zum Download - Linksfraktion Düsseldorf
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zuzurechnende wirtschaftliche Vorteil ist, desto höher muss der Kostendeckungsgrad sein – gleiches gilt für die<br />
Leistungsfähigkeit des Adressaten der Leistungserbringung.<br />
Zudem ist eine Positionierung zu den Grundgebühren (Gebühr abgekoppelt von der tatsächlichen Inanspruchnahme)<br />
erforderlich.<br />
Für bestimmte kommunale Leistung muss zwingend das Kostendeckungsgebot gelten:<br />
• Gewerbewesen,<br />
• Bauordnungsbehörde,<br />
• Kfz-Zulassung,<br />
• Führerscheinwesen<br />
• U. a.<br />
Bedeutsam für die LINKE ist die völlig Transparenz der Kalkulationen.<br />
Während die Stadt auf die Höhe der Verwaltungsgebühren kaum Einfluss hat, weil sie von Bund oder Land vorgegeben<br />
werden, ist bei den Benutzungsgebühren in Abhängigkeit vom Kostendeckungsgrad eine Anpassung<br />
möglich und/oder geboten.<br />
Konkret wurden in <strong>Düsseldorf</strong> in jüngster Vergangenheit z. B.<br />
• die Gebühren für Offene Ganztagsschulen,<br />
• für die Unterbringung in Stadtwohnheimen,<br />
• für die Clara-Schumann-Musikschule,<br />
• die Sondernutzungsgebühren im öffentlichen Straßenraum und<br />
• die Elternbeiträge für die Betreuung in Kitas und Tagespflege<br />
erhöht.<br />
Die Stadt <strong>Düsseldorf</strong> plant für 2013 Einnahmen aus Verwaltungsgebühren in Höhe von 29,0 Millionen EUR.<br />
Bei den Benutzungsgebühren sind Einnahmen von 188 Millionen EUR geplant. Insgesamt sind dies rund 9,5<br />
Millionen EUR mehr als 2012.<br />
8. - Linke Grundsätze für die wirtschaftliche Betätigung<br />
der Stadt <strong>Düsseldorf</strong><br />
Die wirtschaftliche Betätigung muss auch mit der Zielstellung, Erlöse für die kommunalen Haushalte zu erzielen,<br />
erfolgen. Die steuerrechtlichen Bestimmungen (Kapitalertragssteuerpflicht bei Ausschüttungen) sind hier<br />
wenig hilfreich.<br />
Der steuerliche Querverbund innerhalb kommunaler Unternehmen wird nur noch im Bereich Bäder und Öffentlicher<br />
Personennahverkehr (ÖPNV) uneingeschränkt anerkannt.<br />
Die Höhe der Ausschüttungen sollte sich an der Höhe der Verzinsung des Eigenkapitals orientieren.<br />
Künftig müssen die Kreisfreien Städte und Landkreise direkt am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Sparkassen durch<br />
direkte oder indirekte Ausschüttungen beteiligt werden.<br />
Für 2013 sind in <strong>Düsseldorf</strong> Einnahmen aus Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen und aus Beteiligungen<br />
in Höhe von 14,3 Millionen EUR geplant.<br />
Im Rahmen der so genannten Risikovorsorge sollen die Abführungen an den Stadthaushalt aus der wirtschaftlichen<br />
Beteiligung erhöht werden.<br />
Bei der Ausschüttung an den Haushalt wird zusätzlich Kapitalertragssteuer fällig. Deshalb gibt es Überlegungen<br />
im Rahmen des steuerlichen Querverbundes eigenwirtschaftliche (ohne Zuschüsse) und gemeinwirtschaftliche<br />
(mit Zuschüssen) Bereiche im Rahmen von Holdingmodellen zu verzahnen. Hier sind aber sowohl steuerliche<br />
als auch EU-beihilferechtliche Aspekte zu berücksichtigen.<br />
Steuerlich muss auf den Problemkreis „verdeckte Gewinnausschüttung“ verwiesen werden.<br />
Aus Sicht des EU-Beihilferechtes ist der steuerliche Querverbund nur im Bereich „ÖPNV“ und „Bäder“ uneingeschränkt<br />
anerkannt.<br />
Aus Transparenzsicht sollte bei jedem Holdingmodell eine Offenlegung der eigenwirtschaftlichen und gemeinwirtschaftlichen<br />
Bereiche, einschließlich der Wirkung des steuerlichen Querverbundes erfolgen.<br />
9. - Erarbeitung von Positionen zu den Prüfungsfeststellungen<br />
der örtlichen/überörtlichen Rechnungsprüfung<br />
Nach der Haushaltskompetenz ist die Rechnungsprüfung ein bedeutsames Zuständigkeitsfeld des Rates. Über<br />
die Rechnungsprüfung erfolgt eine Auseinandersetzung mit dem Haushaltsvollzug durch die Verwaltung.<br />
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