journal Psychotherapeuten - Psychotherapeutenkammer NRW
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Mitteilungen der<br />
<strong>Psychotherapeuten</strong>kammer<br />
Bremen<br />
Bremer Psychotherapeutinnen und <strong>Psychotherapeuten</strong> sprechen sich für<br />
Zusammenschluss mit Niedersachsen aus<br />
Bremen<br />
In einer schriftlichen Mitgliederbefragung<br />
innerhalb der <strong>Psychotherapeuten</strong>kammer<br />
Bremen sprachen sich 80 Prozent<br />
der Kammermitglieder für einen Zusammenschluss<br />
mit der <strong>Psychotherapeuten</strong>kammer<br />
Niedersachsen aus. 65 Prozent<br />
der 541 Kammerangehörigen beteiligten<br />
sich.<br />
Der Befragung voran gegangen war ein<br />
Organisationsentwicklungsprozess, der<br />
im Oktober 2009 begonnen hatte. Seitdem<br />
wurde in der Bremer Kammer eine<br />
intensive Diskussion darüber geführt, wie<br />
die Kammer angesichts wachsender Anforderungen<br />
bei begrenzten finanziellen<br />
und personellen Ressourcen sich für die<br />
Zukunft aufstellen sollte. Dieser Prozess<br />
war begleitet worden von der Hamburger<br />
Organisationsentwicklerin Gisela Clausen.<br />
Im Rahmen dieses Prozesses wurde im Juni<br />
dieses Jahres eine Mitgliederbefragung<br />
durchgeführt, in der danach gefragt wurde,<br />
wodurch die Kammerangehörigen ihre<br />
Interessen und Belange besser vertreten<br />
sehen:<br />
durch eine weiterhin selbständige Bremer<br />
<strong>Psychotherapeuten</strong>kammer?<br />
durch einen Zusammenschluss der Bremer<br />
Kammer mit der <strong>Psychotherapeuten</strong>kammer<br />
Niedersachsen?<br />
Begleitend zu diesem Schreiben waren<br />
nochmals ausführlich die verschiedenen<br />
Argumente dargelegt worden, die für Beibehaltung<br />
der Selbständigkeit, bzw. für<br />
den Zusammenschluss mit der niedersächsischen<br />
Kammer sprechen.<br />
Dieses Mitgliedervotum bedarf allerdings<br />
noch der Bestätigung durch die nächste<br />
Kammerversammlung im November, da<br />
in der Satzung der Kammer Urabstimmungen<br />
nicht vorgesehen sind. Kammerpräsident<br />
Karl Heinz Schrömgens zeigt<br />
sich zufrieden: „Dieses deutliche Votum<br />
ist für den Vorstand ein klarer Auftrag, die<br />
Bedingungen für einen erfolgreichen Fusionsprozess<br />
zu gestalten. Wichtig wird sein,<br />
dass Bremer Besonderheiten aufgenommen<br />
und eine Bremer Repräsentanz in<br />
der gemeinsamen Kammer sichergestellt<br />
werden können.“ Wenn beide Kammern<br />
sich über den Zusammenschluss geeinigt<br />
haben, bedarf es anschließend noch der<br />
Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörden<br />
und des Abschlusses eines Staatsvertrages<br />
zwischen den Ländern Bremen<br />
und Niedersachsen.<br />
Nationale Versorgungsleitlinie Depression: Chance für eine bessere Versorgung?!<br />
Unter diesem Titel hatte das Bremer Bündnis<br />
gegen Depression mit den Bündnispartnern<br />
<strong>Psychotherapeuten</strong>kammer Bremen<br />
und Ärztekammer Bremen am 5. Mai 2010<br />
eingeladen. Die Veranstaltung wurde von<br />
Dr. med. Dipl.-Psych. Karsten Münch moderiert.<br />
Als ReferentInnen waren die MitentwicklerInnen<br />
der Leitlinien Dipl.-Psych.<br />
Christa Leiendecker (Frankfurt) und Prof.<br />
Dr. Henning Schauenburg (Heidelberg) eingeladen.<br />
Mit ca. 70 TeilnehmerInnen fand<br />
die Veranstaltung großes Interesse bei ärztlichen<br />
und psychologischen KollegInnen.<br />
Nach Einführung anhand einer Fallvignette<br />
gaben die ReferentInnen zunächst einen<br />
Überblick über den Geltungsbereich und den<br />
aufwendigen Entwicklungsprozess der NVL,<br />
der von 2005 bis 2009 dauerte. Die vorgestellten<br />
Leitlinien beziehen sich auf die unipolare<br />
Depression Erwachsener, d. h. depressive<br />
Episoden (F32), rezidivierende depressive<br />
Störungen (F33), Dysthymia (F34.1) und<br />
rezidivierende kurze depressive Störungen<br />
(F38.1). Berücksichtigt werden unterschiedliche<br />
Schweregrade: die leichte Depression,<br />
bei der der Alltag möglich ist; die mittelgradige<br />
Depression mit Beeinträchtigungen des<br />
Alltags und die schwere Depression, die mit<br />
Arbeitsunfähigkeit einhergeht. Auch bei diesen<br />
Störungen gelten sie nur für 60% der<br />
Mittelwert-PatientInnen. Als Empfehlungen<br />
und als „untergesetzliche Normen“ sind die<br />
Leitlinien nicht bindend. Bei gerichtlichen<br />
Auseinandersetzungen zu Behandlungsfehlern<br />
kann aber auf die Leitlinien als Orientierung<br />
zurückgegriffen werden.<br />
Die AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen<br />
Medizinischen Fachgesellschaften)<br />
unterscheidet je nach Entscheidungsbasis<br />
und Entscheidungsprozeß<br />
unterschiedliche Entwicklungsstufen von<br />
Leitlinien. Bei der Entwicklung der nationalen<br />
Versorgungsleitlinien wurde das höchste<br />
Niveau (S3) zugrunde gelegt. Diese Stufe<br />
beinhaltet systematische Aufarbeitung<br />
der weltweiten Literatur, Evidenzbasierung<br />
aller Empfehlungen und logische Analyse<br />
und Outcome-Analyse unter Berücksichtigung<br />
gesundheitlicher und gesundheitsökonomischer<br />
Ziele. All das mündet über<br />
eine formale Konsensusfindung innerhalb<br />
der repräsentativen Expertengruppe in abschließende<br />
Empfehlungen, die auf der<br />
bestverfügbaren Evidenz und der guten<br />
klinischen Erprobung im Versorgungsalltag<br />
basieren. Für nationale Versorgungsleitlinien<br />
ist die Feinabstimmung des S3 Niveaus<br />
306 <strong>Psychotherapeuten</strong><strong>journal</strong> 3/2010