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journal Psychotherapeuten - Psychotherapeutenkammer NRW

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Bundespsychotherapeutenkammer<br />

Mitteilungen der Bundespsychotherapeutenkammer<br />

diese Tätigkeit i. d. R. kein ordentliches<br />

Arbeitsverhältnis eingegangen und kein<br />

oder nur ein geringes Gehalt bezogen<br />

wird. Durch eine Reform der <strong>Psychotherapeuten</strong>ausbildung<br />

ist daher sicherzustellen,<br />

dass künftig alle Ausbildungsteilnehmer<br />

nach ihrem Studium ihre<br />

praktische Tätigkeit in einem ordentlichen<br />

Arbeitsverhältnis absolvieren und<br />

in dieser Zeit ein angemessenes und<br />

Lohnersatzleistungen begründendes<br />

Gehalt beziehen.<br />

• Daneben sind generelle Maßnahmen zur<br />

Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie<br />

und Beruf umzusetzen. Dazu gehört<br />

neben dem bereits beschlossenen Ausbau<br />

der Betreuung der Unterdreijährigen<br />

ein ausreichendes Angebot bei Hortbetreuung<br />

und Ganztagsschulen. Angehörige<br />

der Gesundheitsberufe brauchen dabei<br />

besonders flexible Betreuungszeiten.<br />

In Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken<br />

sollten dazu betriebliche Betreuungseinrichtungen<br />

eingerichtet werden.<br />

Sektorenübergreifende<br />

Qualitätssicherung gemäß<br />

§ 137a SGB V – bald auch<br />

in der Versorgung von<br />

Menschen mit psychischen<br />

Erkrankungen?<br />

Bereits mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz<br />

(GKV-WSG) hatte der Gesetzgeber<br />

die Grundlagen für eine erhebliche<br />

Weiterentwicklung der Qualitätssicherung in<br />

der Gesetzlichen Krankenversicherung gelegt.<br />

Nach langem und teilweise zähem Ringen<br />

hat diese nun mit der Verabschiedung<br />

der Rahmenrichtlinie zur einrichtungs- und<br />

sektorenübergreifenden Qualitätssicherung<br />

(SQS) vom 19. April 2010 (Richtlinie Nr. 13)<br />

und der ersten gültigen Fassung des Methodenpapiers<br />

(Version 2.0) vom 30. Juni 2010<br />

ihre ersten Konkretisierungen erfahren.<br />

Der Gesetzgeber hat mit dem GKV-WSG<br />

im § 137a SGB V den Gemeinsamen<br />

Bundesausschuss (G-BA) berechtigt, eine<br />

fachlich unabhängige Institution damit zu<br />

beauftragen, eine einrichtungs- und sektorenübergreifende<br />

Darstellung der Qualitätssicherung<br />

in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

zu entwickeln, u. a. für<br />

den ambulanten und stationären Sektor,<br />

das ambulante Operieren, die ambulante<br />

Behandlung im Krankenhaus und die<br />

Disease-Management-Programme (DMP).<br />

Nach einer europaweiten Ausschreibung<br />

hatte sich der G-BA bereits am 10. Februar<br />

2009 für das Göttinger Institut für Angewandte<br />

Qualitätsförderung und Forschung<br />

im Gesundheitswesen (AQUA) entschieden.<br />

Aufgrund von Rechtsstreitigkeiten im<br />

Zuge eines Einspruchs des Mitbewerbers<br />

Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung<br />

(BQS) gegen die Vergabe, hatte sich die<br />

rechtskräftige Entscheidung für das AQUA-<br />

Institut noch bis August 2009 verzögert.<br />

Auch die langen kontroversen Beratungen<br />

zur sogenannten Richtlinie Nr. 13 zogen sich<br />

über mehr als zwei Jahre und zahlreiche<br />

Plenums- und Unterausschusssitzungen<br />

des G-BA hin. Erst in den letzten Monaten<br />

vor der Verabschiedung war auch die BPtK<br />

in die Beratungen einbezogen worden.<br />

Deutscher Psychologie-<br />

Preis 2011<br />

Der Deutsche Psychologie-Preis 2011<br />

wird am 25. Oktober 2011 in Berlin<br />

verliehen. Erstmalig wird dann auch die<br />

Bundespsychotherapeutenkammer Trägerin<br />

dieses Preises sein.<br />

Ziel des Deutschen Psychologie-Preises<br />

ist es, die Visibilität der Psychologie in<br />

Deutschland zu stärken. Dazu soll auch<br />

die Verleihung im Rahmen einer feierlichen<br />

Festveranstaltung beitragen, die<br />

künftig dauerhaft im Leibniz-Saal der<br />

Berlin-Brandenburgischen Akademie der<br />

Wissenschaften (BBAW) stattfinden wird.<br />

Die Rahmenrichtlinie bedarf nun noch der<br />

Genehmigung durch das BMG. Diese wird<br />

insbesondere davon abhängen, ob das<br />

beschlossene Verfahren auch der datenschutzrechtlichen<br />

Prüfung standhält. Der<br />

G-BA hat unabhängig davon das AQUA-Institut<br />

bereits mit der Bearbeitung der ersten<br />

vier Themen der sektorenübergreifenden<br />

Qualitätssicherung beauftragt, zuletzt mit<br />

dem Thema des kolorektalen Karzinoms.<br />

Die Aufgaben des AQUA-Instituts beinhalten<br />

dabei die Entwicklung von Qualitätsindikatoren<br />

und Instrumenten, die Datensatzspezifikation<br />

und Datenvalidierung sowie<br />

die Auswertung der Daten auf Bundes- und<br />

Landesebene. Das Methodenpapier des<br />

AQUA sieht dabei eine frühzeitige Beteiligung<br />

der Fachöffentlichkeit im Rahmen von<br />

Scoping-Workshops vor und entspricht damit<br />

einer zentralen Forderung der BPtK und<br />

anderer Organisationen.<br />

Die Durchführung der SQS wird im Regelfall<br />

der länderbezogenen Verfahren den neu<br />

gegründeten Landesarbeitsgemeinschaften<br />

(LAG) obliegen. Die erforderlichen Datengrundlagen<br />

unter Nutzung bundesweiter<br />

Datenpanels und die landesbezogenen<br />

Auswertungen hierfür werden vom AQUA-<br />

Institut zur Verfügung gestellt. Wenn die<br />

Belange der <strong>Psychotherapeuten</strong> von einem<br />

QS-Verfahren betroffen sind, werden hierbei<br />

auch die Landespsychotherapeutenkammern<br />

von den LAG zu beteiligen sein.<br />

Die bundesbezogenen Verfahren, welche<br />

insbesondere bei seltenen Erkrankungen/<br />

Indikationen wie z. B. den Transplantationen<br />

zum Tragen kommen, werden vom<br />

AQUA-Institut selbst durchgeführt. Grundsätzlich<br />

sind dabei auch die selektivvertraglichen<br />

Versorgungsbereiche und die privat<br />

Versicherten in die SQS einbezogen.<br />

Die Themenauswahl für die SQS wird künftig<br />

im G-BA nach einem strukturierten Verfahren<br />

erfolgen. Wann psychische Erkrankungen<br />

oder Versorgungsprobleme von<br />

Patienten mit psychischen Erkrankungen<br />

unmittelbar Gegenstand der SQS werden,<br />

ist zurzeit noch nicht absehbar. Zunächst<br />

werden daher vermutlich Weiterentwicklungen<br />

der sektorspezifischen Qualitätssicherung,<br />

wie sie z. B. derzeit für die ambulante<br />

Psychotherapie diskutiert werden, im Zentrum<br />

der Aufmerksamkeit stehen.<br />

Dabei beinhaltet die sektorenübergreifende<br />

Qualitätssicherung eine Reihe von<br />

wesentlichen Neuerungen und Perspektivänderungen<br />

gegenüber der bisherigen<br />

sektorspezifischen QS, die auch im Bereich<br />

der Versorgung von Menschen mit<br />

psychischen Erkrankungen sinnvoll sein<br />

könnten. Wesentlich ist insbesondere,<br />

dass nicht die einrichtungsbezogenen Ergebnisse<br />

im Zentrum stehen, sondern die<br />

patientenbezogenen Behandlungsverläufe<br />

und Behandlungsergebnisse in einer Behandlungskette.<br />

Somit kann der Blickwin-<br />

292 <strong>Psychotherapeuten</strong><strong>journal</strong> 3/2010

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