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zum Download - Linksfraktion Düsseldorf

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Volker Vorwerk, Toni Loosen-Bach, 2010: Bürgerhaushalte in Deutschland und das Beispiel Trier. Eine neue<br />

Institution erobert die Rathäuser, in: Alternative Kommunalpolitik 1/2010: 41-43<br />

Empfehlung:<br />

Das Projekt „Bürgerhaushalt“ in seiner „Reinform“ sollte gegenwärtig nicht umgesetzt werden. Der bürokratische<br />

und institutionelle Aufwand ist zu hoch, <strong>zum</strong>indest gemessen an den Effekten.<br />

Vielmehr ist die Anwendung einzelner Elemente des Projektes „Bürgerhaushalt“ zu empfehlen.<br />

Diese Elemente sollten sein:<br />

1. Periodische öffentliche Informationen über den laufenden Haushaltsvollzug (einschließlich der eingetretenen<br />

Veränderungen).<br />

2. Öffentliche Debatte über die Schwerpunkte des kommenden Haushaltes, bereits vor der Übergabe des<br />

Haushaltsentwurfs an den Rat. Bereits in dieser Phase können Bürgerinnen und Bürger Anregungen <strong>zum</strong><br />

künftigen Haushalt geben. Der Rat muss dabei ein Verfahren zur Abwägung dieser Anregungen bestimmen.<br />

Zu empfehlen ist dabei ein Verfahren in Anlehnung an Paragraph 3 Baugesetzbuch (BauGB). Hier ist das<br />

Verfahren der frühzeitigen Bürgerbeteiligung geregelt.<br />

3. Öffentliche Diskussion über die Ergebnisse der örtlichen und überörtlichen Rechnungsprüfung, einschließlich<br />

der Maßnahmen (Konsequenzen) infolge der Prüfungsfeststellungen.<br />

14. - Entwicklung von Fraktionspositionen<br />

zur Personalpolitik/Personalkosten<br />

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen für 2014 sind mit 535,2 Millionen EUR geplant. Pro Personalsollstelle<br />

ist dies ein Betrag von 55.205 EUR.<br />

Die Personalkosten machen einen Anteil von 19,9 Prozent der Gesamtaufwendungen aus. Dies entspricht<br />

einem im bundesweiten Vergleich üblichen Personalkostenkorridor.<br />

Die Personalkosten von Städten sind nur bedingt vergleichbar, da der Grad der Aufgabenwahrnehmung durch<br />

Dritte (insbesondere freie Träger) unterschiedlich ausgeprägt ist. Werden kommunale Aufgaben durch Dritte<br />

(freie Träger) wahrgenommen, „wandeln“ sich die Personalkosten in Sachkosten.<br />

Der Stellenplan 2014 der Landeshauptstadt <strong>Düsseldorf</strong> weist insgesamt 9.694,64 Stellen aus (davon 2.899,61<br />

Beamte).<br />

Die Gesamtanzahl der Stellen ist zu 2013 unverändert.<br />

Tatsächlich besetzt waren <strong>zum</strong> 30. Juni 2013 jedoch nur 8.650,11 Stellen (davon 2.586,11 Beamtenstellen). D. h.<br />

1.044,53 Stellen (10,77 Prozent) waren <strong>zum</strong> 30. Juni 2013 unbesetzt.<br />

Zu prüfen wäre hier eine Darstellung einer Personalkostenbewirtschaftungsreserve.<br />

Grundsätzlich sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen nach dem Sollstellenprinzip zu bemessen.<br />

Unterstellt, dies ist erfolgt, beträgt die Personalkostenbewirtschaftungsreserve in <strong>Düsseldorf</strong> derzeit rund 57,6<br />

Millionen EUR.<br />

Weicht die Verwaltung von der Sollkostenplanung ab, wäre dies ein Verstoß gegen die Haushaltsgrundsätze der<br />

Wahrheit und Klarheit. In der Folge würde sich allerdings die Personalkostenbewirtschaftungsreserve anders<br />

(geringer) darstellen.<br />

Über die Personalkosten kann nur im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung (Aufgabenkritik) sachbezogen<br />

diskutiert werden.<br />

15. - Positionen zur Kreditfinanzierung von Investitionen und <strong>zum</strong><br />

Projekt „schuldenfreier Haushalt“ bzw. „Schuldenbremse“<br />

Die Verwaltung stellt die These auf, dass die Stadt <strong>Düsseldorf</strong> bereits seit Jahren schuldenfrei sei. Am Status<br />

der Schuldenfreiheit soll auch festgehalten werden.<br />

Tatsächlich ist aber die Stadt nicht schuldenfrei, sondern hat in der Summe Verbindlichkeiten in Höhe von<br />

605.925.000,00 EUR.<br />

Auf langfristige Investitionskredite entfallen dabei rund 44,5 Millionen EUR.<br />

Die Höhe der Kassenkredite wird mit 199 Millionen EUR angegeben.<br />

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