journal Psychotherapeuten - Psychotherapeutenkammer NRW
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Hamburg<br />
gegen die Berufsordnung oder bestehende<br />
Gesetze: In den vergangenen vier Jahren<br />
mussten in drei Fällen Rügen wegen<br />
Verstoßes gegen das Abstinenzgebot und<br />
gegen Datenschutzvorschriften ausgesprochen<br />
werden, davon zwei mit Geldauflage.<br />
In einem Fall wurde Anklage vor dem Heilberufsgericht<br />
erhoben und zugleich Strafanzeige<br />
bei der Staatsanwaltschaft gestellt<br />
wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs<br />
einer Patientin.<br />
Die Beschwerdekommission nimmt die<br />
(schriftlich eingereichten) Beschwerden<br />
entgegen und führt eine zeitnahe Sachverhaltsklärung<br />
durch, um mögliche Verstöße<br />
gegen die Berufsordnung zu identifizieren<br />
bzw. auszuschließen; liegen keine solchen<br />
Verstöße vor, ergibt sich manchmal bereits<br />
– durch eine niederschwellige Herangehensweise,<br />
z. B. ein Telefonat – eine<br />
beidseitige Klärung der Streitigkeit (z. B.<br />
bei Missverständnissen infolge Terminabsagen).<br />
Liegt ein (geringer) Verstoß gegen<br />
die Berufsordnung oder geltende Gesetze<br />
vor, erarbeitet die Kommission unter Wahrung<br />
der Anonymität des betroffenen Kammermitgliedes<br />
eine Handlungsempfehlung;<br />
der Vorstand entscheidet dann über<br />
das weitere Vorgehen. Liegt ein schwerer<br />
Verstoß vor, muss der Fall dem Vorstand<br />
sofort entanonymisiert vorgelegt und ein<br />
offizielles Ermittlungsverfahren eröffnet<br />
werden.<br />
Noch einiges Grundsätzliches<br />
Alle Mitglieder der Beschwerdekommission<br />
sind zur Verschwiegenheit über laufende<br />
und abgeschlossene Beschwerdeverfahren<br />
verpflichtet. Alle dokumentierten<br />
Beschwerdefälle (also keine Anfragen oder<br />
nur mündlich vorgetragenen Beschwerden)<br />
erhalten eine Akte mit Aktenzeichen<br />
und müssen 10 Jahre im Safe der Kammer<br />
aufbewahrt werden. Jede/r BeschwerdeführerIn<br />
wird zu Beginn die Möglichkeit eines<br />
Schlichtungsverfahrens unverbindlich<br />
angeboten, unabhängig davon, ob es sich<br />
bei der Angelegenheit um eine Verletzung<br />
der Berufspflichten oder nicht handelt. Die<br />
Erfahrung zeigt, dass viele PatientInnen<br />
neben der Klärung des Sachverhalts ihrer<br />
Beschwerde oder der Einlösung ihrer Ansprüche<br />
sich oft eine Entschuldigung oder<br />
verbale „Wiedergutmachung“ durch den/<br />
die PsychotherapeutIn wünschen. Ob dies<br />
außer im Rahmen der Schlichtung, sofern<br />
sie denn von den PatientInnen in Anspruch<br />
genommen wird, erfolgt, darüber<br />
haben wir bisher noch keine Rückmeldung<br />
erhalten.<br />
Es ist ein Anliegen der Kammer, trotz aller<br />
formalen Auflagen für die Berufsaufsicht,<br />
das Beschwerdemanagement nicht zu<br />
„über“bürokratisieren. Neben der Wahrung<br />
und Vertretung der Patientenrechte muss<br />
das Beschwerdemanagement auch im<br />
Sinne der Fürsorge für die Kammermitglieder<br />
gestaltet sein.<br />
Für Fragen oder Anregungen zum Beschwerdemanagement<br />
können Sie sich jederzeit<br />
an mich wenden: Bettina Nock, Vorstandsmitglied<br />
und Beschwerdebeauftragte<br />
der PTK Hamburg, info@ptk-hamburg.de<br />
oder Nock.BDP-Hamburg@t-online.de.<br />
Hamburg<br />
Der Schlichtungausschuss – eine Bestandsaufnahme<br />
von Christine Ramert<br />
Seit fast sieben Jahren arbeitet der Schlichtungsausschuss<br />
der Hamburger <strong>Psychotherapeuten</strong>kammer<br />
(PTK) und erfüllt<br />
dabei seine Aufgabe, Streitigkeiten und<br />
Missverständnisse, die bei der Berufsausübung<br />
von Psychologischen PsychotherapeutInnen<br />
und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen<br />
entstehen können,<br />
beizulegen. Aus der Sicht aller Ausschussmitglieder<br />
verlief die Arbeit insgesamt<br />
erfolgreich, doch nach sieben Jahren ist<br />
es auch Zeit für eine differenziertere Bestandsaufnahme.<br />
Wir möchten Ihnen –<br />
unseren KollegInnen und auch anderen<br />
Interessierten – Einblicke in unsere Arbeit<br />
und unsere Grundhaltung geben und Sie<br />
so an unseren Erfahrungen der vergangenen<br />
Jahre teilhaben lassen. Dazu werden<br />
wir im Folgenden auf die häufig an uns gestellten<br />
Fragen Antworten geben.<br />
Was genau macht der Schlichtungsausschuss<br />
eigentlich?<br />
Der Ausschuss hat die Aufgabe, im Auftrag<br />
des Vorstandes der PTK Hamburg<br />
<strong>Psychotherapeuten</strong><strong>journal</strong> 3/2010<br />
Streitigkeiten zu schlichten. Dies können<br />
entweder Konflikte zwischen Kammerangehörigen<br />
(also PsychotherapeutInnen)<br />
und Dritten (zumeist ehemalige PatientInnen)<br />
als auch Streitigkeiten zwischen<br />
Kammerangehörigen untereinander sein.<br />
Mit dieser Aufgabe stellt der Schlichtungsausschuss<br />
ein wichtiges Qualitätsorgan der<br />
Kammer dar.<br />
Wie läuft ein Schlichtungsverfahren<br />
ganz konkret ab?<br />
Geht eine Beschwerde, die auf einen<br />
Konflikt zwischen den o. g. Parteien hinweist,<br />
beim Schlichtungsausschuss ein,<br />
so wird diese im Rahmen einer Ausschusssitzung<br />
diskutiert, und ein Mitglied<br />
übernimmt dann als VertreterIn des Ausschusses<br />
die weitere Bearbeitung des<br />
Falles. Die Betroffenen der Beschwerde<br />
– also der/die BeschwerdeführerIn (häufig<br />
PatientInnen) und der/die BeschwerdegegnerIn<br />
(TherapeutIn) – werden von<br />
uns zunächst in schriftlicher Form über<br />
die Möglichkeit und den Ablauf eines<br />
Schlichtungsverfahrens informiert. Wenn<br />
diese ihre Zustimmung gegeben haben,<br />
erfolgt eine Auseinandersetzung beider<br />
Konfliktparteien, welche vom Ausschuss<br />
moderiert wird. Dabei geht es immer um<br />
die Aushandlung der Ansprüche der Patienten.<br />
In den vergangenen Jahren erfolgte<br />
diese Moderation mit wenigen Ausnahmen<br />
in schriftlicher Form. Ziel war und ist<br />
es immer, unter Berücksichtigung der Interessen<br />
beider Parteien die Streitigkeiten<br />
und Missverständnisse beizulegen, was<br />
uns auch sehr häufig gelungen ist. Wenn<br />
das Schlichtungsverfahren beendet ist,<br />
wird das Ergebnis abschließend von uns<br />
zusammenfassend formuliert und den<br />
Beteiligten mitgeteilt.<br />
Was passiert mit der Akte nach<br />
Abschluss des Verfahrens?<br />
Die Akte mit dem kompletten Schriftverkehr,<br />
die den Verlauf der Schlichtung dokumentiert,<br />
wird in der Geschäftsstelle unter<br />
besonderen Sicherheitsbedingungen zehn<br />
Jahre aufbewahrt und dann vernichtet.<br />
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