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journal Psychotherapeuten - Psychotherapeutenkammer NRW

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therapeuten aktiv bei der Entwicklung der<br />

neuen Versorgungskonzepte mitarbeiten<br />

und wichtige Partner in der Netzwerkarbeit<br />

vor Ort werden. Hierzu könnte gehören,<br />

dass <strong>Psychotherapeuten</strong> bei der regionalen<br />

Bedarfsanalyse mitarbeiten, gemeinsam<br />

Kompetenzen und Schnittstellen definiert<br />

werden und Supervision angeboten wird.<br />

<strong>Psychotherapeuten</strong> könnten auch zusammen<br />

mit gemeindepsychiatrischen Netzwerken<br />

Behandlungs- und Unterstützungsangebote<br />

für Ersterkrankte entwickeln.<br />

Notfallbehandlungsmöglichkeiten über<br />

die Richtlinienpsychotherapie hinaus, ein<br />

psychotherapeutisches „Home Treatment“<br />

und die psychotherapeutische Unterstützung<br />

von Angehörigen und Kindern wären<br />

Behandlungsbausteine, die das bisherige<br />

gemeindepsychiatrische Hilfsangebot<br />

sinnvoll ergänzen könnten.<br />

Zügige weiterführende<br />

Diskussion der Reform der<br />

<strong>Psychotherapeuten</strong>ausbildung<br />

notwendig<br />

Nachdem der 16. Deutsche <strong>Psychotherapeuten</strong>tag<br />

(DPT) mit großer Mehrheit für<br />

eine rasche und umfassende Reform der<br />

<strong>Psychotherapeuten</strong>ausbildung votiert hat,<br />

sollen noch im Laufe des Jahres unter Beteiligung<br />

von Berufs- und Fachverbänden,<br />

Hochschulvertretern sowie Vertretern von<br />

Ausbildungsteilnehmern und Ausbildungsstätten<br />

die für ein Gesetzesvorhaben erforderlichen<br />

Details ausgestaltet werden.<br />

Die 83. Gesundheitsministerkonferenz<br />

(GMK) hat am 01.07.2010 in einem einstimmigen<br />

Beschluss die Bitte der AG<br />

„Heilberufe des Gesundheitswesens“ der<br />

Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden<br />

(AOLG) an das<br />

Bundesministerium für Gesundheit (BMG),<br />

eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung<br />

einer Novellierung des <strong>Psychotherapeuten</strong>gesetzes<br />

einzusetzen, mit Nachdruck<br />

bekräftigt. Unabhängig davon wollen<br />

die Bundesländer die Ausbildungszugänge<br />

zum Psychologischen <strong>Psychotherapeuten</strong><br />

(PP) und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />

(KJP) neu regeln. Für<br />

beide Berufe soll entweder ein Diplomabschluss<br />

einer Universität oder gleichgestellten<br />

Hochschule oder ein Masterabschluss<br />

Zugangsvoraussetzung werden.<br />

Auch das BMG betonte noch im April die<br />

Notwendigkeit, die <strong>Psychotherapeuten</strong>ausbildung<br />

umfassend zu reformieren. In<br />

einem Schreiben an den Bundesverband<br />

der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />

schloss Bundesgesundheitsminister<br />

Rösler allerdings aus, lediglich die<br />

Zugangsvoraussetzungen zur PP- und KJP-<br />

Ausbildung zu ändern.<br />

Der Vorstand der BPtK sieht im Beschluss<br />

der GMK ein klares Signal an die Profession,<br />

rasch die erforderlichen Reformdetails<br />

abzustimmen. Damit die Reform der <strong>Psychotherapeuten</strong>ausbildung<br />

noch in dieser<br />

Legislaturperiode realisiert werden kann,<br />

soll die Bund-Länder-Arbeitsgruppe noch<br />

in diesem Jahr mit einem überzeugenden<br />

Gesetzentwurf der Profession unterstützt<br />

werden. Ohne eine baldige Reform droht<br />

eine bundesweite Etablierung des Bachelorabschlusses<br />

als Zugangsvoraussetzung<br />

zur <strong>Psychotherapeuten</strong>ausbildung. Bereits<br />

heute ermöglicht dieser Abschluss in neun<br />

von 16 Bundesländern den Zugang zur KJP-<br />

Ausbildung. Ohne eine Reform bleibt zudem<br />

die unerträgliche finanzielle Situation<br />

der meisten Ausbildungsteilnehmer während<br />

der praktischen Tätigkeit unverändert.<br />

Zu den in den nächsten Monaten auszuarbeitenden<br />

Details gehören neben den Eingangsqualifikationen<br />

(zu denen bereits ein<br />

Beschluss des DPT vorliegt) die Voraussetzungen<br />

und die konkreten Regelungen<br />

eines formalen Status für <strong>Psychotherapeuten</strong><br />

in Ausbildung, curriculare Vorgaben<br />

einer reformierten praktischen Tätigkeit,<br />

die inhaltliche Gestaltung des „Common<br />

Trunk“ sowie Übergangs- und Weiterbildungsregelungen.<br />

Konkrete Vorschläge<br />

werden auf einem Ausbildungsgipfel am<br />

26.10.2010 in Berlin diskutiert.<br />

Bessere Vereinbarkeit von<br />

Familie und Beruf im Gesundheitswesen<br />

Viele Gesundheitsberufe sind traditionell<br />

„Frauenberufe“, zunehmend auch akademische<br />

Heilberufe. Zu einem nahezu<br />

Mitteilungen der Bundespsychotherapeutenkammer<br />

ausschließlichen Frauenberuf entwickeln<br />

sich die Professionen der Psychologischen<br />

PsychotherapeutInnen und der Kinderund<br />

JugendlichenpsychotherapeutInnen.<br />

Heute sind zwei von drei PP und KJP Frauen,<br />

ihr Anteil wird jedoch weiter wachsen.<br />

Beim Nachwuchs in der Altersgruppe der<br />

30- bis 34-jährigen sind neun von zehn<br />

Berufsangehörigen Frauen.<br />

Die Bundespsychotherapeutenkammer<br />

(BPtK) begrüßt vor diesem Hintergrund<br />

die Initiative der Bundesregierung, familienfreundlichere<br />

Arbeitsbedingungen im<br />

Gesundheitswesen zu schaffen. Der Arbeitsgruppe,<br />

die im BMG unter Leitung von<br />

Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz<br />

Antworten auf die Frage der attraktiveren<br />

Ausgestaltung der Gesundheitsberufe sowie<br />

der besseren Vereinbarkeit von Familie<br />

und Beruf finden soll, hat die BPtK ein Bündel<br />

konkreter Maßnahmen vorgeschlagen:<br />

• Leistungserbringer in der vertragsärztlichen<br />

Versorgung sollten die von ihnen<br />

angebotenen Versorgungskapazitäten<br />

an die individuellen Familienverhältnisse<br />

anpassen können. Neben ganzen<br />

und hälftigen Versorgungsaufträgen<br />

sollte es solche der Faktoren 0,75 und<br />

0,25 geben, die zu einem späteren<br />

Zeitpunkt wieder aufgestockt werden<br />

können. Bei der Anstellung weiterer<br />

PsychotherapeutInnen in der Praxis<br />

oder beim Job-Sharing sollte zudem<br />

als Leistungsobergrenze der Praxis der<br />

Umfang des übernommenen Versorgungsauftrags<br />

definiert werden und<br />

nicht die im Durchschnitt in den zurückliegenden<br />

vier Quartalen tatsächlich<br />

erbrachten Leistungen, was oft zu<br />

unattraktiven bzw. nicht mehr existenzsichernden<br />

Vertragsoptionen führt.<br />

• PP und KJP absolvieren die eineinhalbjährige<br />

praktische Tätigkeit im Rahmen<br />

der postgradualen Ausbildung in einem<br />

Alter, in dem andere Hochschulabsolventen<br />

die Gründung einer Familie<br />

erwägen. Die meisten Ausbildungsteilnehmer<br />

sind in dieser Zeit von<br />

den bereits bestehenden gesetzlichen<br />

Regelungen zur Förderung der Vereinbarkeit<br />

von Familie und Beruf, wie dem<br />

Elterngeld (oberhalb der Grundförderung)<br />

bzw. dem Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung,<br />

ausgeschlossen weil für<br />

Bundespsychotherapeutenkammer<br />

<strong>Psychotherapeuten</strong><strong>journal</strong> 3/2010<br />

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