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zum Download - Linksfraktion Düsseldorf

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das gesamte Vermögen des Theaters zusammengefast und verwaltet) und eine Betriebsgesellschaft für den<br />

laufenden Betrieb des Theaters.<br />

17.2. - Kulturzukunftsbeitrag<br />

Vorschlag für eine örtliche Aufwands- und Verbrauchssteuer zur Finanzierung von Kultureinrichtungen:<br />

Arbeitstitel: „Kulturzukunftsbeitrag“<br />

Steuer-/Abgabepflichtige sind die Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder dinglich Nutzungsberechtigten,<br />

die auch grundsteuerpflichtig sind (Begründung: Theater ist Bestandteil der kommunalen Infrastruktur.<br />

Die kommunale Infrastruktur bestimmt unmittelbar/mittelbar den Gebrauchswert der Grundstücke). Die Steuer<br />

bemisst sich an der Grundsteuererhebung (insofern müssen keine neuen Steuerbemessungsgrundlagen geschaffen<br />

werden). Die Steuer wäre umlagefähig auf Mieterinnen und Mieter.<br />

Die Abgabe ist ein Von-Hundert-Satz der festgesetzten Grundsteuer (Zuschlag). Vorgeschlagen wird dabei ein<br />

Zuschlagssatz von 10 Prozent. Offen ist eine Besteuerung von Touristen und auch Theaterbesuchern, die nicht<br />

Einwohner sind.<br />

18. - Projektentwicklung für Maßnahmen der aktiven<br />

Arbeitsmarktpolitik (auch zur Reduzierung der kommunalen<br />

Kosten im Bereich SGB II)<br />

In der Stadtpolitik von <strong>Düsseldorf</strong> ist der Teilbereich „kommunalen Arbeitsmarktpolitik“ durchaus von Bedeutung<br />

und dies sowohl aus Sicht der Betroffenen, als auch aus fiskalischen Gründen.<br />

Beispielhaft soll zunächst auf eine aktuelle Pressemitteilung der Grünen im Stadtrat <strong>Düsseldorf</strong> zu verweisen:<br />

„GRÜNE: Aktive und wirksame kommunale Arbeitsmarktpolitik ist gefragt – für alle!<br />

12. Sep 2013<br />

Was ist los in der Landeshauptstadt bei der Eingliederung und beruflichen Förderung von Langzeitarbeitslosen<br />

oder schwer vermittelbaren Jugendlichen?<br />

Susanne Ott, Ratsfrau und sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN in <strong>Düsseldorf</strong> kritisiert: „Seit kurzem<br />

häufen sich die Schließungen verschiedener Projekte zur Beschäftigungsförderung: im Juli mussten in der<br />

Graf-Recke-Stiftung bereits Bereiche in der praktischen Ausbildung von Jugendlichen geschlossen werden.<br />

Ende Oktober werden die letzten Bereiche aufgegeben und das Arbeitspädagogische Zentrum (APZ) erfährt nun<br />

das endgültige Aus. Und im Dezember dieses Jahres wird die Caritas ihre Fahrradwerkstatt aufgeben müssen.<br />

Welche derartigen Veränderungen stehen uns in der nächsten Zeit noch bevor?“<br />

Für die massiven Kürzungen der Mittel für Beschäftigungsförderung ist die schwarz-gelbe Bundesregierung verantwortlich.<br />

Eine Entwicklung in <strong>Düsseldorf</strong> ist abzusehen gewesen, doch die Stadt unternehme viel zu wenig,<br />

um diesem Trend entgegenzusteuern.<br />

„Bereits im Dezember 2012 haben wir in einem Antrag die Stadt aufgefordert, der drastischen Reduzierung<br />

der Bundesmittel durch eigenes Handeln und mit eigenen Mitteln zu begegnen. Die Integration benachteiligter<br />

Menschen in den Arbeitsmarkt wird in <strong>Düsseldorf</strong> zu wenig durch kommunale Beschäftigungsförderungsmaßnahmen<br />

unterstützt. Nun hoffen wir, dass sich die Stadt durch die aktuelle Entwicklung aufgefordert sieht,<br />

unseren Forderungen schließlich doch nachzukommen. Dieses Jahr werden sich die GRÜNEN in den Haushaltsberatungen<br />

erneut für eine aktive kommunale Arbeitsmarktpolitik<br />

und perspektivisch für den Umbau zu einer kommunalen Arbeits- und Wirtschaftsförderung einsetzen.“<br />

Die Arbeitsmarktpolitik ist eine so genannte Querschnittsaufgabe, deren Umsetzung durch den Bund, die Länder<br />

und die Kommunen gemeinsam erfolgen.<br />

Arbeitsmarktpolitik liegt originär in der Verantwortung der Bundesebene.<br />

Dennoch begannen die Kommunen in den 1980er Jahren angesichts anhaltend hoher Arbeitslosigkeit, dem<br />

Abbau der originären Arbeitslosenhilfe und hoher kommunaler Kosten für die Sozialhilfe, eigene arbeitsmarktpolitische<br />

Programme zu entwickeln.<br />

Rechtliche Grundlage bot damals insbesondere das Bundessozialhilfegesetz (BSHG).<br />

Die §§ 18-20 BSHG boten die Möglichkeit, über die verschiedenen Instrumente der Hilfe zur Arbeit Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

für Hilfeempfänger zu schaffen.<br />

50<br />

Allerdings war auch nach § 25 eine Verpflichtung zur Arbeit festgeschrieben. Im Extremfall bestand sogar die<br />

Möglichkeiten der Einlieferung „arbeitsscheuer“ Menschen in geschlossene Anstalten (vgl.§ 26 BSHG. Dieser<br />

gesetzliche Regelung wurde allerdings bereits (oder erst) 1974 abgeschafft.

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