zum Download - Linksfraktion Düsseldorf
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Volker Vorwerk, Toni Loosen-Bach, 2010: Bürgerhaushalte in Deutschland und das Beispiel Trier. Eine neue<br />
Institution erobert die Rathäuser, in: Alternative Kommunalpolitik 1/2010: 41-43<br />
Empfehlung:<br />
Das Projekt „Bürgerhaushalt“ in seiner „Reinform“ sollte gegenwärtig nicht umgesetzt werden. Der bürokratische<br />
und institutionelle Aufwand ist zu hoch, <strong>zum</strong>indest gemessen an den Effekten.<br />
Vielmehr ist die Anwendung einzelner Elemente des Projektes „Bürgerhaushalt“ zu empfehlen.<br />
Diese Elemente sollten sein:<br />
1. Periodische öffentliche Informationen über den laufenden Haushaltsvollzug (einschließlich der eingetretenen<br />
Veränderungen).<br />
2. Öffentliche Debatte über die Schwerpunkte des kommenden Haushaltes, bereits vor der Übergabe des<br />
Haushaltsentwurfs an den Rat. Bereits in dieser Phase können Bürgerinnen und Bürger Anregungen <strong>zum</strong><br />
künftigen Haushalt geben. Der Rat muss dabei ein Verfahren zur Abwägung dieser Anregungen bestimmen.<br />
Zu empfehlen ist dabei ein Verfahren in Anlehnung an Paragraph 3 Baugesetzbuch (BauGB). Hier ist das<br />
Verfahren der frühzeitigen Bürgerbeteiligung geregelt.<br />
3. Öffentliche Diskussion über die Ergebnisse der örtlichen und überörtlichen Rechnungsprüfung, einschließlich<br />
der Maßnahmen (Konsequenzen) infolge der Prüfungsfeststellungen.<br />
14. - Entwicklung von Fraktionspositionen<br />
zur Personalpolitik/Personalkosten<br />
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen für 2014 sind mit 535,2 Millionen EUR geplant. Pro Personalsollstelle<br />
ist dies ein Betrag von 55.205 EUR.<br />
Die Personalkosten machen einen Anteil von 19,9 Prozent der Gesamtaufwendungen aus. Dies entspricht<br />
einem im bundesweiten Vergleich üblichen Personalkostenkorridor.<br />
Die Personalkosten von Städten sind nur bedingt vergleichbar, da der Grad der Aufgabenwahrnehmung durch<br />
Dritte (insbesondere freie Träger) unterschiedlich ausgeprägt ist. Werden kommunale Aufgaben durch Dritte<br />
(freie Träger) wahrgenommen, „wandeln“ sich die Personalkosten in Sachkosten.<br />
Der Stellenplan 2014 der Landeshauptstadt <strong>Düsseldorf</strong> weist insgesamt 9.694,64 Stellen aus (davon 2.899,61<br />
Beamte).<br />
Die Gesamtanzahl der Stellen ist zu 2013 unverändert.<br />
Tatsächlich besetzt waren <strong>zum</strong> 30. Juni 2013 jedoch nur 8.650,11 Stellen (davon 2.586,11 Beamtenstellen). D. h.<br />
1.044,53 Stellen (10,77 Prozent) waren <strong>zum</strong> 30. Juni 2013 unbesetzt.<br />
Zu prüfen wäre hier eine Darstellung einer Personalkostenbewirtschaftungsreserve.<br />
Grundsätzlich sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen nach dem Sollstellenprinzip zu bemessen.<br />
Unterstellt, dies ist erfolgt, beträgt die Personalkostenbewirtschaftungsreserve in <strong>Düsseldorf</strong> derzeit rund 57,6<br />
Millionen EUR.<br />
Weicht die Verwaltung von der Sollkostenplanung ab, wäre dies ein Verstoß gegen die Haushaltsgrundsätze der<br />
Wahrheit und Klarheit. In der Folge würde sich allerdings die Personalkostenbewirtschaftungsreserve anders<br />
(geringer) darstellen.<br />
Über die Personalkosten kann nur im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung (Aufgabenkritik) sachbezogen<br />
diskutiert werden.<br />
15. - Positionen zur Kreditfinanzierung von Investitionen und <strong>zum</strong><br />
Projekt „schuldenfreier Haushalt“ bzw. „Schuldenbremse“<br />
Die Verwaltung stellt die These auf, dass die Stadt <strong>Düsseldorf</strong> bereits seit Jahren schuldenfrei sei. Am Status<br />
der Schuldenfreiheit soll auch festgehalten werden.<br />
Tatsächlich ist aber die Stadt nicht schuldenfrei, sondern hat in der Summe Verbindlichkeiten in Höhe von<br />
605.925.000,00 EUR.<br />
Auf langfristige Investitionskredite entfallen dabei rund 44,5 Millionen EUR.<br />
Die Höhe der Kassenkredite wird mit 199 Millionen EUR angegeben.<br />
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