zum Download - Linksfraktion Düsseldorf
zum Download - Linksfraktion Düsseldorf
zum Download - Linksfraktion Düsseldorf
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
ausgewiesenen Stellen unbesetzt waren. Hier sind die Auswirkungen auf die Leistungserbringung zu<br />
recherchieren. Aus dieser Nichtstellenbesetzung ergibt sich eine theoretische Personalkostenbewirtschaftungsreserve<br />
von rund 57,6 Mio. Euro.<br />
22. Nach eigenem Verständnis der Verwaltungsspitze ist <strong>Düsseldorf</strong> seit 17 Jahren schuldenfrei. Jedoch<br />
beträgt die Summe der Verbindlichkeiten tatsächlich rund 606 Mio. Euro. Darauf entfallen auf langfristige<br />
Investitionskredite 44,5 Mio. Euro. Die Höhe der Kassenkredite wird mit 199 Mio. Euro angegeben. Eine<br />
Besonderheit der Stadt <strong>Düsseldorf</strong> besteht durch die interne Kreditgewährung des Stadtkonzerns. Die<br />
Stadt kann Fremdkapitalbedarfe (Kredite) über die Holding finanzieren. Bis 2013 sind hier bereits 281 Mio.<br />
Euro aufgelaufen. Diese Summe steigt bis 2015 auf 345 Mio. Euro, ab 2016 soll eine Rückführung der Mittel<br />
an die Holding erfolgen. Zu beachten sind zudem 104 Mio. Euro aus Haftungsverhältnissen (Bürgschaften,<br />
Bestellungen von Sicherheiten für Dritte). Dies sind sogenannte Eventualverbindlichkeiten und werden<br />
bei der dauernden Leistungsfähigkeit berücksichtigt.<br />
23. Die Verschuldung ist kein geeignetes Kriterium zur Bewertung der Leistungsfähigkeit. Im kommunalen<br />
Bereich muss bei Krediten <strong>zum</strong>indest zwischen rentierlich und nicht rentierlichen Investitionen und deren<br />
Kreditfinanzierung unterschieden werden.<br />
24. PPP-Modelle sind einerseits Ausdruck und Folge der kommunalen Finanzkrise und andererseits Element<br />
eines neoliberalen Wirtschaftsverständnisses. Aus linker Sicht gibt es ausreichende Alternativen zu den<br />
PPP-Projekten. Diese sind im Einzelfall einer transparenten Prüfung zu unterziehen.<br />
25. Für die nachhaltige Finanzierung der sozialen Infrastruktur und von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen<br />
können neue Finanzierungsmodelle aus linker Sicht entwickelt werden. Hierzu gehört insbesondere<br />
das Genossenschaftsmodell und mit Einschränkungen das Stiftungsmodell.<br />
26. Wohnen als Grundrecht ist elementarer Bestandteil linker Kommunalpolitik. Neben der Arbeit ist das<br />
Wohnen der zweitwichtigste Lebensbereich für Menschen. Die Wohnung darf nicht ausschließlich den<br />
Marktregulativen überlassen werden. Die Stadt selbst muss sowohl als Vermieterin als auch als Interessenvertreter<br />
der Mieter und Mieterinnen aktiv werden. Im Bereich der städtischen Wohnungspolitik ist das<br />
Genossenschaftsmodell zu befördern.<br />
4. - Untersuchung der Haushaltspotenziale bei den Realsteuern<br />
Kommunale Realsteuern sin die Gewerbesteuer und die Grundsteuer A und B. Die gesetzliche Ermächtigung<br />
erfolgt durch Bundesrecht (zustimmungspflichtig durch den Bundesrat). Verfassungsrechtlich wird den Gemeinden<br />
bei den Realsteuern ein Hebesatzrecht zugestanden.<br />
4.1. - Hinweise zu den Gestaltungspotenzialen bei der Gewerbesteuer<br />
Das kommunale Hebesatzrecht bei der Gewerbe- und Grundsteuer ist das Kernelement der kommunalen Finanzautonomie<br />
als Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung.<br />
Die Gewerbesteuer ist die Haupteinnahmequelle der Gemeinden bei den Steuern. Die Gemeinden haben hier<br />
ein Hebesatzrecht und können insofern auf das Steueraufkommen direkten Einfluss nehmen.<br />
Die Erhebung der Gewerbesteuer ist ab 1.1.2008 neu geregelt. Hierzu werden nachfolgende Hinweise gegeben.<br />
Ermittlung der Gewerbesteuermesszahl auf Grundlage des erwirtschafteten Gewinns vor Steuer unter Berücksichtigung<br />
der sogenannten Hinzurechnungen. Diese Ermittlung erfolgt durch das Finanzamt.<br />
Der Gewerbesteuersatz betrug bis <strong>zum</strong> 31.12.2007 gestaffelt 1 bis 5 Prozent. Seit 01.01.2008 beträgt dieser<br />
Steuersatz einheitlich 3,5 Prozent.<br />
28<br />
Der so ermittelte Gewerbesteuermessbetrag wird mit dem kommunalen Hebesatz, der in der gemeindlichen<br />
Haushaltssatzung festgesetzt wird, multipliziert. Das Ergebnis wird als Gewerbesteuerzahlbetrag bezeichnet.<br />
Zu beachten ist, dass bei der Gewerbesteuerberechnung auch Freibeträge <strong>zum</strong> Ansatz kommen. Dieser beträgt<br />
24.500 Euro für natürliche Personen und Personengesellschaften. Bei Kapitalgesellschaften kommt kein Freibetrag<br />
zur Anwendung.<br />
Seit 01.01.2008 darf die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden.<br />
Der sogenannte Anrechnungsfaktor bei der Einkommensteuer für natürliche Personen wurde <strong>zum</strong> 01.01.2007<br />
von 1,8 auf 3,8 des Gewerbesteuermessbetrages erhöht. Damit kann der veranlagte Einkommensteuerpflichtige<br />
(Einzelunternehmer, Personengesellschaften) bis zu einem kommunalen Hebesatz von 400,5 die Gewerbe-