2011-01 | Frühjahr: TOP Magazin Dortmund
Die Themen dieser Ausgabe: • AUTO – NEUE CABRIOS FÜR DEN FRÜHLING • PARTY – RICCARDO DOPPIO ZU GAST IM ANTICA ROMA • SPORT– BOXEN GEGEN DEN BERUFSSTRESS
Die Themen dieser Ausgabe:
• AUTO – NEUE CABRIOS FÜR DEN FRÜHLING
• PARTY – RICCARDO DOPPIO ZU GAST IM ANTICA ROMA
• SPORT– BOXEN GEGEN DEN BERUFSSTRESS
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Beraterforum | Anzeige<br />
STEUERN<br />
2. Überlässt der Arbeitgeber seinem<br />
Arbeitnehmer einen bei einer größeren<br />
Buchhandlungskette einlösbaren<br />
Gutschein über einen in Euro lautenden<br />
Höchstbetrag für den Bezug einer<br />
Sache aus deren Warensortiment, so<br />
wendet er dem Arbeitnehmer eine Sache<br />
im Sinne des § 8 Abs. 2 Sätze 1 und<br />
9 EStG zu.<br />
Gewerbesteuer<br />
„Entscheidend ist, was der<br />
Arbeitnehmer vom Arbeitgeber<br />
beanspruchen kann.“<br />
Auch in diesem Fall entschied der Bundesfinanzhof,<br />
dass es sich dabei um einen<br />
Sachbezug im Sinne von § 8 Abs. 2<br />
Satz 1, 9 EStG handelt, mit der Folge, dass<br />
darauf keine Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge<br />
abzuführen sind.<br />
Der Arbeitnehmer kann durch den Gutschein<br />
eben gerade kein Bargeld beanspruchen,<br />
sondern nur Artikel aus dem Zusammengefasst kommt es bei der<br />
Fazit<br />
Sortiment des Gutscheinausstellers. Es Abgabe von Gutscheinen durch den<br />
„Sachbezüge Zwar handelt sind alle es sich nicht beim in Betrieb Geld einer ist solchen dabei Photovoltaikanlage<br />
unerheblich,<br />
Bei<br />
dass<br />
kleineren<br />
sich der<br />
Anlagen<br />
Arbeitgeber<br />
gibt<br />
Arbeitgeber<br />
es im Einzelfall<br />
an den<br />
die Möglichkeit,<br />
Arbeitnehmer darauf<br />
an, was der Arbeitnehmer gegen-<br />
bestehenden Einnahmen.“<br />
um einen Gewerbebetrieb, der vom Grundsatz auf den Ausweis der Umsatzsteuer bei der Einspeisevergütung<br />
zu verzichten. Das kann immer dann der Fall sein,<br />
sich dritter Personen bedient,<br />
her auch gewerbesteuerpflichtig ist, für natürliche<br />
die dem Arbeitnehmer<br />
Personen<br />
den Sachbezug über dem Arbeitgeber beanspruchen<br />
Dies bedeutet,<br />
gibt es bei<br />
dass<br />
der<br />
ein<br />
Gewerbesteuer<br />
vom Arbeitgeber<br />
gegebener<br />
allerdings<br />
verschaffen<br />
einen auf den<br />
(Kaufhäuser,<br />
Gewinn<br />
anzuwendenden<br />
wenn die vom örtlichen Energieversorger gezahlte Vergütung<br />
regelmäßig unter 17.500 € pro Jahr liegt. Der Energie-<br />
Buchhandlungen<br />
kann. Soweit daraus nur ein Anspruch<br />
Gutschein dem<br />
Freibetrag<br />
Arbeitnehmer<br />
von 24.500 €. Das<br />
etc.).<br />
bedeutet,<br />
auf eine Sache oder eine Dienstleistung<br />
und eben nicht auf Barlohn abzu-<br />
keinen<br />
in den<br />
Anspruch<br />
meisten Fällen<br />
auf<br />
dürfte<br />
(Bar-)<br />
die Gewerbesteuer kein versorger wird dann keine Umsatzsteuer an den Betreiber<br />
Thema sein.<br />
auszahlen, dem gegenüber ist der Betreiber dann jedoch<br />
Geld verschaffen darf. Die im Einzelhandel<br />
üblichen Gutscheine berechti-<br />
regelmäßig Sachbezüge zukommen zu werten, so dass unter Beachtung der<br />
Die praktikabelste Form, Arbeitnehmern leiten ist, ist dies als Sachbezug zu be-<br />
nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, d. h. insbesondere<br />
Umsatzsteuer<br />
die bei Erwerb und Installation der Anlage anfallende, hohe<br />
gen den Gutscheininhaber aber in der lassen, die die monatliche Freigrenze von Freigrenze von 44 Euro monatlich die<br />
Im Sinne der Umsatzsteuer ist der Betreiber einer Photovoltaikanlage<br />
als Unternehmer anzusehen, da er eine gewerb-<br />
werden.<br />
Umsatzsteuer kann nicht vom Finanzamt zurückgefordert<br />
Regel ausschließlich dazu, aus dem 44 Euro nicht überschreiten, ist sicherlich<br />
ein Tankgutschein. Kraftstoff ist ein freiheit gegeben ist.<br />
Lohnsteuer- und Sozialversicherungs-<br />
Warensortiment des Gutscheinausstellers<br />
für den auf dem Gutschein ver-<br />
Artikel, der von den meisten Arbeitnehliche<br />
Tätigkeit selbständig ausübt. Dies kann als Vorteil<br />
erachtet werden. Insbesondere bei der Anschaffung und Installation<br />
einer Photovoltaikanlage werden auf die zu zah-<br />
Diese Ausführungen sollen einen Überblick über die steumerkten<br />
Euro-Betrag einzukaufen. Ein mern regelmäßig eingekauft wird. Unerheblich ist, dass nicht der Arbeitgeber<br />
selbst, sondern ein Dritter die Sa-<br />
Eintausch des Gutscheins in Bargeld<br />
lenden Entgelte hohe Umsatzsteuerbeträge berechnet. erliche Behandlung einer Photovoltaikanlage verschaffen,<br />
ist normalerweise ausgeschlossen. Im Urteil mit dem Aktenzeichen VI R 27/09 che an den Arbeitnehmer übergibt bzw.<br />
sie können jedoch keinesfalls das individuelle Beratungsgespräch<br />
mit Ihrem Steuerberater ersetzen.<br />
ging es konkret darum, dass der Arbeitgeber<br />
dem Arbeitnehmer eine elektroni-<br />
erbringt.<br />
diesem gegenüber eine Dienstleistung<br />
Diese werden grundsätzlich vom Finanzamt erstattet. Dem<br />
Soweit also die Sachbezugsfreigrenze<br />
gegenüber ist die vom Energieversorger ebenfalls an den<br />
von 44 Euro (monatlich) nicht überschritten<br />
ist, stellt die Abgabe eines den Arbeitnehmer berechtigt hatte, eine Dieser Beitrag soll das Thema in mögsche<br />
Karte zur Verfügung gestellt hat, die<br />
Betreiber der Anlage ausgezahlte Umsatzsteuer regelmäßig<br />
an das Finanzamt abzuführen, wobei auch hier die zum<br />
Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zu diesem Thema. ◆<br />
solchen Gutscheins vom Arbeitgeber bestimmte Literzahl eines bestimmten lichst allgemeinverständlicher Sprache<br />
Beispiel im Rahmen einer Wartung an einen Unternehmer<br />
an den Arbeitnehmer fortan einen steuerfreien<br />
Sachbezug dar.<br />
Höchstbetrags von 44 Euro zu beziehen. spräch mit Ihrem steuerlichen Berater!<br />
Kraftstoffs unter Berücksichtigung des darstellen und ersetzt keinesfalls das Ge-<br />
gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) wiederum gekürzt werden<br />
kann.<br />
SOZIETÄT HAASE + PFORR<br />
STEUERBERATER<br />
Info: Peter Pforr<br />
Sozietät Haase + Pforr | Steuerberater<br />
Dipl.-Finw. Thomas Haase | Peter Pforr<br />
Hauptsitz der Sozietät<br />
Schwanenwall 23<br />
44135 <strong>Dortmund</strong><br />
Telefon: (0231) 557047-0<br />
Telefax: (0231) 557047-77<br />
Zweigniederlassung<br />
Heidbrache 27<br />
58097 Hagen<br />
Telefon: (0231) 557047-80<br />
Telefax: (0231) 557047-88<br />
E-Mail: info@shp-steuerberatung.de | Web: www.shp-steuerberatung.de<br />
Tätigkeitsschwerpunkte:<br />
Beratung sowie Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen<br />
für alle Gesellschaftsformen, Unternehmensumwandlung,<br />
Ärzte- und Apothekenberatung, Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit,<br />
Betriebswirtschaftliche Beratung/Erfolgs- und Liquiditätsplanung,<br />
Existenzgründung, Erstellung von Finanz- und Lohnbuchhaltungen,<br />
Baulohn<br />
Foto: Isabella Thiel<br />
<strong>TOP</strong> 91<br />
<strong>TOP</strong> 087