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268 Berufsrechtliche Rechtsprechung BRAK-Mitt. 6/2004<br />
Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht<br />
das gesellschaftliche Leben in Deutschland mitgeprägt. Über<br />
die heutige Auszeichnung freue ich mich sehr mit ihr und für<br />
sie“, sagte Brigitte Zypries.<br />
Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit hat in Hamburg, Freiburg und<br />
Berlin Rechtswissenschaften studiert. Sie war Vorsitzen<strong>de</strong> Richterin<br />
eines Familiensenats am Oberlan<strong>de</strong>sgericht Hamburg und<br />
Lehrbeauftragte für Familien- und Erbrecht an <strong>de</strong>r Universitä t<br />
Hamburg, bevor sie 1991 Justizsenatorin in Hamburg, 1994 in<br />
Berlin und schließlich 1997 wie<strong>de</strong>r in Hamburg wur<strong>de</strong>. Seit<br />
2002 arbeitet sie als Rechtsanwältin in Berlin.<br />
Pressemitteilung <strong>de</strong>s BMJ v. 4.10.2004<br />
Bun<strong>de</strong>sverdienstkreuz 1. Klasse fü r<br />
Rechtsanwalt Dr. Gregor Mattheis<br />
Für seine durch langjähriges ehrenamtliches Engagement<br />
erworbenen Verdienste um das Wohl <strong>de</strong>r Allgemeinheit wur<strong>de</strong><br />
Herr Rechtsanwalt Dr. Gregor Mattheis, Gelsenkirchen-Buer,<br />
mit <strong>de</strong>m Verdienstkreuz erster Klasse <strong>de</strong>s Verdienstor<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland ausgezeichnet.<br />
Herr Kollege Dr. Mattheis ist seit 1967 zur Rechtsanwaltschaft<br />
zugelassen und war zu<strong>de</strong>m als führen<strong>de</strong>r Wirtschaftsjurist <strong>de</strong>r<br />
chemischen und <strong>de</strong>utschen Industrie tätig.<br />
Örtlich, aber auch auf Bun<strong>de</strong>sebene, hat sich Herr Kollege Dr.<br />
Mattheis in hervorragen<strong>de</strong>r Weise ehrenamtlich eingesetzt. So<br />
ist er u.a. seit 1995 für das Deutsche Rote Kreuz tätig, zuletzt<br />
als Mitglied <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>spräsidiums <strong>de</strong>s DRK.<br />
RAK Hamm<br />
Bun<strong>de</strong>sverdienstkreuz am Ban<strong>de</strong> für<br />
Rechtsanwalt und Notar Dieter Ebert<br />
Der Innenminister <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rsachsen hat am<br />
25.10.2004 <strong>de</strong>m 1. Vizepräsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>r RAK Celle, Herrn Dieter<br />
Ebert ,<strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sverdienstor<strong>de</strong>n am Ban<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />
Deutschland verliehen. Herr Ebert ist seit 1968 zur<br />
Anwaltschaft zugelassen und wur<strong>de</strong> 1973 Notar. In <strong>de</strong>n Kammervorstand<br />
trat er 1971 und in das Präsidium 1989 ein. 1997<br />
wur<strong>de</strong> er zum 1. Vizepräsi<strong>de</strong>nten und damit stellvertreten<strong>de</strong>n<br />
Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>r RAK Celle gewählt. Dieses Amt übt er bis<br />
heute ununterbrochen aus.<br />
Herr Kollege Ebert war im Laufe seiner Tätigkeit Vorsitzen<strong>de</strong>r<br />
verschie<strong>de</strong>ner Abteilungen <strong>de</strong>s Kammervorstan<strong>de</strong>s. Seit vielen<br />
Jahren leitet er die Gebührenabteilung. In dieser Eigenschaft<br />
nimmt er seit Jahren an <strong>de</strong>n Tagungen <strong>de</strong>r Gebührenreferenten<br />
teil. Seine beson<strong>de</strong>re Kompetenz auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s<br />
anwaltlichen Vergütungsrechts ist u.a. dadurch anerkannt<br />
wor<strong>de</strong>n, dass er in die Expertenkommission beim Bun<strong>de</strong>sjustizministerium<br />
berufen wor<strong>de</strong>n ist, die einen ersten Entwurf<br />
<strong>de</strong>s neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes erarbeitete. Seit<br />
<strong>de</strong>r Verkündung <strong>de</strong>s neuen Vergütungsgesetzes ist Herr Kollege<br />
Ebert bun<strong>de</strong>sweit als Experte auf Fortbildungsveranstaltungen<br />
tätig. Herr Kollege Ebert übt darüber hinaus Ehrenämter<br />
in seinem Heimatort Holzmin<strong>de</strong>n aus. Der nie<strong>de</strong>rsächsische<br />
Innenminister würdigte <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren Einsatz von<br />
Herrn Kollegen Ebert für <strong>de</strong>n Anwaltsberuf sowie das<br />
Gemeinwohl.<br />
RAuN Dr. Ulrich Scharf ,<br />
Präsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>r RAK Celle<br />
Berufsrechtliche Rechtsprechung<br />
Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht<br />
*Leitsatz <strong>de</strong>r Redaktion (Orientierungssatz)<br />
Zum Verhältnis von gesetzlicher Rentenversicherung und<br />
berufsständischer Versorgung<br />
GG Art. 12, Art. 14<br />
*1. Durch die Aufhebung <strong>de</strong>r Befreiung von <strong>de</strong>r Versicherungspflicht<br />
in <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung wird Art. 14Abs. 1<br />
GG nicht berührt. Dieses Grundrecht vermittelt keinen Anspruch<br />
darauf, als abhängig Beschäftigter nicht <strong>de</strong>r Versicherungspflicht<br />
zu unterliegen.<br />
*2. Es ist auch unter keinem an<strong>de</strong>ren grundrechtlichen Gesichtspunkt<br />
geboten, einem RA die aus seiner Sicht optimale Altersversorgung<br />
zukommen zu lassen. Ihm steht von Verfassungs wegen<br />
kein Wahlrecht zu, das ihm ermöglichen wür<strong>de</strong>, im Laufe eines<br />
Berufslebens die jeweils günstigste Versorgungsmöglichkeit zu<br />
wählen und an ihr festzuhalten und die Anwendung aller an<strong>de</strong>ren<br />
Versicherungspflichttatbestän<strong>de</strong> auszuschließen. Ebenso wenig<br />
können Personen, die das Altersversorgungssystem wechseln,<br />
unter Berufung auf Grundrechte verlangen, von jeglichem rechtlichen<br />
Nachteil verschont zu bleiben.<br />
BVerfG, Beschl. v. 31.8.2004 – 1 BvR 1776/97<br />
Aus <strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n:<br />
Die Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> betrifft das Verhältnis von gesetzlicher<br />
Rentenversicherung und berufsständischer Versorgung.<br />
I. 1. Die Bfin. nahm im Mai 1990 eine Beschäftigung als angestellte<br />
RAin in einer Anwaltssozietät auf und wur<strong>de</strong> am<br />
1.6.1990 Pflichtmitglied <strong>de</strong>s Versorgungswerks <strong>de</strong>r rheinlandpfälzischen<br />
RAK. Die Bun<strong>de</strong>sversicherungsanstalt für Angestellte<br />
(im Folgen<strong>de</strong>n: Bun<strong>de</strong>sversicherungsanstalt) befreite sie<br />
daraufhin mit Wirkung vom 1.6.1990 antragsgemäß von <strong>de</strong>r<br />
Versicherungspflicht in <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung.<br />
Seit Februar 1993 ist die Bfin. bei einem privaten Versicherungsunternehmen<br />
beschäftigt. Sie verzichtete ab Mai 1993 auf<br />
ihre Rechte aus <strong>de</strong>r Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und<br />
schied aus <strong>de</strong>r RAK aus. Ihre damit en<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Pflichtmitgliedschaft<br />
beim Versorgungswerk setzte sie als freiwilliges Mitglied<br />
fort.<br />
Die Bun<strong>de</strong>sversicherungsanstalt hob die Befreiung mit Wirkung<br />
zum 30.11.1993 auf, weil die Mitgliedschaft in <strong>de</strong>r RAK been<strong>de</strong>t<br />
sei. Dagegen wen<strong>de</strong>t sich die Bfin. Sie möchte mit Rück-