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Allergien - PAAN Bundesverband - Patientenorganisationen, Allergie

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standteil der Gesundheitssicherung<br />

vor. Es besteht erstmals in der<br />

Geschichte der Bundesrepublik<br />

ein Rechtsanspruch auf medizinische<br />

Rehabilitation für chronisch<br />

Kranke und Behinderte, wobei der<br />

Anspruch von der Ursache für die<br />

chronische Erkrankung bzw. Be-<br />

hinderung unbeeinflusst bleibt.<br />

Eine Krankheit ist laut Gesetzgeber<br />

als chronisch zu bezeichnen,<br />

wenn sie länger als sechs Monate<br />

besteht. Dies trifft bei <strong><strong>Allergie</strong>n</strong><br />

aller Art in der Regel immer zu und<br />

gilt ebenso für das allergische<br />

Asthma und das atopische Ekzem<br />

(Neurodermitis). Um den früher<br />

oft langwierigen Prozess von der<br />

Antragstellung bis hin zur Bewilligung<br />

einer Reha-Maßnahme zu<br />

vereinfachen, regelt das Gesetz<br />

schnelle Entscheidungswege. Innerhalb<br />

von zwei Wochen nach<br />

Eingang eines Reha-Antrages<br />

muss über die Zuständigkeit befunden<br />

werden, d.h. der Antragsteller<br />

muss schriftlich über Annahme<br />

bzw. Ablehnung oder ggf.<br />

Weiterleitung an einen anderen, in<br />

seinem Falle zuständigen, Leistungsträger<br />

informiert werden.<br />

Verzögerungen sind nur erlaubt,<br />

<strong>PAAN</strong> JOURNAL<br />

wenn ein Gutachten veranlasst<br />

werden muss. Darüber hinaus regelt<br />

das Gesetz eine Qualitätssicherung<br />

durch die Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

für Rehabilitation<br />

(BAR) und sieht ein enges Zusammenwirken<br />

von Rehaträgern vor.<br />

Seine Schaffung verdankt das<br />

SGB IX u.a. der verstärkten Bedeutung<br />

von Prävention – so<br />

kommt der Vermeidung von Folgeerkrankungen<br />

große Wichtigkeit<br />

zu, ebenso dem Management<br />

der chronischen Erkrankung in<br />

Alltag und Beruf. Dies gilt im Bereich<br />

der allergischen Erkrankungen<br />

insbesondere für die Rehabilitation<br />

von Kindern und Jugendlichen,<br />

die häufig davon betroffen<br />

sind. Der Gesetzgeber hat gerade<br />

hier erkannt, wie wichtig frühzeitige<br />

Diagnose und Förderung sind,<br />

damit rechtzeitig zu erwartende<br />

Verschlechterungen des Krankheitsbildes<br />

und Folgeerkrankungen<br />

abgewendet sowie Betroffenen<br />

beispielsweise bei der Wahl<br />

eines geeigneten Berufes Orientierungshilfe<br />

gegeben werden kann.<br />

Der Weg vom Antrag zur<br />

Bewilligung<br />

Eine Rehabilitationsmaßnahme ist<br />

allgemein bei chronischen Erkrankungen<br />

- so auch der <strong>Allergie</strong> - bei<br />

feststehender Diagnose angezeigt.<br />

Aber auch bereits bei drohender<br />

Entstehungsprozess von Behinderung und Ansatzpunkte für Intervention in der Rehabilitation (mod. nach Gerdes &<br />

Weiss 2000 und nach Kaiser, Hochgebirgsklinik Davos)<br />

Erkrankung (z. B. verstärkter <strong><strong>Allergie</strong>n</strong>eigung)<br />

kann medizinische<br />

Rehabilitation genehmigt werden.<br />

Bei einer chronischen Manifestation<br />

muss der Betroffene insbesondere<br />

lernen, langfristig - mit dem<br />

Ziel des größtmöglichen Erhalts<br />

an Lebensqualität - mit der Krankheit<br />

zu leben, sich vor Exazerbationen<br />

(Verschlechterungen) und<br />

vor zusätzlichen Gefahrenquellen<br />

(z. B. weiteren potenziellen Allergenen)<br />

zu schützen und Therapiemöglichkeiten<br />

zur Linderung der<br />

allergischen Symptomatik kennen<br />

und nutzen können.<br />

Interessenten für eine stationäre<br />

Rehabilitationsmaßnahme sollten<br />

zunächst ihren behandelnden Arzt<br />

oder Kinderarzt darauf ansprechen<br />

und bei Befürwortung selbst einen<br />

Antrag auf medizinische Rehabilitation<br />

beim zuständigen Kosten-<br />

Jahrgang 3, Ausgabe 1/2004<br />

Rehabilitation<br />

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