zum Download - Linksfraktion Düsseldorf
zum Download - Linksfraktion Düsseldorf
zum Download - Linksfraktion Düsseldorf
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
das gesamte Vermögen des Theaters zusammengefast und verwaltet) und eine Betriebsgesellschaft für den<br />
laufenden Betrieb des Theaters.<br />
17.2. - Kulturzukunftsbeitrag<br />
Vorschlag für eine örtliche Aufwands- und Verbrauchssteuer zur Finanzierung von Kultureinrichtungen:<br />
Arbeitstitel: „Kulturzukunftsbeitrag“<br />
Steuer-/Abgabepflichtige sind die Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder dinglich Nutzungsberechtigten,<br />
die auch grundsteuerpflichtig sind (Begründung: Theater ist Bestandteil der kommunalen Infrastruktur.<br />
Die kommunale Infrastruktur bestimmt unmittelbar/mittelbar den Gebrauchswert der Grundstücke). Die Steuer<br />
bemisst sich an der Grundsteuererhebung (insofern müssen keine neuen Steuerbemessungsgrundlagen geschaffen<br />
werden). Die Steuer wäre umlagefähig auf Mieterinnen und Mieter.<br />
Die Abgabe ist ein Von-Hundert-Satz der festgesetzten Grundsteuer (Zuschlag). Vorgeschlagen wird dabei ein<br />
Zuschlagssatz von 10 Prozent. Offen ist eine Besteuerung von Touristen und auch Theaterbesuchern, die nicht<br />
Einwohner sind.<br />
18. - Projektentwicklung für Maßnahmen der aktiven<br />
Arbeitsmarktpolitik (auch zur Reduzierung der kommunalen<br />
Kosten im Bereich SGB II)<br />
In der Stadtpolitik von <strong>Düsseldorf</strong> ist der Teilbereich „kommunalen Arbeitsmarktpolitik“ durchaus von Bedeutung<br />
und dies sowohl aus Sicht der Betroffenen, als auch aus fiskalischen Gründen.<br />
Beispielhaft soll zunächst auf eine aktuelle Pressemitteilung der Grünen im Stadtrat <strong>Düsseldorf</strong> zu verweisen:<br />
„GRÜNE: Aktive und wirksame kommunale Arbeitsmarktpolitik ist gefragt – für alle!<br />
12. Sep 2013<br />
Was ist los in der Landeshauptstadt bei der Eingliederung und beruflichen Förderung von Langzeitarbeitslosen<br />
oder schwer vermittelbaren Jugendlichen?<br />
Susanne Ott, Ratsfrau und sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN in <strong>Düsseldorf</strong> kritisiert: „Seit kurzem<br />
häufen sich die Schließungen verschiedener Projekte zur Beschäftigungsförderung: im Juli mussten in der<br />
Graf-Recke-Stiftung bereits Bereiche in der praktischen Ausbildung von Jugendlichen geschlossen werden.<br />
Ende Oktober werden die letzten Bereiche aufgegeben und das Arbeitspädagogische Zentrum (APZ) erfährt nun<br />
das endgültige Aus. Und im Dezember dieses Jahres wird die Caritas ihre Fahrradwerkstatt aufgeben müssen.<br />
Welche derartigen Veränderungen stehen uns in der nächsten Zeit noch bevor?“<br />
Für die massiven Kürzungen der Mittel für Beschäftigungsförderung ist die schwarz-gelbe Bundesregierung verantwortlich.<br />
Eine Entwicklung in <strong>Düsseldorf</strong> ist abzusehen gewesen, doch die Stadt unternehme viel zu wenig,<br />
um diesem Trend entgegenzusteuern.<br />
„Bereits im Dezember 2012 haben wir in einem Antrag die Stadt aufgefordert, der drastischen Reduzierung<br />
der Bundesmittel durch eigenes Handeln und mit eigenen Mitteln zu begegnen. Die Integration benachteiligter<br />
Menschen in den Arbeitsmarkt wird in <strong>Düsseldorf</strong> zu wenig durch kommunale Beschäftigungsförderungsmaßnahmen<br />
unterstützt. Nun hoffen wir, dass sich die Stadt durch die aktuelle Entwicklung aufgefordert sieht,<br />
unseren Forderungen schließlich doch nachzukommen. Dieses Jahr werden sich die GRÜNEN in den Haushaltsberatungen<br />
erneut für eine aktive kommunale Arbeitsmarktpolitik<br />
und perspektivisch für den Umbau zu einer kommunalen Arbeits- und Wirtschaftsförderung einsetzen.“<br />
Die Arbeitsmarktpolitik ist eine so genannte Querschnittsaufgabe, deren Umsetzung durch den Bund, die Länder<br />
und die Kommunen gemeinsam erfolgen.<br />
Arbeitsmarktpolitik liegt originär in der Verantwortung der Bundesebene.<br />
Dennoch begannen die Kommunen in den 1980er Jahren angesichts anhaltend hoher Arbeitslosigkeit, dem<br />
Abbau der originären Arbeitslosenhilfe und hoher kommunaler Kosten für die Sozialhilfe, eigene arbeitsmarktpolitische<br />
Programme zu entwickeln.<br />
Rechtliche Grundlage bot damals insbesondere das Bundessozialhilfegesetz (BSHG).<br />
Die §§ 18-20 BSHG boten die Möglichkeit, über die verschiedenen Instrumente der Hilfe zur Arbeit Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
für Hilfeempfänger zu schaffen.<br />
50<br />
Allerdings war auch nach § 25 eine Verpflichtung zur Arbeit festgeschrieben. Im Extremfall bestand sogar die<br />
Möglichkeiten der Einlieferung „arbeitsscheuer“ Menschen in geschlossene Anstalten (vgl.§ 26 BSHG. Dieser<br />
gesetzliche Regelung wurde allerdings bereits (oder erst) 1974 abgeschafft.