltsdefizite aufweist.<br />

Kommunalaufsicht des Landes fordert dabei in der Regel freiwillige Leistungen und Personalkosten zu kürzen.<br />

Hebesatzrecht<br />

Jede Gemeinde hat das Recht, den Steuersatz für Grund- und Gewerbesteuer selbst festzusetzen. Das Hebesatzrecht befördert<br />

die kommunale Konkurrenz.<br />

Infrastruktur-Investitionen<br />

z. B. Errichtung von bezahlbarem Wohnraum, Radwegen, Gewerbegebieten, Schulbauten u. a., also langfristige Projekte<br />

(Vermögenszuwachs).<br />

Kassenkredite<br />

Kredite, die nur für kurzfristige Schuldenaufnahme zur Deckung von Ausgaben zulässig sind, genehmigungspflichtig durch<br />

Kommunalaufsicht, heute ausgedehnt auf den ganzen Haushalt.<br />

Kommunalaufsicht<br />

Kontroll- und Aufsichtsorgan für die Kommunen, meist im Landesinnenministerium angesiedelt.<br />

Kommunale Kammer<br />

Vorgeschlagenes neues Gremium, das ein Vetorecht beim Erlass neuer Landes- und Bundesgesetze besitzen soll, analog<br />

dem Bundesrat für die Länder bei Bundesgesetzen, in Rheinland-Pfalz Mitwirkung des „Kommunalen Rates“ in der Landesgesetzgebung,<br />

allerdings wenig wirksam.<br />

Kommune = Landkreis, Stadt oder Gemeinde<br />

Unterste Gebietskörperschaft.<br />

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