zum Download - Linksfraktion Düsseldorf
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1. Der bundesweite Anteil der Kommunen an der Einkommenssteuer wird in einzelne „Ländertöpfe“ aufgeteilt,<br />
die jeweils 15 Prozent der Einkommenssteuer entsprechen, die nach Zerlegung dem jeweiligen Land zustehen.<br />
Die Aufteilung erfolgt anschließend separat in jedem Land nach bundeseinheitlichen Regelungen.<br />
2. Für jeden Einkommenssteuerfall wird ermittelt, wie hoch die Einkommenssteuerschuld ist, die bis zu einem<br />
versteuernden Einkommen (zvE) in Höhe von 35.000 EUR anfällt (für Ledige). Diese 35.000 EUR stellen den<br />
sogenannten Sockelbetrag dar, der vom Bund in Absprache mit den Ländern festgelegt wird. Das zvE wird für<br />
die Berechnung bei 35.000 EUR gekappt. Dies bedeutet z.B., dass einem Steuerpflichtigen, dessen tatsächliches<br />
zvE 100.000 EUR beträgt, eine hypothetische Steuerschuld zugerechnet wird, die sich bei einem zvE von<br />
35.000 EUR ergeben würde. Ein Steuerpflichtiger mit einem zvE von 25.000 EUR bekommt eine hypothetische<br />
Steuerschuld in Höhe seiner tatsächlich zu zahlenden Steuerschuld zugerechnet.<br />
3. Danach werden diese hypothetischen Steueraufkommen, die auf dem gekappten zu versteuernden Einkommen<br />
beruhen, gemeindeweit sowie landesweit aufsummiert.<br />
4. Dadurch ist es möglich festzustellen, welchen Anteil das hypothetische Aufkommen einer Gemeinde an dem<br />
hypothetischen Steueraufkommen aller Gemeinden eines Landes ausmacht.<br />
5. Dieser Anteilssatz wird auf den jeweiligen „Ländertopf“ angewendet, jede Kommune bekommt den entsprechenden<br />
Betrag zugewiesen.<br />
Durch die Verwendung von Sockelbeträgen wird die interkommunale Verteilung des Gemeindeanteils an der<br />
Einkommenssteuer maßgeblich beeinflusst.<br />
(vgl. Gemeindefinanzbericht 2012 des Städtetages Nordrhein-Westfalen in „Eildienst“, Seite 48).<br />
Auch beim kommunalen Anteil an der Einkommenssteuer führen lokale Standort- und Strukturnachteile zu<br />
geringeren Einnahmen.<br />
Kommunaler Anteil an der Einkommenssteuer im Durchschnitt der Jahre 2006 bis 2009 bei den kreisfreien<br />
Städten (bundesweit): 317 EUR pro Einwohner, in <strong>Düsseldorf</strong> 466,82 EUR (2013) pro Einwohner (rund 147 Prozent<br />
des Bundesdurchschnittes). 2013 rechnet die Stadt <strong>Düsseldorf</strong> mit Einnahmen von 273,7 Millionen EUR<br />
beim kommunalen Anteil der Einkommenssteuer.<br />
(Quelle: Bertelsmann Stiftung in „der gemeindehaushalt“ 11/12, S 243, Prof. Hardes „Analyse zur Finanzsituation<br />
ausgewählter Städte. Teil 1: Die Einnahmeseite“)<br />
Prof. Hardes benennt folgende Gründe, die die Einnahmen beim kommunalen Anteil an der Einkommenssteuer<br />
stark beeinflussen:<br />
1. relativ hoher Anteil von Transferempfängern einer Kommune,<br />
2. relativ hoher Anteil von Niedrigeinkommen unterhalb der steuerlichen Freibetragsgrenzen,<br />
3. hoher Anteil von studentischen Niedriglohn-Jobs mit geringer Steuerlast in Universitäts- und Hochschulstädten,<br />
4. relativ hoher Anteil von „Grenzgängern“ in Grenzregionen. Die Besteuerung der „Grenzgänger“ erfolgt im<br />
Ausland, dem Land der Erwerbsarbeit. Erwerbsarbeit und in der Folge Zahlung von Einkommenssteuer<br />
einerseits und Wohnen andererseits fallen räumlich auseinander und dies <strong>zum</strong> steuerlichen Nachteil der<br />
Wohnsitzgemeinde. (Anmerkung Autor: eine vergleichbare Wirkung tritt zwischen dem städtischen Verdichtungsraum<br />
und den Umlandgemeinden auf)<br />
Ein besonderes fiskalisches Verteilungsproblem des kommunalen Anteils an der Einkommenssteuer besteht bei<br />
der melderechtlichen Betrachtung der Montagearbeitskräfte. Die betroffenen Beschäftigten sind bei längerem<br />
Aufenthalt verpflichtet, ihren Hauptwohnsitz am Montagearbeitsort zu nehmen. Hierdurch würde die betroffene<br />
Gemeinde den 15 - prozentigen Einkommenssteueranteil erhalten. Hier ist zu empfehlen, zunächst über Befragung<br />
der Verwaltung den Verfahrensumgang in <strong>Düsseldorf</strong> mit dieser Besonderheit zu recherchieren.<br />
Die Stadt hat nur bedingt eigene Möglichkeiten zur Erschließung weiterer Einnahmepotenziale bei dieser<br />
Steuerart. Die vorgenannten vier Gründe, die die Einkommensteuerkraft beeinflussen, sind von der Stadt selbst<br />
kaum nur bedingt zu beeinflussen.<br />
Die in der Finanzplanung ausgewiesenen Steueraufwüchse (bis 2016 soll das Aufkommen auf 329,5 Millionen<br />
EUR steigen) können als realistisch angesehen werden.<br />
Mittel- und langfristige Einnahmepotenziale können nur über eine innovative Stadtpolitik erschlossen werden.<br />
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