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268 Berufsrechtliche Rechtsprechung BRAK-Mitt. 6/2004<br />

Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht<br />

das gesellschaftliche Leben in Deutschland mitgeprägt. Über<br />

die heutige Auszeichnung freue ich mich sehr mit ihr und für<br />

sie“, sagte Brigitte Zypries.<br />

Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit hat in Hamburg, Freiburg und<br />

Berlin Rechtswissenschaften studiert. Sie war Vorsitzen<strong>de</strong> Richterin<br />

eines Familiensenats am Oberlan<strong>de</strong>sgericht Hamburg und<br />

Lehrbeauftragte für Familien- und Erbrecht an <strong>de</strong>r Universitä t<br />

Hamburg, bevor sie 1991 Justizsenatorin in Hamburg, 1994 in<br />

Berlin und schließlich 1997 wie<strong>de</strong>r in Hamburg wur<strong>de</strong>. Seit<br />

2002 arbeitet sie als Rechtsanwältin in Berlin.<br />

Pressemitteilung <strong>de</strong>s BMJ v. 4.10.2004<br />

Bun<strong>de</strong>sverdienstkreuz 1. Klasse fü r<br />

Rechtsanwalt Dr. Gregor Mattheis<br />

Für seine durch langjähriges ehrenamtliches Engagement<br />

erworbenen Verdienste um das Wohl <strong>de</strong>r Allgemeinheit wur<strong>de</strong><br />

Herr Rechtsanwalt Dr. Gregor Mattheis, Gelsenkirchen-Buer,<br />

mit <strong>de</strong>m Verdienstkreuz erster Klasse <strong>de</strong>s Verdienstor<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland ausgezeichnet.<br />

Herr Kollege Dr. Mattheis ist seit 1967 zur Rechtsanwaltschaft<br />

zugelassen und war zu<strong>de</strong>m als führen<strong>de</strong>r Wirtschaftsjurist <strong>de</strong>r<br />

chemischen und <strong>de</strong>utschen Industrie tätig.<br />

Örtlich, aber auch auf Bun<strong>de</strong>sebene, hat sich Herr Kollege Dr.<br />

Mattheis in hervorragen<strong>de</strong>r Weise ehrenamtlich eingesetzt. So<br />

ist er u.a. seit 1995 für das Deutsche Rote Kreuz tätig, zuletzt<br />

als Mitglied <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>spräsidiums <strong>de</strong>s DRK.<br />

RAK Hamm<br />

Bun<strong>de</strong>sverdienstkreuz am Ban<strong>de</strong> für<br />

Rechtsanwalt und Notar Dieter Ebert<br />

Der Innenminister <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rsachsen hat am<br />

25.10.2004 <strong>de</strong>m 1. Vizepräsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>r RAK Celle, Herrn Dieter<br />

Ebert ,<strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sverdienstor<strong>de</strong>n am Ban<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />

Deutschland verliehen. Herr Ebert ist seit 1968 zur<br />

Anwaltschaft zugelassen und wur<strong>de</strong> 1973 Notar. In <strong>de</strong>n Kammervorstand<br />

trat er 1971 und in das Präsidium 1989 ein. 1997<br />

wur<strong>de</strong> er zum 1. Vizepräsi<strong>de</strong>nten und damit stellvertreten<strong>de</strong>n<br />

Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>r RAK Celle gewählt. Dieses Amt übt er bis<br />

heute ununterbrochen aus.<br />

Herr Kollege Ebert war im Laufe seiner Tätigkeit Vorsitzen<strong>de</strong>r<br />

verschie<strong>de</strong>ner Abteilungen <strong>de</strong>s Kammervorstan<strong>de</strong>s. Seit vielen<br />

Jahren leitet er die Gebührenabteilung. In dieser Eigenschaft<br />

nimmt er seit Jahren an <strong>de</strong>n Tagungen <strong>de</strong>r Gebührenreferenten<br />

teil. Seine beson<strong>de</strong>re Kompetenz auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s<br />

anwaltlichen Vergütungsrechts ist u.a. dadurch anerkannt<br />

wor<strong>de</strong>n, dass er in die Expertenkommission beim Bun<strong>de</strong>sjustizministerium<br />

berufen wor<strong>de</strong>n ist, die einen ersten Entwurf<br />

<strong>de</strong>s neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes erarbeitete. Seit<br />

<strong>de</strong>r Verkündung <strong>de</strong>s neuen Vergütungsgesetzes ist Herr Kollege<br />

Ebert bun<strong>de</strong>sweit als Experte auf Fortbildungsveranstaltungen<br />

tätig. Herr Kollege Ebert übt darüber hinaus Ehrenämter<br />

in seinem Heimatort Holzmin<strong>de</strong>n aus. Der nie<strong>de</strong>rsächsische<br />

Innenminister würdigte <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren Einsatz von<br />

Herrn Kollegen Ebert für <strong>de</strong>n Anwaltsberuf sowie das<br />

Gemeinwohl.<br />

RAuN Dr. Ulrich Scharf ,<br />

Präsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>r RAK Celle<br />

Berufsrechtliche Rechtsprechung<br />

Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht<br />

*Leitsatz <strong>de</strong>r Redaktion (Orientierungssatz)<br />

Zum Verhältnis von gesetzlicher Rentenversicherung und<br />

berufsständischer Versorgung<br />

GG Art. 12, Art. 14<br />

*1. Durch die Aufhebung <strong>de</strong>r Befreiung von <strong>de</strong>r Versicherungspflicht<br />

in <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung wird Art. 14Abs. 1<br />

GG nicht berührt. Dieses Grundrecht vermittelt keinen Anspruch<br />

darauf, als abhängig Beschäftigter nicht <strong>de</strong>r Versicherungspflicht<br />

zu unterliegen.<br />

*2. Es ist auch unter keinem an<strong>de</strong>ren grundrechtlichen Gesichtspunkt<br />

geboten, einem RA die aus seiner Sicht optimale Altersversorgung<br />

zukommen zu lassen. Ihm steht von Verfassungs wegen<br />

kein Wahlrecht zu, das ihm ermöglichen wür<strong>de</strong>, im Laufe eines<br />

Berufslebens die jeweils günstigste Versorgungsmöglichkeit zu<br />

wählen und an ihr festzuhalten und die Anwendung aller an<strong>de</strong>ren<br />

Versicherungspflichttatbestän<strong>de</strong> auszuschließen. Ebenso wenig<br />

können Personen, die das Altersversorgungssystem wechseln,<br />

unter Berufung auf Grundrechte verlangen, von jeglichem rechtlichen<br />

Nachteil verschont zu bleiben.<br />

BVerfG, Beschl. v. 31.8.2004 – 1 BvR 1776/97<br />

Aus <strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n:<br />

Die Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> betrifft das Verhältnis von gesetzlicher<br />

Rentenversicherung und berufsständischer Versorgung.<br />

I. 1. Die Bfin. nahm im Mai 1990 eine Beschäftigung als angestellte<br />

RAin in einer Anwaltssozietät auf und wur<strong>de</strong> am<br />

1.6.1990 Pflichtmitglied <strong>de</strong>s Versorgungswerks <strong>de</strong>r rheinlandpfälzischen<br />

RAK. Die Bun<strong>de</strong>sversicherungsanstalt für Angestellte<br />

(im Folgen<strong>de</strong>n: Bun<strong>de</strong>sversicherungsanstalt) befreite sie<br />

daraufhin mit Wirkung vom 1.6.1990 antragsgemäß von <strong>de</strong>r<br />

Versicherungspflicht in <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung.<br />

Seit Februar 1993 ist die Bfin. bei einem privaten Versicherungsunternehmen<br />

beschäftigt. Sie verzichtete ab Mai 1993 auf<br />

ihre Rechte aus <strong>de</strong>r Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und<br />

schied aus <strong>de</strong>r RAK aus. Ihre damit en<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Pflichtmitgliedschaft<br />

beim Versorgungswerk setzte sie als freiwilliges Mitglied<br />

fort.<br />

Die Bun<strong>de</strong>sversicherungsanstalt hob die Befreiung mit Wirkung<br />

zum 30.11.1993 auf, weil die Mitgliedschaft in <strong>de</strong>r RAK been<strong>de</strong>t<br />

sei. Dagegen wen<strong>de</strong>t sich die Bfin. Sie möchte mit Rück-

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