Band 1 - bei DEGES
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In der Bundesrepublik Deutschland obliegt es grundsätzlich den<br />
Ländern, die Bundesfernstraßen auf Grundlage der im Grundgesetz<br />
geregelten, so genannten Auftragsverwaltung zu planen,<br />
zu bauen und zu unterhalten. Eine Regelung, die sich in den vielen<br />
zurückliegenden Jahrzehnten bewährt hat. Doch nach der<br />
Wiedervereinigung mussten innovative Lösungen gesucht werden.<br />
Rund 2.000 km Straßen im Zuge der Verkehrsprojekte<br />
Deutsche Einheit mussten neu- oder ausgebaut werden. Ein in<br />
der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmaliger Auftrag.<br />
Wie konnten die anstehenden Aufgaben im Bereich der Bundesfernstraßen<br />
zügig und qualifiziert bewältigt werden? Die Lösung<br />
war eine Projektmanagementgesellschaft in der Hand des Bundes<br />
und der fünf neuen Länder, die sich neben den Landesstraßenbauverwaltungen<br />
dem ehrgeizigen Ziel stellt, das Netz der<br />
Bundesfernstraßen den geänderten Bedürfnissen anzupassen.<br />
Als Bauherr und Hausherr übernahm die <strong>DEGES</strong> die Planung<br />
und die Baudurchführung sowie den notwendigen Erwerb des<br />
Grund und Bodens für die ihr übertragenen Straßenbauprojekte,<br />
während die hoheitlichen Aufgaben weiterhin den jeweiligen<br />
Ländern oblagen.<br />
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