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zum Download - Linksfraktion Düsseldorf

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2012, S. 92 und 198), während die Besteuerung des Faktors Arbeit und die Konsumbesteuerung erheblich über<br />

dem Durchschnitt in der EU liegt.<br />

Eine weitere Senkung der öffentlichen Ausgaben unter der Maßgabe der Niveausicherung des Sozialstaates<br />

und der technischen Infrastruktur ist nur noch bedingt möglich. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die<br />

öffentlichen Einnahmen zu erhöhen.<br />

2.4. - Stadthaushalt <strong>Düsseldorf</strong> seit Jahren formal ausgeglichen –<br />

doch der Preis ist hoch<br />

Dem Vorbericht <strong>zum</strong> Haushaltsplan 2013 ist zu entnehmen, dass es auch 2013 und damit im 14. Jahr nacheinander<br />

der Landeshauptstadt <strong>Düsseldorf</strong> gelang, einen Haushalt vorzulegen, der als ausgeglichen gilt. Dies ist<br />

keine Selbstverständlichkeit in NRW.<br />

Der erneute Haushaltsausgleich 2013 in <strong>Düsseldorf</strong> hat jedoch seinen Preis:<br />

1. Rückgriff auf die vorhandene Ausgleichrücklage,<br />

2. Maßnahmen im Rahmen der Risikovorsorge (Erhöhung ausgewählter Gebühren und Entgelte, Reduzierung<br />

von Zuschüssen an Dritte, Erhöhung der Gewinnabführung von städtischen Beteiligungen, Verschiebung<br />

von Investitionsvorhaben, zusätzliche Grundstücksverkäufe, Reduzierung disponibler Aufwendungen.<br />

Im Vorbericht <strong>zum</strong> Haushaltsplan 2013 wird weiter ausgeführt: Mit Sicht auf die prekäre Haushaltslage vieler<br />

nordrhein-westfälischer Kommunen ist auf die Verantwortung von Bund und Land hinzuweisen, die für eine<br />

auskömmliche Finanzausstattung der Städte und Gemeinden Sorge zu tragen haben.<br />

Insbesondere liegt der Focus auf den kontinuierlich steigenden Soziallasten, die den Kommunen aufgebürdet<br />

werden.<br />

Wie dem Gemeindefinanzbericht für das Jahr 2012 des Deutschen Städtetages zu entnehmen ist, beliefen sich<br />

die Sozialausgaben bundesweit in 2011 auf 43,29 Mrd. Euro und erreichten in 2012 fast 45 Mrd. Euro „Die<br />

finanzielle Lage der Städte in Nordrhein-Westfalen wird erst richtig deutlich, wenn man sie mit der in anderen<br />

Bundesländern vergleicht. Zwar erholt sich die Konjunktur in Deutschland, doch in den nordrhein-westfälischen<br />

Städten sind die Auswirkungen dieser Erholung noch nicht richtig angekommen. Ein Beispiel ist die Gewerbesteuer:<br />

Das Aufkommen aus der Gewerbesteuer stieg 2011 in den westdeutschen Flächenländern um 14,3 %<br />

an, in NRW um 7,6 %. Markant sind auch die Unterschiede auf der Ausgabenseite: Die Sozialausgaben der kommunalen<br />

Ebene beanspruchen in NRW mit 27,6 % deutlich mehr des kommunalen Budgets als im Durchschnitt<br />

der westdeutschen Flächenländer (23,5 %)“ (Quelle: Gemeindefinanzbericht 2012 des Städtetages Nordrhein-<br />

Westfalen).<br />

Zwar können nach der November-Steuerschätzung 2012 somit die Städte und Gemeinden auch für 2013 ff. mit<br />

Steuermehreinnahmen rechnen, jedoch stellt sich die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen der Landeshauptstadt<br />

<strong>Düsseldorf</strong>, wie abweichend dar. Daher mussten die Planansätze ab 2013 ff. gegenüber der bisherigen<br />

Planung aus 2012 deutlich reduziert werden.<br />

Mit Sicht auf eine Entlastung der öffentlichen Haushalte scheinen die neuerlichen finanzpolitischen Entscheidungen<br />

der Bundes- sowie der Landesregierung <strong>zum</strong>indest teilweise in die richtige Richtung zu weisen. So ist<br />

die schrittweise<br />

• Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter,<br />

• die Beteiligung an der Kindertagesstättenfinanzierung<br />

• als auch die Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepakets<br />

positiv zu werten.<br />

Die Belastungssteigerungen der Kommunen können hierdurch aber bestenfalls kompensiert werden.<br />

8<br />

Um eine dauerhafte Senkung der Soziallasten und eine Stabilisierung der kommunalen Haushalte zu erreichen,<br />

sind Bund und Land in der Pflicht, weitere spürbare Entlastungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Im<br />

Rahmen einer Protokollerklärung zur Verabschiedung des Fiskalpakts hatte der Bund u. a. in Aussicht gestellt,<br />

sich an den Kosten der Eingliederungshilfe zu beteiligen. Die jüngste Entwicklung zeigt jedoch, dass in diesem<br />

Bereich nicht mit einer kurzfristigen Lösung gerechnet werden kann. Dazu muss sichergestellt werden, dass<br />

im Rahmen der Fiskalpolitik und der Einhaltung der verfassungsrechtlich verankerten Schuldenbremse keine<br />

neuen Belastungen auf die kommunalen Haushalte wirken.

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