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Psychosoziale Unterstützung - Haus der Krebs-Selbsthilfe - Bonn

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4. Möglichkeiten <strong>der</strong> psychosozialen<br />

<strong>Unterstützung</strong><br />

<strong>Unterstützung</strong> durch Informationen zur Krankheit,<br />

zu den Therapien und den Therapiefolgen<br />

• Informationen durch den behandelnden Arzt<br />

Für Informationen rund um Ihre Erkrankung, den verschiedenen Therapiemöglichkeiten,<br />

<strong>der</strong>en Zielen und Nebenwirkungen (kurz-, mittel- und langfristig) ist Ihr behandeln<strong>der</strong><br />

Arzt <strong>der</strong> erste Ansprechpartner. Über den gesamten Krankheits- und<br />

Genesungsverlauf hinweg berät er Sie, spricht Empfehlungen aus und vermittelt<br />

Sie gegebenenfalls an spezialisierte Kollegen. Scheuen Sie sich nicht, sich je<strong>der</strong>zeit<br />

bei ihm über Ihre Krankheitssituation zu informieren. Hinterfragen Sie Unverstandenes,<br />

vereinbaren Sie wie<strong>der</strong>holte Arztgespräche, machen Sie sich vor, während<br />

und nach den Gesprächen Notizen und nehmen Sie eine Begleitperson mit in<br />

die Gespräche. Scheuen Sie sich nicht, eine Zweitmeinung einzuholen.<br />

• Einholen einer zweiten Meinung<br />

Sie haben das Recht, sich eine zweite Arztmeinung zu Diagnose und/o<strong>der</strong> Behandlungsmöglichkeiten<br />

einzuholen. Solch eine Zweitmeinung wird als zweite,<br />

unabhängige Begutachtung des ärztlichen Erstbefundes verstanden. D. h., sie<br />

kann die bereits gestellte Diagnose absichern bzw. die vorliegende Therapieempfehlung<br />

untermauern o<strong>der</strong> aber Alternativen aufzeigen. Immer mehr Ärzte<br />

empfehlen ihren Patienten solch eine qualifi zierte Zweitmeinung zur Absicherung.<br />

Um sich eine zweite Arztmeinung einzuholen, sprechen Sie dies bei Ihrem behandelnden<br />

Arzt an. Bitten Sie ihn um alle Ihre bisher vorliegenden Unterlagen und<br />

Untersuchungsergebnisse sowie um einen Überweisungsschein. Dies ist zum einen<br />

Ihr festgeschriebenes Recht und erübrigt es zum an<strong>der</strong>en, noch einmal alle<br />

diagnostischen Schritte zu gehen. Wenden Sie sich mit diesen Unterlagen an eine<br />

für Ihre <strong>Krebs</strong>krankheit spezialisierte Klinik o<strong>der</strong> einen nie<strong>der</strong>gelassenen Spezialisten.<br />

Wer dies ist, erfahren Sie von Ihrem Arzt, von Gleichbetroffenen o<strong>der</strong> durch<br />

einen Anruf bei einem unabhängigen Beratungstelefon. Ein einsichtiger Arzt wird<br />

das Einholen einer Zweitmeinung nicht als „Vertrauensbruch“ werten, son<strong>der</strong>n<br />

Sie dabei unterstützen!<br />

Ansprechpartner:<br />

nie<strong>der</strong>gelassene Onkologen, Kliniken mit onkologischen Abteilungen und<br />

entsprechenden Sprechstunden<br />

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