journal Psychotherapeuten - Psychotherapeutenkammer NRW
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therapeuten aktiv bei der Entwicklung der<br />
neuen Versorgungskonzepte mitarbeiten<br />
und wichtige Partner in der Netzwerkarbeit<br />
vor Ort werden. Hierzu könnte gehören,<br />
dass <strong>Psychotherapeuten</strong> bei der regionalen<br />
Bedarfsanalyse mitarbeiten, gemeinsam<br />
Kompetenzen und Schnittstellen definiert<br />
werden und Supervision angeboten wird.<br />
<strong>Psychotherapeuten</strong> könnten auch zusammen<br />
mit gemeindepsychiatrischen Netzwerken<br />
Behandlungs- und Unterstützungsangebote<br />
für Ersterkrankte entwickeln.<br />
Notfallbehandlungsmöglichkeiten über<br />
die Richtlinienpsychotherapie hinaus, ein<br />
psychotherapeutisches „Home Treatment“<br />
und die psychotherapeutische Unterstützung<br />
von Angehörigen und Kindern wären<br />
Behandlungsbausteine, die das bisherige<br />
gemeindepsychiatrische Hilfsangebot<br />
sinnvoll ergänzen könnten.<br />
Zügige weiterführende<br />
Diskussion der Reform der<br />
<strong>Psychotherapeuten</strong>ausbildung<br />
notwendig<br />
Nachdem der 16. Deutsche <strong>Psychotherapeuten</strong>tag<br />
(DPT) mit großer Mehrheit für<br />
eine rasche und umfassende Reform der<br />
<strong>Psychotherapeuten</strong>ausbildung votiert hat,<br />
sollen noch im Laufe des Jahres unter Beteiligung<br />
von Berufs- und Fachverbänden,<br />
Hochschulvertretern sowie Vertretern von<br />
Ausbildungsteilnehmern und Ausbildungsstätten<br />
die für ein Gesetzesvorhaben erforderlichen<br />
Details ausgestaltet werden.<br />
Die 83. Gesundheitsministerkonferenz<br />
(GMK) hat am 01.07.2010 in einem einstimmigen<br />
Beschluss die Bitte der AG<br />
„Heilberufe des Gesundheitswesens“ der<br />
Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden<br />
(AOLG) an das<br />
Bundesministerium für Gesundheit (BMG),<br />
eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung<br />
einer Novellierung des <strong>Psychotherapeuten</strong>gesetzes<br />
einzusetzen, mit Nachdruck<br />
bekräftigt. Unabhängig davon wollen<br />
die Bundesländer die Ausbildungszugänge<br />
zum Psychologischen <strong>Psychotherapeuten</strong><br />
(PP) und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />
(KJP) neu regeln. Für<br />
beide Berufe soll entweder ein Diplomabschluss<br />
einer Universität oder gleichgestellten<br />
Hochschule oder ein Masterabschluss<br />
Zugangsvoraussetzung werden.<br />
Auch das BMG betonte noch im April die<br />
Notwendigkeit, die <strong>Psychotherapeuten</strong>ausbildung<br />
umfassend zu reformieren. In<br />
einem Schreiben an den Bundesverband<br />
der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />
schloss Bundesgesundheitsminister<br />
Rösler allerdings aus, lediglich die<br />
Zugangsvoraussetzungen zur PP- und KJP-<br />
Ausbildung zu ändern.<br />
Der Vorstand der BPtK sieht im Beschluss<br />
der GMK ein klares Signal an die Profession,<br />
rasch die erforderlichen Reformdetails<br />
abzustimmen. Damit die Reform der <strong>Psychotherapeuten</strong>ausbildung<br />
noch in dieser<br />
Legislaturperiode realisiert werden kann,<br />
soll die Bund-Länder-Arbeitsgruppe noch<br />
in diesem Jahr mit einem überzeugenden<br />
Gesetzentwurf der Profession unterstützt<br />
werden. Ohne eine baldige Reform droht<br />
eine bundesweite Etablierung des Bachelorabschlusses<br />
als Zugangsvoraussetzung<br />
zur <strong>Psychotherapeuten</strong>ausbildung. Bereits<br />
heute ermöglicht dieser Abschluss in neun<br />
von 16 Bundesländern den Zugang zur KJP-<br />
Ausbildung. Ohne eine Reform bleibt zudem<br />
die unerträgliche finanzielle Situation<br />
der meisten Ausbildungsteilnehmer während<br />
der praktischen Tätigkeit unverändert.<br />
Zu den in den nächsten Monaten auszuarbeitenden<br />
Details gehören neben den Eingangsqualifikationen<br />
(zu denen bereits ein<br />
Beschluss des DPT vorliegt) die Voraussetzungen<br />
und die konkreten Regelungen<br />
eines formalen Status für <strong>Psychotherapeuten</strong><br />
in Ausbildung, curriculare Vorgaben<br />
einer reformierten praktischen Tätigkeit,<br />
die inhaltliche Gestaltung des „Common<br />
Trunk“ sowie Übergangs- und Weiterbildungsregelungen.<br />
Konkrete Vorschläge<br />
werden auf einem Ausbildungsgipfel am<br />
26.10.2010 in Berlin diskutiert.<br />
Bessere Vereinbarkeit von<br />
Familie und Beruf im Gesundheitswesen<br />
Viele Gesundheitsberufe sind traditionell<br />
„Frauenberufe“, zunehmend auch akademische<br />
Heilberufe. Zu einem nahezu<br />
Mitteilungen der Bundespsychotherapeutenkammer<br />
ausschließlichen Frauenberuf entwickeln<br />
sich die Professionen der Psychologischen<br />
PsychotherapeutInnen und der Kinderund<br />
JugendlichenpsychotherapeutInnen.<br />
Heute sind zwei von drei PP und KJP Frauen,<br />
ihr Anteil wird jedoch weiter wachsen.<br />
Beim Nachwuchs in der Altersgruppe der<br />
30- bis 34-jährigen sind neun von zehn<br />
Berufsangehörigen Frauen.<br />
Die Bundespsychotherapeutenkammer<br />
(BPtK) begrüßt vor diesem Hintergrund<br />
die Initiative der Bundesregierung, familienfreundlichere<br />
Arbeitsbedingungen im<br />
Gesundheitswesen zu schaffen. Der Arbeitsgruppe,<br />
die im BMG unter Leitung von<br />
Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz<br />
Antworten auf die Frage der attraktiveren<br />
Ausgestaltung der Gesundheitsberufe sowie<br />
der besseren Vereinbarkeit von Familie<br />
und Beruf finden soll, hat die BPtK ein Bündel<br />
konkreter Maßnahmen vorgeschlagen:<br />
• Leistungserbringer in der vertragsärztlichen<br />
Versorgung sollten die von ihnen<br />
angebotenen Versorgungskapazitäten<br />
an die individuellen Familienverhältnisse<br />
anpassen können. Neben ganzen<br />
und hälftigen Versorgungsaufträgen<br />
sollte es solche der Faktoren 0,75 und<br />
0,25 geben, die zu einem späteren<br />
Zeitpunkt wieder aufgestockt werden<br />
können. Bei der Anstellung weiterer<br />
PsychotherapeutInnen in der Praxis<br />
oder beim Job-Sharing sollte zudem<br />
als Leistungsobergrenze der Praxis der<br />
Umfang des übernommenen Versorgungsauftrags<br />
definiert werden und<br />
nicht die im Durchschnitt in den zurückliegenden<br />
vier Quartalen tatsächlich<br />
erbrachten Leistungen, was oft zu<br />
unattraktiven bzw. nicht mehr existenzsichernden<br />
Vertragsoptionen führt.<br />
• PP und KJP absolvieren die eineinhalbjährige<br />
praktische Tätigkeit im Rahmen<br />
der postgradualen Ausbildung in einem<br />
Alter, in dem andere Hochschulabsolventen<br />
die Gründung einer Familie<br />
erwägen. Die meisten Ausbildungsteilnehmer<br />
sind in dieser Zeit von<br />
den bereits bestehenden gesetzlichen<br />
Regelungen zur Förderung der Vereinbarkeit<br />
von Familie und Beruf, wie dem<br />
Elterngeld (oberhalb der Grundförderung)<br />
bzw. dem Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung,<br />
ausgeschlossen weil für<br />
Bundespsychotherapeutenkammer<br />
<strong>Psychotherapeuten</strong><strong>journal</strong> 3/2010<br />
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