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Seelsorge in der Schule − - Comenius-Institut

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- Schulsozialarbeit wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel vom Kreis, Schulamt o<strong>der</strong> von freien<br />

Vere<strong>in</strong>en getragen. Die Beauftragungen gelten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel zunächst befristet<br />

(1-3 Jahre) und die Dienstaufsicht liegt bei dem Träger, <strong>der</strong> dies auch an<br />

die Schulleitungen delegieren kann.<br />

- Schulseelsorge ist für fast alle Schulseelsorger/-<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong> kirchlicher Zusatzauftrag<br />

zu (unbefristeten) Gestellungsverträgen von Schulpfarrer/-<strong>in</strong>nen.<br />

Die Hauptaufgabe ist die Erteilung von Religionsunterricht, die Dienstaufsicht<br />

über die Schulseelsorge liegt bei <strong>der</strong> Kirche (Kirchliches Schulamt).<br />

Auch <strong>in</strong> Rolle und Arbeitsweise gibt es Unterschiede, was zu e<strong>in</strong>em unterschiedlichen<br />

Selbstverständnis führt:<br />

- Schulsozialarbeit versteht sich als Jugendhilfe, macht feste Angebote (z.B.<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Nachmittagsbetreuung o<strong>der</strong> <strong>in</strong> Projekten) und hat vorrangig die<br />

Schülerschaft als Adressat. Individuelle Beratungsfälle müssen für Jugendhilfe<br />

o<strong>der</strong> Schulleitung dokumentiert werden.<br />

- Schulseelsorge versteht sich als kirchlicher Auftrag. Sie ist religiös-ethische<br />

Lebensbegleitung im breiten, auch diakonischen S<strong>in</strong>ne; Lebensbegleitung<br />

und „Sorge um die Seele“ aller <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> Tätigen. Für sie s<strong>in</strong>d Beratungsangebote,<br />

Begleitung bei Tod und Trauer, Gottesdienste, Rituale und<br />

Meditation selbstverständlich. Der <strong>Seelsorge</strong>r/die <strong>Seelsorge</strong>r<strong>in</strong> hat Schweigepflicht,<br />

auch gegenüber <strong>der</strong> Schulleitung.<br />

82<br />

3. Konsequenzen<br />

In Blick auf diese signalisierten Entwicklungen können folgende Empfehlungen<br />

formuliert werden:<br />

- Bei <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung von Schulsozialarbeit ist es notwendig, ihr Konzept mit<br />

dem <strong>der</strong> Schulseelsorge an <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> (Aufgabenbereich, Kooperationspartner,<br />

Dienstanweisung) abzustimmen. Dies gilt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für die<br />

„diakonischen Aufgaben“ von Schulseelsorge und Schulsozialarbeit.<br />

- Die Schulsozialarbeit ist, wie die Schulseelsorge, Teil des sozialen Netzes <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Schule</strong>. Zur Abstimmung und Verzahnung empfiehlt sich e<strong>in</strong> Run<strong>der</strong><br />

Tisch, Jour Fixe und e<strong>in</strong> Kooperationsvertrag.<br />

- E<strong>in</strong> religiöses Lernen <strong>in</strong> Begegnung, das die religiöse Vielfalt <strong>in</strong> Schülerund<br />

Lehrerschaft <strong>in</strong> den <strong>Schule</strong>n spiegelt, braucht die evangelische Schulseelsorge.<br />

In <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> sollten sowohl die erkennbar evangelisch profilierte<br />

Schulseelsorge als auch die weltanschaulich neutrale Schulsozialarbeit<br />

präsent se<strong>in</strong>.<br />

Text wurde erarbeitet und abgestimmt mit dem Konvent Schulseelsorge <strong>der</strong><br />

Evangelischen Kirche <strong>in</strong> Hessen und Nassau

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