journal Psychotherapeuten - Psychotherapeutenkammer NRW
journal Psychotherapeuten - Psychotherapeutenkammer NRW
journal Psychotherapeuten - Psychotherapeutenkammer NRW
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Bundespsychotherapeutenkammer<br />
Mitteilungen der Bundespsychotherapeutenkammer<br />
diese Tätigkeit i. d. R. kein ordentliches<br />
Arbeitsverhältnis eingegangen und kein<br />
oder nur ein geringes Gehalt bezogen<br />
wird. Durch eine Reform der <strong>Psychotherapeuten</strong>ausbildung<br />
ist daher sicherzustellen,<br />
dass künftig alle Ausbildungsteilnehmer<br />
nach ihrem Studium ihre<br />
praktische Tätigkeit in einem ordentlichen<br />
Arbeitsverhältnis absolvieren und<br />
in dieser Zeit ein angemessenes und<br />
Lohnersatzleistungen begründendes<br />
Gehalt beziehen.<br />
• Daneben sind generelle Maßnahmen zur<br />
Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie<br />
und Beruf umzusetzen. Dazu gehört<br />
neben dem bereits beschlossenen Ausbau<br />
der Betreuung der Unterdreijährigen<br />
ein ausreichendes Angebot bei Hortbetreuung<br />
und Ganztagsschulen. Angehörige<br />
der Gesundheitsberufe brauchen dabei<br />
besonders flexible Betreuungszeiten.<br />
In Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken<br />
sollten dazu betriebliche Betreuungseinrichtungen<br />
eingerichtet werden.<br />
Sektorenübergreifende<br />
Qualitätssicherung gemäß<br />
§ 137a SGB V – bald auch<br />
in der Versorgung von<br />
Menschen mit psychischen<br />
Erkrankungen?<br />
Bereits mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz<br />
(GKV-WSG) hatte der Gesetzgeber<br />
die Grundlagen für eine erhebliche<br />
Weiterentwicklung der Qualitätssicherung in<br />
der Gesetzlichen Krankenversicherung gelegt.<br />
Nach langem und teilweise zähem Ringen<br />
hat diese nun mit der Verabschiedung<br />
der Rahmenrichtlinie zur einrichtungs- und<br />
sektorenübergreifenden Qualitätssicherung<br />
(SQS) vom 19. April 2010 (Richtlinie Nr. 13)<br />
und der ersten gültigen Fassung des Methodenpapiers<br />
(Version 2.0) vom 30. Juni 2010<br />
ihre ersten Konkretisierungen erfahren.<br />
Der Gesetzgeber hat mit dem GKV-WSG<br />
im § 137a SGB V den Gemeinsamen<br />
Bundesausschuss (G-BA) berechtigt, eine<br />
fachlich unabhängige Institution damit zu<br />
beauftragen, eine einrichtungs- und sektorenübergreifende<br />
Darstellung der Qualitätssicherung<br />
in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
zu entwickeln, u. a. für<br />
den ambulanten und stationären Sektor,<br />
das ambulante Operieren, die ambulante<br />
Behandlung im Krankenhaus und die<br />
Disease-Management-Programme (DMP).<br />
Nach einer europaweiten Ausschreibung<br />
hatte sich der G-BA bereits am 10. Februar<br />
2009 für das Göttinger Institut für Angewandte<br />
Qualitätsförderung und Forschung<br />
im Gesundheitswesen (AQUA) entschieden.<br />
Aufgrund von Rechtsstreitigkeiten im<br />
Zuge eines Einspruchs des Mitbewerbers<br />
Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung<br />
(BQS) gegen die Vergabe, hatte sich die<br />
rechtskräftige Entscheidung für das AQUA-<br />
Institut noch bis August 2009 verzögert.<br />
Auch die langen kontroversen Beratungen<br />
zur sogenannten Richtlinie Nr. 13 zogen sich<br />
über mehr als zwei Jahre und zahlreiche<br />
Plenums- und Unterausschusssitzungen<br />
des G-BA hin. Erst in den letzten Monaten<br />
vor der Verabschiedung war auch die BPtK<br />
in die Beratungen einbezogen worden.<br />
Deutscher Psychologie-<br />
Preis 2011<br />
Der Deutsche Psychologie-Preis 2011<br />
wird am 25. Oktober 2011 in Berlin<br />
verliehen. Erstmalig wird dann auch die<br />
Bundespsychotherapeutenkammer Trägerin<br />
dieses Preises sein.<br />
Ziel des Deutschen Psychologie-Preises<br />
ist es, die Visibilität der Psychologie in<br />
Deutschland zu stärken. Dazu soll auch<br />
die Verleihung im Rahmen einer feierlichen<br />
Festveranstaltung beitragen, die<br />
künftig dauerhaft im Leibniz-Saal der<br />
Berlin-Brandenburgischen Akademie der<br />
Wissenschaften (BBAW) stattfinden wird.<br />
Die Rahmenrichtlinie bedarf nun noch der<br />
Genehmigung durch das BMG. Diese wird<br />
insbesondere davon abhängen, ob das<br />
beschlossene Verfahren auch der datenschutzrechtlichen<br />
Prüfung standhält. Der<br />
G-BA hat unabhängig davon das AQUA-Institut<br />
bereits mit der Bearbeitung der ersten<br />
vier Themen der sektorenübergreifenden<br />
Qualitätssicherung beauftragt, zuletzt mit<br />
dem Thema des kolorektalen Karzinoms.<br />
Die Aufgaben des AQUA-Instituts beinhalten<br />
dabei die Entwicklung von Qualitätsindikatoren<br />
und Instrumenten, die Datensatzspezifikation<br />
und Datenvalidierung sowie<br />
die Auswertung der Daten auf Bundes- und<br />
Landesebene. Das Methodenpapier des<br />
AQUA sieht dabei eine frühzeitige Beteiligung<br />
der Fachöffentlichkeit im Rahmen von<br />
Scoping-Workshops vor und entspricht damit<br />
einer zentralen Forderung der BPtK und<br />
anderer Organisationen.<br />
Die Durchführung der SQS wird im Regelfall<br />
der länderbezogenen Verfahren den neu<br />
gegründeten Landesarbeitsgemeinschaften<br />
(LAG) obliegen. Die erforderlichen Datengrundlagen<br />
unter Nutzung bundesweiter<br />
Datenpanels und die landesbezogenen<br />
Auswertungen hierfür werden vom AQUA-<br />
Institut zur Verfügung gestellt. Wenn die<br />
Belange der <strong>Psychotherapeuten</strong> von einem<br />
QS-Verfahren betroffen sind, werden hierbei<br />
auch die Landespsychotherapeutenkammern<br />
von den LAG zu beteiligen sein.<br />
Die bundesbezogenen Verfahren, welche<br />
insbesondere bei seltenen Erkrankungen/<br />
Indikationen wie z. B. den Transplantationen<br />
zum Tragen kommen, werden vom<br />
AQUA-Institut selbst durchgeführt. Grundsätzlich<br />
sind dabei auch die selektivvertraglichen<br />
Versorgungsbereiche und die privat<br />
Versicherten in die SQS einbezogen.<br />
Die Themenauswahl für die SQS wird künftig<br />
im G-BA nach einem strukturierten Verfahren<br />
erfolgen. Wann psychische Erkrankungen<br />
oder Versorgungsprobleme von<br />
Patienten mit psychischen Erkrankungen<br />
unmittelbar Gegenstand der SQS werden,<br />
ist zurzeit noch nicht absehbar. Zunächst<br />
werden daher vermutlich Weiterentwicklungen<br />
der sektorspezifischen Qualitätssicherung,<br />
wie sie z. B. derzeit für die ambulante<br />
Psychotherapie diskutiert werden, im Zentrum<br />
der Aufmerksamkeit stehen.<br />
Dabei beinhaltet die sektorenübergreifende<br />
Qualitätssicherung eine Reihe von<br />
wesentlichen Neuerungen und Perspektivänderungen<br />
gegenüber der bisherigen<br />
sektorspezifischen QS, die auch im Bereich<br />
der Versorgung von Menschen mit<br />
psychischen Erkrankungen sinnvoll sein<br />
könnten. Wesentlich ist insbesondere,<br />
dass nicht die einrichtungsbezogenen Ergebnisse<br />
im Zentrum stehen, sondern die<br />
patientenbezogenen Behandlungsverläufe<br />
und Behandlungsergebnisse in einer Behandlungskette.<br />
Somit kann der Blickwin-<br />
292 <strong>Psychotherapeuten</strong><strong>journal</strong> 3/2010