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Band 1 - bei DEGES

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In der Bundesrepublik Deutschland obliegt es grundsätzlich den<br />

Ländern, die Bundesfernstraßen auf Grundlage der im Grundgesetz<br />

geregelten, so genannten Auftragsverwaltung zu planen,<br />

zu bauen und zu unterhalten. Eine Regelung, die sich in den vielen<br />

zurückliegenden Jahrzehnten bewährt hat. Doch nach der<br />

Wiedervereinigung mussten innovative Lösungen gesucht werden.<br />

Rund 2.000 km Straßen im Zuge der Verkehrsprojekte<br />

Deutsche Einheit mussten neu- oder ausgebaut werden. Ein in<br />

der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmaliger Auftrag.<br />

Wie konnten die anstehenden Aufgaben im Bereich der Bundesfernstraßen<br />

zügig und qualifiziert bewältigt werden? Die Lösung<br />

war eine Projektmanagementgesellschaft in der Hand des Bundes<br />

und der fünf neuen Länder, die sich neben den Landesstraßenbauverwaltungen<br />

dem ehrgeizigen Ziel stellt, das Netz der<br />

Bundesfernstraßen den geänderten Bedürfnissen anzupassen.<br />

Als Bauherr und Hausherr übernahm die <strong>DEGES</strong> die Planung<br />

und die Baudurchführung sowie den notwendigen Erwerb des<br />

Grund und Bodens für die ihr übertragenen Straßenbauprojekte,<br />

während die hoheitlichen Aufgaben weiterhin den jeweiligen<br />

Ländern oblagen.<br />

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