zum Download - Linksfraktion Düsseldorf
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12. - Maßnahmen/Projekte Demokratisierung/Steuerung<br />
des laufenden Haushaltsvollzugs<br />
Die Kommunalverfassung regelt nur das demokratische Verfahren zur Aufstellung und Beschlussfassung des<br />
städtischen Haushaltes.<br />
Ein gesetzlich normiertes Verfahren zur Demokratisierung/Steuerung des Haushaltsvollzuges gibt es nicht.<br />
Für den Haushaltsvollzug ist ausschließlich die Verwaltung zuständig.<br />
Erst über die Jahresrechnung (vier Monate nach Abschluss des Haushaltsjahres) bekommt der Stadtrat Informationen<br />
<strong>zum</strong> Haushaltsvollzug.<br />
Der Stadtrat kann aber im Rahmen seiner Finanz- und Organisationshoheit Regelungen treffen, nach denen der<br />
Stadtrat (Ausschüsse) auch den laufenden Haushaltsvollzug demokratisch steuern und kontrollieren kann.<br />
So ist es kommunalrechtlich möglich, dass die Verwaltung periodisch (quartalsweise) über den Haushaltsvollzug<br />
öffentlich informiert.<br />
Auf Grundlage dieser Informationen kann der Rat „nachsteuern“.<br />
13. - Einführung/Weiterentwicklung des Projektes „Bürgerhaushalt“<br />
Der Bürgerhaushalt, auch partizipativer Haushalt oder Beteiligungshaushalt genannt, ist eine in den 1980er<br />
Jahren entwickelte, direkte Art von (kommunaler) Bürgerbeteiligung. Die Verwaltung einer Stadt, einer Gemeinde<br />
oder einer anderen Verwaltungseinheit strebt dabei mehr Haushaltstransparenz an und lässt die Bürgerinnen<br />
und Bürger mindestens über Teile der steuerbaren (frei verwendbaren) Haushaltsmittel mitbestimmen<br />
und entscheiden. Über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel verständigen sich die Bürgerinnen<br />
und Bürger dabei in einem deliberativen (von Regularien weitgehend befreiten) Prozess selbstständig, den die<br />
Verwaltung vorwiegend moderierend und beratend begleitet.<br />
Der erste Bürgerhaushalt (Orçamento participativo) wurde 1989 in Porto Alegre (Brasilien) durchgeführt. Inzwischen<br />
wurde die Idee von dort in viele Teile der Welt „exportiert“, u. a. im Rahmen der Lokalen Agenda 21 gab<br />
es Initiativen in diese Richtung.<br />
(vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Bürgerhaushalt)<br />
Mit dem Beteiligungs-/Bürgerhaushaushalt sollten mehrere Ziele erreicht werden:<br />
• direkte Demokratie ermöglichen,<br />
• stärkere Beteiligung der Bevölkerung an kommunalen Entscheidungsprozessen (Partizipatorische Demokratie,<br />
Bürgerbeteiligung),<br />
• „Entmachtung“ von Politik,<br />
• Reduzierung vermuteter Mittelverschwendung,<br />
• Durchsetzung von Politik für sozial Benachteiligte und weniger gut vernetzte (organisierte) Bürgerinnen und<br />
Bürger,<br />
• Verlagerung von Entscheidungen auf die Ebene der Betroffenen.<br />
Die kommunale Praxis belegt, dass unter der Bezeichnung „Bürgerhaushalt“ recht unterschiedliche Verfahren<br />
zu finden sind (schriftliche Befragungen, Verteilung von Haushaltsbroschüren, Abhalten von Informationsveranstaltungen,<br />
Bereitstellung von Quartiersfonds etc.), die wenig miteinander gemeinsam haben.<br />
Um überhaupt eine minimale Vergleichbarkeit zu erreichen, wurden vom Forschungsprojekt „Europäische<br />
Bürgerhaushalte“ für die Bürgerhaushalte fünf Kriterien erarbeitet, die in der wissenschaftlichen Literatur aufgegriffen<br />
und auch von immer mehr Kommunen als Grundlage herangezogen werden.<br />
Demnach wird ein Bürgerhaushalt wie folgt definiert:<br />
„Im Bürgerhaushalt nehmen Bürger ohne politisches Mandat an der Erstellung und/oder Umsetzung öffentlicher<br />
Finanzen teil. Fünf weitere Kriterien müssen in Europa zu dieser Definition hinzugefügt werden, um den<br />
Bürgerhaushalt von anderen Beteiligungsverfahren zu unterscheiden:<br />
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1. Im Zentrum des Verfahrens stehen finanzielle Aspekte, genauer gesagt die Diskussion um begrenzte Ressourcen.<br />
2. Die Beteiligung findet auf der Ebene der Gesamtstadt oder einem Bezirk mit eigenen politisch-administrativen<br />
Kompetenzen statt (die Quartiersebene allein reicht nicht).<br />
3. Es handelt sich um einen in der Dauer angelegten Prozess (eine Veranstaltung, oder ein Referendum über<br />
Finanzfragen sind kein Bürgerhaushalt).<br />
4. Die Beratung/Entscheidung der Bürger beruht auf einem nahezu von Regularien befreiten Diskussionsprozess<br />
(Deliberation) im Rahmen besonderer Treffen/Foren (die Öffnung bestehender Verfahren der repräsentativen<br />
Demokratie gegenüber „normalen“ Bürgern ist kein Bürgerhaushalt)<br />
5. Die Organisatoren müssen über die Ergebnisse der Diskussion Rechenschaft ablegen.“