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steuerzahllast mit seiner Einkommensteuer verrechnen (Zahlung Solidaritätszuschlag ist berücksichtigt).<br />
Bei Kapitalgesellschaften ist keine Anrechnung möglich. Dafür wurde bei den Kapitalgesellschaften aber die<br />
Körperschaftssteuer von 25 auf 15 Prozent <strong>zum</strong> 01.01.2008 abgesenkt und dies ausdrücklich mit dem Verweis<br />
auf das gemeindliche Hebesatzrecht bei der Gewerbesteuer.<br />
Bei der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrages werden auch Hinzurechnungen berücksichtigt. Während<br />
bis <strong>zum</strong> 31.12.2007 nur die Dauerschuldzinsen zu 50 Prozent berücksichtigt wurden, werden seit 01.01.2008<br />
alle Zinsen und Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen zu 25 Prozent angerechnet.<br />
Diese Finanzierungsanteile werden dabei wie folgt pauschal ermittelt:<br />
• bewegliche Güter des Anlagevermögens (Mieten und Pachten) 20 Prozent,<br />
• Immobilienmieten (-pachten) – unbewegliche Wirtschaftsgüter, 65 Prozent, ab 2010 noch 50 Prozent und<br />
• Lizenzen und Konzessionen 25 Prozent.<br />
Von diesen pauschalierten Finanzierungsanteilen werden wiederum 25 Prozent dem Gewerbesteuermessbetrag<br />
hinzugerechnet.<br />
Gleichzeitig gilt für alle Hinzurechnungen in Summe ein Freibetrag von 100.00 Euro.<br />
Das Finanzgericht Hamburg hält die Regelungen zur Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten (§ 8 Nr. 1<br />
Buchstaben a, d und c Gewerbesteuergesetz) für verfassungswidrig und hat deshalb einen Vorlagebeschluss an<br />
das Bundesverfassungsgericht gefasst (AZ: 1 BvL 8/12). Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes<br />
ergehen die Gewerbesteuermessbescheide nur vorläufig.<br />
Beispielsrechnung für eine Kapitalgesellschaft<br />
100.000 EUR Gewinn (auf Hinzurechnungen wurde mit Blick auf die Übersichtlichkeit verzichtet).<br />
Regelung bis 31.12.2007 Regelung ab 01.01.2008<br />
Steuersatz 5% 3,5%<br />
Messbetrag 5.000 Euro 3.500 Euro<br />
Kommunaler Hebesatz 400vH 20.000 Euro 14.000 Euro<br />
Gesamt-GwSt 20.000 Euro 14.000 Euro<br />
Körperschaftssteuer 25% = 25.000 Euro 15% = 15.000 Euro<br />
Gesamtsteuerlast 45.000 Euro 29.000 Euro<br />
Steuerentlastung: 16.000 EUR (Mehrbelastung erst ab einen Hebesatz von 858 vH).<br />
Beispielrechnung Einzelunternehmer (Bäckermeister)<br />
Jahresgewinn 124.500 EUR.<br />
Regelung bis 31.12.2007 Regelung ab 01.01.2008<br />
Freibetrag 24.500 Euro 24.500 Euro<br />
Gewerbesteuerpflichtiger<br />
100.000 Euro 100.000 Euro<br />
Gewinn<br />
Steuersatz 1 - 5% (hier 5%) 3,5%<br />
Messbetrag 5.000 Euro 3.500 Euro<br />
Kommunaler Hebesatz 400vH 20.000 Euro 14.000 Euro<br />
Gesamt-GwSt 20.000 Euro 14.000 Euro<br />
Faktor Verrechnung mit EKSt 1,8 x Messbetrag 3,8 x Messbetrag<br />
Verrechnungsbetrag mit 1,8 x 5.000 Euro = 9.000 Euro 3,8 x 3.500 Euro = 13.300 Euro<br />
EkSt<br />
EkSt 28.000 Euro 28.000 Euro<br />
Gesamtsteuerlast 28.000 Euro + 20.000 Euro /<br />
9.000 Euro = 39.000 Euro<br />
28.000 Euro + 14.000 Euro /<br />
13.300 Euro = 28.700 Euro<br />
Steuerentlastung: 10.300 EUR (Mehrbelastung erst ab einem Hebesatz von 695 vH).<br />
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