Seelsorge in der Schule − - Comenius-Institut
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- Schulsozialarbeit wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel vom Kreis, Schulamt o<strong>der</strong> von freien<br />
Vere<strong>in</strong>en getragen. Die Beauftragungen gelten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel zunächst befristet<br />
(1-3 Jahre) und die Dienstaufsicht liegt bei dem Träger, <strong>der</strong> dies auch an<br />
die Schulleitungen delegieren kann.<br />
- Schulseelsorge ist für fast alle Schulseelsorger/-<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong> kirchlicher Zusatzauftrag<br />
zu (unbefristeten) Gestellungsverträgen von Schulpfarrer/-<strong>in</strong>nen.<br />
Die Hauptaufgabe ist die Erteilung von Religionsunterricht, die Dienstaufsicht<br />
über die Schulseelsorge liegt bei <strong>der</strong> Kirche (Kirchliches Schulamt).<br />
Auch <strong>in</strong> Rolle und Arbeitsweise gibt es Unterschiede, was zu e<strong>in</strong>em unterschiedlichen<br />
Selbstverständnis führt:<br />
- Schulsozialarbeit versteht sich als Jugendhilfe, macht feste Angebote (z.B.<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Nachmittagsbetreuung o<strong>der</strong> <strong>in</strong> Projekten) und hat vorrangig die<br />
Schülerschaft als Adressat. Individuelle Beratungsfälle müssen für Jugendhilfe<br />
o<strong>der</strong> Schulleitung dokumentiert werden.<br />
- Schulseelsorge versteht sich als kirchlicher Auftrag. Sie ist religiös-ethische<br />
Lebensbegleitung im breiten, auch diakonischen S<strong>in</strong>ne; Lebensbegleitung<br />
und „Sorge um die Seele“ aller <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> Tätigen. Für sie s<strong>in</strong>d Beratungsangebote,<br />
Begleitung bei Tod und Trauer, Gottesdienste, Rituale und<br />
Meditation selbstverständlich. Der <strong>Seelsorge</strong>r/die <strong>Seelsorge</strong>r<strong>in</strong> hat Schweigepflicht,<br />
auch gegenüber <strong>der</strong> Schulleitung.<br />
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3. Konsequenzen<br />
In Blick auf diese signalisierten Entwicklungen können folgende Empfehlungen<br />
formuliert werden:<br />
- Bei <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung von Schulsozialarbeit ist es notwendig, ihr Konzept mit<br />
dem <strong>der</strong> Schulseelsorge an <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> (Aufgabenbereich, Kooperationspartner,<br />
Dienstanweisung) abzustimmen. Dies gilt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für die<br />
„diakonischen Aufgaben“ von Schulseelsorge und Schulsozialarbeit.<br />
- Die Schulsozialarbeit ist, wie die Schulseelsorge, Teil des sozialen Netzes <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Schule</strong>. Zur Abstimmung und Verzahnung empfiehlt sich e<strong>in</strong> Run<strong>der</strong><br />
Tisch, Jour Fixe und e<strong>in</strong> Kooperationsvertrag.<br />
- E<strong>in</strong> religiöses Lernen <strong>in</strong> Begegnung, das die religiöse Vielfalt <strong>in</strong> Schülerund<br />
Lehrerschaft <strong>in</strong> den <strong>Schule</strong>n spiegelt, braucht die evangelische Schulseelsorge.<br />
In <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> sollten sowohl die erkennbar evangelisch profilierte<br />
Schulseelsorge als auch die weltanschaulich neutrale Schulsozialarbeit<br />
präsent se<strong>in</strong>.<br />
Text wurde erarbeitet und abgestimmt mit dem Konvent Schulseelsorge <strong>der</strong><br />
Evangelischen Kirche <strong>in</strong> Hessen und Nassau