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1 Klärung der Begriffe 1.1. Konfliktbereitschaft - Fachbereich ...

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Norm- und hilfeverdeutlichende Gespräche<br />

Insbeson<strong>der</strong>e bei Erstauffälligkeiten min<strong>der</strong>jähriger Tatverdächtiger, hauptsächlich im<br />

Bereich <strong>der</strong> Gewaltkriminalität, führt die Polizei außerhalb <strong>der</strong> eigentlichen<br />

Ermittlungsarbeit mit diesen intensive Gespräche im Beisein <strong>der</strong><br />

Erziehungsberechtigten. Sie dienen dazu, dass sich <strong>der</strong> jugendliche Tatverdächtige mit<br />

seiner Tat und ihren Folgen auseinan<strong>der</strong>setzt. Polizeiliches Ziel ist dabei die<br />

Verhin<strong>der</strong>ung einer erneuten Straffälligkeit. Mit min<strong>der</strong>jährigen Opfern jugendlicher<br />

Tatverdächtiger werden hilfeverdeutlichende Gespräche geführt, bei denen die<br />

Hilfsmöglichkeiten für das Opfer im Vor<strong>der</strong>grund stehen.<br />

Interbehördliche Kooperation<br />

Unter zentraler Steuerung und Koordinierung durch den Landesjugendbeauftragten<br />

<strong>der</strong> Polizei beteiligt sich diese an regelmäßigen Behörden übergreifenden Gesprächen,<br />

um die effektive Zusammenarbeit mit abgestimmten Maßnahmen zur nachhaltigen<br />

Bekämpfung <strong>der</strong> Jugendkriminalität zu för<strong>der</strong>n. (Kl. Anfrage 18/1801, S. 1-2)

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