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12. - Maßnahmen/Projekte Demokratisierung/Steuerung<br />

des laufenden Haushaltsvollzugs<br />

Die Kommunalverfassung regelt nur das demokratische Verfahren zur Aufstellung und Beschlussfassung des<br />

städtischen Haushaltes.<br />

Ein gesetzlich normiertes Verfahren zur Demokratisierung/Steuerung des Haushaltsvollzuges gibt es nicht.<br />

Für den Haushaltsvollzug ist ausschließlich die Verwaltung zuständig.<br />

Erst über die Jahresrechnung (vier Monate nach Abschluss des Haushaltsjahres) bekommt der Stadtrat Informationen<br />

<strong>zum</strong> Haushaltsvollzug.<br />

Der Stadtrat kann aber im Rahmen seiner Finanz- und Organisationshoheit Regelungen treffen, nach denen der<br />

Stadtrat (Ausschüsse) auch den laufenden Haushaltsvollzug demokratisch steuern und kontrollieren kann.<br />

So ist es kommunalrechtlich möglich, dass die Verwaltung periodisch (quartalsweise) über den Haushaltsvollzug<br />

öffentlich informiert.<br />

Auf Grundlage dieser Informationen kann der Rat „nachsteuern“.<br />

13. - Einführung/Weiterentwicklung des Projektes „Bürgerhaushalt“<br />

Der Bürgerhaushalt, auch partizipativer Haushalt oder Beteiligungshaushalt genannt, ist eine in den 1980er<br />

Jahren entwickelte, direkte Art von (kommunaler) Bürgerbeteiligung. Die Verwaltung einer Stadt, einer Gemeinde<br />

oder einer anderen Verwaltungseinheit strebt dabei mehr Haushaltstransparenz an und lässt die Bürgerinnen<br />

und Bürger mindestens über Teile der steuerbaren (frei verwendbaren) Haushaltsmittel mitbestimmen<br />

und entscheiden. Über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel verständigen sich die Bürgerinnen<br />

und Bürger dabei in einem deliberativen (von Regularien weitgehend befreiten) Prozess selbstständig, den die<br />

Verwaltung vorwiegend moderierend und beratend begleitet.<br />

Der erste Bürgerhaushalt (Orçamento participativo) wurde 1989 in Porto Alegre (Brasilien) durchgeführt. Inzwischen<br />

wurde die Idee von dort in viele Teile der Welt „exportiert“, u. a. im Rahmen der Lokalen Agenda 21 gab<br />

es Initiativen in diese Richtung.<br />

(vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Bürgerhaushalt)<br />

Mit dem Beteiligungs-/Bürgerhaushaushalt sollten mehrere Ziele erreicht werden:<br />

• direkte Demokratie ermöglichen,<br />

• stärkere Beteiligung der Bevölkerung an kommunalen Entscheidungsprozessen (Partizipatorische Demokratie,<br />

Bürgerbeteiligung),<br />

• „Entmachtung“ von Politik,<br />

• Reduzierung vermuteter Mittelverschwendung,<br />

• Durchsetzung von Politik für sozial Benachteiligte und weniger gut vernetzte (organisierte) Bürgerinnen und<br />

Bürger,<br />

• Verlagerung von Entscheidungen auf die Ebene der Betroffenen.<br />

Die kommunale Praxis belegt, dass unter der Bezeichnung „Bürgerhaushalt“ recht unterschiedliche Verfahren<br />

zu finden sind (schriftliche Befragungen, Verteilung von Haushaltsbroschüren, Abhalten von Informationsveranstaltungen,<br />

Bereitstellung von Quartiersfonds etc.), die wenig miteinander gemeinsam haben.<br />

Um überhaupt eine minimale Vergleichbarkeit zu erreichen, wurden vom Forschungsprojekt „Europäische<br />

Bürgerhaushalte“ für die Bürgerhaushalte fünf Kriterien erarbeitet, die in der wissenschaftlichen Literatur aufgegriffen<br />

und auch von immer mehr Kommunen als Grundlage herangezogen werden.<br />

Demnach wird ein Bürgerhaushalt wie folgt definiert:<br />

„Im Bürgerhaushalt nehmen Bürger ohne politisches Mandat an der Erstellung und/oder Umsetzung öffentlicher<br />

Finanzen teil. Fünf weitere Kriterien müssen in Europa zu dieser Definition hinzugefügt werden, um den<br />

Bürgerhaushalt von anderen Beteiligungsverfahren zu unterscheiden:<br />

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1. Im Zentrum des Verfahrens stehen finanzielle Aspekte, genauer gesagt die Diskussion um begrenzte Ressourcen.<br />

2. Die Beteiligung findet auf der Ebene der Gesamtstadt oder einem Bezirk mit eigenen politisch-administrativen<br />

Kompetenzen statt (die Quartiersebene allein reicht nicht).<br />

3. Es handelt sich um einen in der Dauer angelegten Prozess (eine Veranstaltung, oder ein Referendum über<br />

Finanzfragen sind kein Bürgerhaushalt).<br />

4. Die Beratung/Entscheidung der Bürger beruht auf einem nahezu von Regularien befreiten Diskussionsprozess<br />

(Deliberation) im Rahmen besonderer Treffen/Foren (die Öffnung bestehender Verfahren der repräsentativen<br />

Demokratie gegenüber „normalen“ Bürgern ist kein Bürgerhaushalt)<br />

5. Die Organisatoren müssen über die Ergebnisse der Diskussion Rechenschaft ablegen.“

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