zum Download - Linksfraktion Düsseldorf
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tung und Betrieb (Beiträge, Gebühren, Entgelte…)<br />
Finanzausgleich, kommunal (FAG)<br />
Um gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu erreichen, werden die Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern<br />
und Gemeinden aufgeteilt und teilweise ausgeglichen:<br />
Vertikal vom Bund auf Länder und Gemeinden,<br />
Horizontal zwischen den Bundesländern und zwischen Gemeinden eines Landes.<br />
Es gibt auch Umlagen von Gemeinden zurück an den Bund oder das Land (z. B. Gewerbesteuerumlage).<br />
Föderalismus<br />
Teilsouveräne Gliedstaaten (Länder) wirken über den Bundesrat im Bund mit. Die Gemeinden werden nur als Teile der<br />
Länder angesehen und haben keine eigene Vertretung. Ihre Interessen können nur indirekt über die Länder im Bundesrat<br />
eingebracht werden.<br />
Gebühren<br />
Abgaben von Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen für eine konkrete staatliche (kommunale) Leistung an die Gemeinde.<br />
Gemeinde<br />
= Kommune: Unterste Gebietskörperschaft.<br />
Gemeingüter = Allmende<br />
Sind für alle Bürger frei zugänglich.<br />
Gemeindewirtschaftssteuer = Wertschöpfungssteuer<br />
Erweiterte Gewerbesteuer mit einer anderen Bemessungsgrundlage für Selbstständige und Unternehmen, auf Mieterträge,<br />
Lizenzen u.a., ist weniger konjunkturabhängig und würde die jährliche Haushaltsplanung deshalb zuverlässiger machen.<br />
Gewerbesteuer<br />
Wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden, erfasst alle Gewerbebetriebe (außer Forst - und Landwirtschaft sowie Freiberufler).<br />
Sie ist im Wesentlichen gewinnorientiert (und damit leistungskraftabhängig). Über den Hebesatz können Gemeinden<br />
unmittelbar die Höhe der Gewerbesteuer beeinflussen. Einzelunternehmen können Teile der Gewerbesteuer mit ihrer<br />
veranlagten Einkommenssteuer verrechnen. Kapitalgesellschaften wurden bei der Körperschaftssteuer entlastet, so dass<br />
Gemeinden höhere Hebesätze bei der Gewerbesteuer zur Anwendung bringen können.<br />
Gewerbesteuer-Umlage<br />
Eine Rückzahlung der Gemeinden an den Bund und an das Land aus dem örtlichen Aufkommen der Gewerbesteuer (ca. 10<br />
Prozent).<br />
Grundsteuer<br />
Erfasst Grundstücke, veraltet bezogen auf das Berechnungsjahr 1935 (neue Bundesländer) bzw. 1964 (alte Bundesländer),<br />
nach Einheitswert, bzw. Bodenrichtwert. Gemeinde setzt in Grenzen den Hebesatz dafür fest und kann somit die Höhe der<br />
Grundsteuer unmittelbar bestimmen.<br />
Haushaltssicherungskonzept (HSK)<br />
Muss aufgestellt und fortgeschrieben werden, wenn die Kommunen über mehrere Jahre Haushaltsdefizite aufweist.<br />
Kommunalaufsicht des Landes fordert dabei in der Regel freiwillige Leistungen und Personalkosten zu kürzen.<br />
Hebesatzrecht<br />
Jede Gemeinde hat das Recht, den Steuersatz für Grund- und Gewerbesteuer selbst festzusetzen. Das Hebesatzrecht befördert<br />
die kommunale Konkurrenz.<br />
Infrastruktur-Investitionen<br />
z. B. Errichtung von bezahlbarem Wohnraum, Radwegen, Gewerbegebieten, Schulbauten u. a., also langfristige Projekte<br />
(Vermögenszuwachs).<br />
Kassenkredite<br />
Kredite, die nur für kurzfristige Schuldenaufnahme zur Deckung von Ausgaben zulässig sind, genehmigungspflichtig durch<br />
Kommunalaufsicht, heute ausgedehnt auf den ganzen Haushalt.<br />
Kommunalaufsicht<br />
Kontroll- und Aufsichtsorgan für die Kommunen, meist im Landesinnenministerium angesiedelt.<br />
Kommunale Kammer<br />
Vorgeschlagenes neues Gremium, das ein Vetorecht beim Erlass neuer Landes- und Bundesgesetze besitzen soll, analog<br />
dem Bundesrat für die Länder bei Bundesgesetzen, in Rheinland-Pfalz Mitwirkung des „Kommunalen Rates“ in der Landesgesetzgebung,<br />
allerdings wenig wirksam.<br />
Kommune = Landkreis, Stadt oder Gemeinde<br />
Unterste Gebietskörperschaft.<br />
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