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zum Download - Linksfraktion Düsseldorf

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ausgewiesenen Stellen unbesetzt waren. Hier sind die Auswirkungen auf die Leistungserbringung zu<br />

recherchieren. Aus dieser Nichtstellenbesetzung ergibt sich eine theoretische Personalkostenbewirtschaftungsreserve<br />

von rund 57,6 Mio. Euro.<br />

22. Nach eigenem Verständnis der Verwaltungsspitze ist <strong>Düsseldorf</strong> seit 17 Jahren schuldenfrei. Jedoch<br />

beträgt die Summe der Verbindlichkeiten tatsächlich rund 606 Mio. Euro. Darauf entfallen auf langfristige<br />

Investitionskredite 44,5 Mio. Euro. Die Höhe der Kassenkredite wird mit 199 Mio. Euro angegeben. Eine<br />

Besonderheit der Stadt <strong>Düsseldorf</strong> besteht durch die interne Kreditgewährung des Stadtkonzerns. Die<br />

Stadt kann Fremdkapitalbedarfe (Kredite) über die Holding finanzieren. Bis 2013 sind hier bereits 281 Mio.<br />

Euro aufgelaufen. Diese Summe steigt bis 2015 auf 345 Mio. Euro, ab 2016 soll eine Rückführung der Mittel<br />

an die Holding erfolgen. Zu beachten sind zudem 104 Mio. Euro aus Haftungsverhältnissen (Bürgschaften,<br />

Bestellungen von Sicherheiten für Dritte). Dies sind sogenannte Eventualverbindlichkeiten und werden<br />

bei der dauernden Leistungsfähigkeit berücksichtigt.<br />

23. Die Verschuldung ist kein geeignetes Kriterium zur Bewertung der Leistungsfähigkeit. Im kommunalen<br />

Bereich muss bei Krediten <strong>zum</strong>indest zwischen rentierlich und nicht rentierlichen Investitionen und deren<br />

Kreditfinanzierung unterschieden werden.<br />

24. PPP-Modelle sind einerseits Ausdruck und Folge der kommunalen Finanzkrise und andererseits Element<br />

eines neoliberalen Wirtschaftsverständnisses. Aus linker Sicht gibt es ausreichende Alternativen zu den<br />

PPP-Projekten. Diese sind im Einzelfall einer transparenten Prüfung zu unterziehen.<br />

25. Für die nachhaltige Finanzierung der sozialen Infrastruktur und von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen<br />

können neue Finanzierungsmodelle aus linker Sicht entwickelt werden. Hierzu gehört insbesondere<br />

das Genossenschaftsmodell und mit Einschränkungen das Stiftungsmodell.<br />

26. Wohnen als Grundrecht ist elementarer Bestandteil linker Kommunalpolitik. Neben der Arbeit ist das<br />

Wohnen der zweitwichtigste Lebensbereich für Menschen. Die Wohnung darf nicht ausschließlich den<br />

Marktregulativen überlassen werden. Die Stadt selbst muss sowohl als Vermieterin als auch als Interessenvertreter<br />

der Mieter und Mieterinnen aktiv werden. Im Bereich der städtischen Wohnungspolitik ist das<br />

Genossenschaftsmodell zu befördern.<br />

4. - Untersuchung der Haushaltspotenziale bei den Realsteuern<br />

Kommunale Realsteuern sin die Gewerbesteuer und die Grundsteuer A und B. Die gesetzliche Ermächtigung<br />

erfolgt durch Bundesrecht (zustimmungspflichtig durch den Bundesrat). Verfassungsrechtlich wird den Gemeinden<br />

bei den Realsteuern ein Hebesatzrecht zugestanden.<br />

4.1. - Hinweise zu den Gestaltungspotenzialen bei der Gewerbesteuer<br />

Das kommunale Hebesatzrecht bei der Gewerbe- und Grundsteuer ist das Kernelement der kommunalen Finanzautonomie<br />

als Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung.<br />

Die Gewerbesteuer ist die Haupteinnahmequelle der Gemeinden bei den Steuern. Die Gemeinden haben hier<br />

ein Hebesatzrecht und können insofern auf das Steueraufkommen direkten Einfluss nehmen.<br />

Die Erhebung der Gewerbesteuer ist ab 1.1.2008 neu geregelt. Hierzu werden nachfolgende Hinweise gegeben.<br />

Ermittlung der Gewerbesteuermesszahl auf Grundlage des erwirtschafteten Gewinns vor Steuer unter Berücksichtigung<br />

der sogenannten Hinzurechnungen. Diese Ermittlung erfolgt durch das Finanzamt.<br />

Der Gewerbesteuersatz betrug bis <strong>zum</strong> 31.12.2007 gestaffelt 1 bis 5 Prozent. Seit 01.01.2008 beträgt dieser<br />

Steuersatz einheitlich 3,5 Prozent.<br />

28<br />

Der so ermittelte Gewerbesteuermessbetrag wird mit dem kommunalen Hebesatz, der in der gemeindlichen<br />

Haushaltssatzung festgesetzt wird, multipliziert. Das Ergebnis wird als Gewerbesteuerzahlbetrag bezeichnet.<br />

Zu beachten ist, dass bei der Gewerbesteuerberechnung auch Freibeträge <strong>zum</strong> Ansatz kommen. Dieser beträgt<br />

24.500 Euro für natürliche Personen und Personengesellschaften. Bei Kapitalgesellschaften kommt kein Freibetrag<br />

zur Anwendung.<br />

Seit 01.01.2008 darf die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden.<br />

Der sogenannte Anrechnungsfaktor bei der Einkommensteuer für natürliche Personen wurde <strong>zum</strong> 01.01.2007<br />

von 1,8 auf 3,8 des Gewerbesteuermessbetrages erhöht. Damit kann der veranlagte Einkommensteuerpflichtige<br />

(Einzelunternehmer, Personengesellschaften) bis zu einem kommunalen Hebesatz von 400,5 die Gewerbe-

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