Fächer Emissionsabhängige Autobahnbenutzungsgebühr (ABBG) ab 2001 Zum 1. Januar 2001 wird eine Anhebung der Autobahnbenutzungsgebühren für alle Nicht-Euro-II-Fahrzeuge (also auch für Euro-I-Fahrzeuge) sowie der Tagesgebühren in Kraft treten. bei bis zu 3 Achsen für ohne Euro-Einstufung Euro-I Euro-II und schadstoffärmer 1 Jahr 1.877,60 DM 960,00 1.662,46 DM 850,00 1.466,87 DM 750,00 1 Monat 187,76 DM 96,00 166,25 DM 85,00 146,69 DM 75,00 1 Woche 50,85 DM 26,00 44,98 DM 23,00 39,12 DM 20,00 1 Tag 15,65 DM 8,00 15,65 DM 8,00 15,65 DM 8,00 bei 4 oder mehr Achsen für ohne Euro-Einstufung Euro-I Euro-II und schadstoffärmer 1 Jahr 3.031,54 DM 1.550,00 2.738,16 DM 1.400,00 2.444,79 DM 1.2500,00 1 Monat 303,15 DM 155,00 <strong>27</strong>3,82 DM 140,00 244,48 DM 125,00 1 Woche 80,19 DM 41,00 72,37 DM 37,00 64,54 DM 33,00 1 Tag 15,65 DM 8,00 15,65 DM 8,00 15,65 DM 8,00 Ausnahmegenehmigungen gemäß § 70 StVZO von den Vorschriften des § 34 StVZO sowie Genehmigungen gemäß § 29 Abs. 3 StVO für Langholzfahrzeuge zum Abtransport von Windwurfholz Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Mainz teilt mit: „Da die Aufarbeitung des angefallenen Windwurfholzes, das durch die Sturmschäden zum Jahresende 1999 entstanden ist, nicht zeitgerecht abtransportiert werden konnte, wird die Frist bis zum 30. April 2001 verlängert. Es gelten dann die folgende Autobahnbenutzungsgebührensätze für Nutzfahrzeuge/-kombinationen ab 12 t zulässigem Gesamtgewicht BAG-Unternehmensstatistik Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) weist darauf hin, dass der Bericht mit dem Titel „Struktur der Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs und des Werkverkehrs“ (Band USTAT 5) für das Jahr 1998 vorliegt. Der Bericht enthält u. a. Übersichten zur Struktur der Unternehmen nach Rechtsformen, Verkehrsarten, wirtschaftlichen Tätigkeiten, Betriebsgrößen, Lastkraftfahrzeugen, der Größe des Fuhrparks, der Anzahl der Beschäftigten sowie nach der Beteiligung am Kombinierten Verkehr und an Gefahrguttransporten. Darüber hinaus werden für Unternehmen mit Schwerpunkt im gewerblichen Straßengüterverkehr zusätzlich Ergebnisse zum Umsatz, zum Investitionsvolumen und zum Aufwand ausgewiesen. Ein Teil dieser Übersichten weist auch regionale Daten nach Bundesländern aus. Das Inhaltsverzeichnis für alle enthaltenen Übersichten steht im Internet auf der BAG-Homepage unter der Adresse http://www.bag.bund.de zur Verfügung. Der Bericht kann zum Preis von DM 33,00 beim Bundesamt für Güterverkehr Referat 22 Postfach 19 01 80, 50498 Köln Telefon 0221/ 5776-222 oder -224 Telefax 0221/ 5776-207 bestellt werden. Pflicht zum Umtausch alter Klasse 2-Führerscheine beachten! Das Jahresende rückt näher. Wir nehmen dies zum Anlass, nochmals auf eine wichtige Umtauschpflicht hinzuweisen: Wie bekannt, gilt die Übergangsregelung, dass Inhaber der Führerscheinklasse 2, die vor dem 1. Januar 1950 geboren wurden, bis zum 31. Dezember 2000 Zeit haben, ihre Führerscheine umzutauschen. Wer am oder nach dem 1. Januar 1950 geboren wurde, muss den Führerschein vor Erreichen seines 50. Geburtstages umtauschen. Transportunternehmen, die Fahrer beschäftigen, die vor dem 1. Januar 1950 geboren wurden, sollten diese möglichst umgehend – soweit noch nicht geschehen – schriftlich, auf die Umtauschpflicht und die notwendigen ärztlichen Untersuchungen hinweisen. Wird der Führerschein nicht umgetauscht, verliert der Fahrer ab 1. Januar 2001 seine Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C/CE und kann somit seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen. <strong>SVG</strong>R 11+12/2000 19
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