Psychosoziale Unterstützung - Haus der Krebs-Selbsthilfe - Bonn
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• Härtefonds, Stiftungen<br />
Diese Einrichtungen unterstützen Tumorpatienten in fi nanziellen Notlagen mit einer<br />
Einmalzahlung auf Antrag.<br />
Ansprechpartner:<br />
Sozialdienste (s. S. 52), psychosoziale <strong>Krebs</strong>beratungsstellen (s. S. 54),<br />
Deutsche <strong>Krebs</strong>hilfe e.V. (s. S. 59), einzelne Län<strong>der</strong>krebsgesellschaften,<br />
einschlägige Stiftungen s. Internett<br />
• Zuzahlungen zu Leistungen aus <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />
Wer im Laufe eines Kalen<strong>der</strong>jahres bestimmte Belastungsgrenzen erreicht, kann<br />
sich bei seiner gesetzlichen Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreien<br />
lassen. Die Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens,<br />
bei chronisch Kranken bei einem Prozent.<br />
Ansprechpartner:<br />
Krankenkasse<br />
• Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweis<br />
Bei einer <strong>Krebs</strong>erkrankung kann ein Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweis beantragt werden.<br />
Auswirkungen: Steuerfreibetrag, erhöhter Kündigungsschutz, eine Woche<br />
Son<strong>der</strong>urlaub, ggf. weitere Nachteilsausgleiche.<br />
Ansprechpartner:<br />
Versorgungsämter, Sozialdienste (s. S. 52)<br />
• Medizinische Rehabilitationsmaßnahme – Anschlussrehabilitation (AR)<br />
Nach einer <strong>Krebs</strong>behandlung kann eine medizinische Rehamaßnahme zur weiteren<br />
Stabilisierung beitragen. Eine Anschlussrehabilitation (AR) wird während des<br />
Aufenthaltes in <strong>der</strong> Akutklinik beantragt und bald nach Abschluss <strong>der</strong> Behandlung<br />
durchgeführt. Sie können aber auch zu einem späteren Zeitpunkt noch eine<br />
„Reha“ beantragen. Kostenträger ist meistens die Rentenversicherung.<br />
Ansprechpartner:<br />
behandeln<strong>der</strong> Arzt, Rentenversicherung, Krankenkasse, Gemeinsame Servicestellen<br />
für Rehabilitation (s. S. 62), Sozialdienste im Krankenhaus (s. S. 52)<br />
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