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zum Download - Linksfraktion Düsseldorf

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zuzurechnende wirtschaftliche Vorteil ist, desto höher muss der Kostendeckungsgrad sein – gleiches gilt für die<br />

Leistungsfähigkeit des Adressaten der Leistungserbringung.<br />

Zudem ist eine Positionierung zu den Grundgebühren (Gebühr abgekoppelt von der tatsächlichen Inanspruchnahme)<br />

erforderlich.<br />

Für bestimmte kommunale Leistung muss zwingend das Kostendeckungsgebot gelten:<br />

• Gewerbewesen,<br />

• Bauordnungsbehörde,<br />

• Kfz-Zulassung,<br />

• Führerscheinwesen<br />

• U. a.<br />

Bedeutsam für die LINKE ist die völlig Transparenz der Kalkulationen.<br />

Während die Stadt auf die Höhe der Verwaltungsgebühren kaum Einfluss hat, weil sie von Bund oder Land vorgegeben<br />

werden, ist bei den Benutzungsgebühren in Abhängigkeit vom Kostendeckungsgrad eine Anpassung<br />

möglich und/oder geboten.<br />

Konkret wurden in <strong>Düsseldorf</strong> in jüngster Vergangenheit z. B.<br />

• die Gebühren für Offene Ganztagsschulen,<br />

• für die Unterbringung in Stadtwohnheimen,<br />

• für die Clara-Schumann-Musikschule,<br />

• die Sondernutzungsgebühren im öffentlichen Straßenraum und<br />

• die Elternbeiträge für die Betreuung in Kitas und Tagespflege<br />

erhöht.<br />

Die Stadt <strong>Düsseldorf</strong> plant für 2013 Einnahmen aus Verwaltungsgebühren in Höhe von 29,0 Millionen EUR.<br />

Bei den Benutzungsgebühren sind Einnahmen von 188 Millionen EUR geplant. Insgesamt sind dies rund 9,5<br />

Millionen EUR mehr als 2012.<br />

8. - Linke Grundsätze für die wirtschaftliche Betätigung<br />

der Stadt <strong>Düsseldorf</strong><br />

Die wirtschaftliche Betätigung muss auch mit der Zielstellung, Erlöse für die kommunalen Haushalte zu erzielen,<br />

erfolgen. Die steuerrechtlichen Bestimmungen (Kapitalertragssteuerpflicht bei Ausschüttungen) sind hier<br />

wenig hilfreich.<br />

Der steuerliche Querverbund innerhalb kommunaler Unternehmen wird nur noch im Bereich Bäder und Öffentlicher<br />

Personennahverkehr (ÖPNV) uneingeschränkt anerkannt.<br />

Die Höhe der Ausschüttungen sollte sich an der Höhe der Verzinsung des Eigenkapitals orientieren.<br />

Künftig müssen die Kreisfreien Städte und Landkreise direkt am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Sparkassen durch<br />

direkte oder indirekte Ausschüttungen beteiligt werden.<br />

Für 2013 sind in <strong>Düsseldorf</strong> Einnahmen aus Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen und aus Beteiligungen<br />

in Höhe von 14,3 Millionen EUR geplant.<br />

Im Rahmen der so genannten Risikovorsorge sollen die Abführungen an den Stadthaushalt aus der wirtschaftlichen<br />

Beteiligung erhöht werden.<br />

Bei der Ausschüttung an den Haushalt wird zusätzlich Kapitalertragssteuer fällig. Deshalb gibt es Überlegungen<br />

im Rahmen des steuerlichen Querverbundes eigenwirtschaftliche (ohne Zuschüsse) und gemeinwirtschaftliche<br />

(mit Zuschüssen) Bereiche im Rahmen von Holdingmodellen zu verzahnen. Hier sind aber sowohl steuerliche<br />

als auch EU-beihilferechtliche Aspekte zu berücksichtigen.<br />

Steuerlich muss auf den Problemkreis „verdeckte Gewinnausschüttung“ verwiesen werden.<br />

Aus Sicht des EU-Beihilferechtes ist der steuerliche Querverbund nur im Bereich „ÖPNV“ und „Bäder“ uneingeschränkt<br />

anerkannt.<br />

Aus Transparenzsicht sollte bei jedem Holdingmodell eine Offenlegung der eigenwirtschaftlichen und gemeinwirtschaftlichen<br />

Bereiche, einschließlich der Wirkung des steuerlichen Querverbundes erfolgen.<br />

9. - Erarbeitung von Positionen zu den Prüfungsfeststellungen<br />

der örtlichen/überörtlichen Rechnungsprüfung<br />

Nach der Haushaltskompetenz ist die Rechnungsprüfung ein bedeutsames Zuständigkeitsfeld des Rates. Über<br />

die Rechnungsprüfung erfolgt eine Auseinandersetzung mit dem Haushaltsvollzug durch die Verwaltung.<br />

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