1 Klärung der Begriffe 1.1. Konfliktbereitschaft - Fachbereich ...
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Die Wirksamkeit des Instrumentariums kann nur schwer überprüft werden,<br />
unterschiedliche Behörden sind für unterschiedliche Projekte zuständig. Der Austausch<br />
zwischen den Behörden ist in <strong>der</strong> Regel nicht organisiert.<br />
III. Prävention<br />
Opfer und Täter/in müssen unabhängig von <strong>der</strong> Herkunft in ihrem Leid gesehen bzw.<br />
für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden. Zur Gewaltprävention bedarf es<br />
allerdings eines Instrumentariums, das eben genau auch auf die Heterogenität <strong>der</strong><br />
betreffenden Gruppe zugeschnitten ist.<br />
Dabei sind zwei Tatsachen zu berücksichtigen:<br />
• Einerseits die, dass sich bis weit in die 90iger Jahre des letzten Jahrhun<strong>der</strong>ts<br />
hinein kaum eine wissenschaftliche Auseinan<strong>der</strong>setzung über Gewaltprävention<br />
findet, die kulturelle Hintergründe berücksichtigt. Soziale Probleme,<br />
Bildungsdefizite gehören zum Standard <strong>der</strong> Erklärungsmuster und dafür wurden<br />
Abwehrmechanismen entwickelt.<br />
• An<strong>der</strong>erseits die statistische und damit strukturelle Schwierigkeit, dass immer<br />
noch Staatsangehörigkeiten Grundlagen von Bewertungen o<strong>der</strong> auch z.B. <strong>der</strong><br />
Mittelvergabe darstellen. Die Problemlagen in Kita/Schule entwickeln sich aber<br />
völlig unabhängig davon. Hier spielen Staatsangehörigkeiten keine Rolle,<br />
son<strong>der</strong>n Gewaltmotive (siehe Abb.2) die jeweils kulturelle o<strong>der</strong> soziale<br />
Hintergründe haben können.<br />
Ich halte es für unabdingbar ein Instrumentarium zu entwickeln, das flexibel auf<br />
individuelle Situationen einzelner Standorte reagieren kann. Kin<strong>der</strong>gärten und Schulen<br />
genauso wie an<strong>der</strong>e Betreuungseinrichtungen müssen aus <strong>der</strong> individuellen Situation<br />
heraus in Zusammenarbeit mit den Eltern, dem Quartier o<strong>der</strong> betreuenden Behörden<br />
Lösungen entwickeln können.<br />
O<strong>der</strong> an<strong>der</strong>s formuliert: Schulung und Supervision muss die zuständige Behörde<br />
gewährleisten, für die jeweiligen Einrichtungen jedoch brauchen Lehrende/Erziehende<br />
und Lernende „freie Hand“.