12.11.2012 Aufrufe

Allergien - PAAN Bundesverband - Patientenorganisationen, Allergie

Allergien - PAAN Bundesverband - Patientenorganisationen, Allergie

Allergien - PAAN Bundesverband - Patientenorganisationen, Allergie

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

K o m m e n t a r<br />

40<br />

Alle reden vom Geld – wir auch.<br />

Weil es einfach sein muss! Gerade<br />

im Gesundheitsbereich hat<br />

sich das Thema Finanzen durch<br />

die neuen Änderungen des<br />

GMG zu einem Dauerbrenner<br />

entwickelt. Zu den entscheidenden<br />

Änderungen gehören die<br />

veränderten Rezeptgebühren<br />

und die Herausnahme bestimmter<br />

Arzneimittel aus der Erstattungsfähigkeit.<br />

Da wir uns<br />

gerade in der Heuschnupfen-<br />

Hochsaison befinden, sollen die<br />

neuen Änderungen am Beispiel<br />

der Antihistaminika verdeutlicht<br />

werden.<br />

Am 16.3.2004 hat der Gemeinsame<br />

Bundesausschuss Ärzte und<br />

Krankenkassen die Erstattungsfähigkeit<br />

rezeptfreier Wirkstoffe<br />

neu festgelegt (§ 34 Abs. 1 Satz 2<br />

SGB V). Die Entscheidung besagt:<br />

Rezeptfreie Arzneimittel sind von<br />

der Erstattung der Gesetzlichen<br />

Krankenkassen (GKV) ausgeschlossen.<br />

Ausnahmen bestehen<br />

für Kinder bis zum vollendeten 12.<br />

Lebensjahr und für Jugendliche<br />

mit Entwicklungsstörungen bis<br />

zum vollendeten 18. Lebensjahr<br />

sowie bei Patienten mit schwerwiegenden<br />

Erkrankungen.<br />

Nun erfordert der Begriff „schwerwiegende<br />

Erkrankung“ natürlich<br />

eine Definition. Die Definition des<br />

Bundesausschusses sieht so aus:<br />

Eine Krankheit ist schwerwiegend,<br />

wenn sie lebensbedrohlich<br />

ist oder wenn sie aufgrund der<br />

G e s u n d h e i t s r e f o r m<br />

Warum der Gang zum Arzt<br />

Geld sparen kann<br />

Kommentar von Verena B. Nau<br />

Schwere der durch sie verursachten<br />

Gesundheitsstörung die Lebensqualität<br />

auf Dauer nachhaltig<br />

beeinträchtigt. Für solche schwerwiegenden<br />

Erkrankungen werden<br />

außerdem nur Arzneimittel weiterhin<br />

erstattet, die als Therapiestandard<br />

anerkannt sind.<br />

Studien der vergangenen Jahr haben<br />

gezeigt, dass Patienten mit<br />

schwerstem ganzjährigem allergischen<br />

Heuschnupfen (perenniale<br />

allergische Rhinitis) in ihrer Lebensqualität<br />

so stark eingeschränkt<br />

sind, dass sie mit Krebspatienten<br />

verglichen wurden (Mösges<br />

1999). Vor diesem Hintergrund<br />

sollte man annehmen, dass es sich<br />

dabei um eine schwerwiegende<br />

Erkrankung handelt, die die Lebensqualität<br />

in der Tat dauerhaft<br />

einschränkt. Der Gemeinsame<br />

Bundesausschuss sieht dies nicht<br />

so. In den Arzneimittel-Richtlinien<br />

hat der Ausschuss für Antihistaminika<br />

nur folgende Indikationen<br />

als erstattungsfähige Ausnahmen<br />

definiert:<br />

� nur in Notfallsets zur Behandlung<br />

bei Bienen-, Wespen-,<br />

Hornissengift-<strong><strong>Allergie</strong>n</strong><br />

� nur zur Behandlung schwerer,<br />

rezidivierender Urticarien<br />

(Nesselsucht)<br />

� nur bei schwerwiegendem,<br />

anhaltendem Pruritus<br />

Das bedeutet konkret, dass die<br />

Patienten seit dem 1. April 2004<br />

Antihistaminika der Wirkstoffgruppen<br />

� Cetirizin<br />

� Loratadin<br />

� Levocabastin und<br />

� Azelastin (lokal wirkend)<br />

selbst bezahlen müssen.<br />

Erstattungsfähig sind hingegen<br />

weiterhin folgende verschreibungspflichtige<br />

Antihistaminika:<br />

� Levocetirizin<br />

� Fexofenadin<br />

� Mizolastin<br />

� Ebastin<br />

� Desloratadin und<br />

� Azelastin (systemisch)<br />

Die Arzneimittel-Richtlinien besagen<br />

weiterhin: „Die Verpflichtung<br />

des Vertragsarztes zur wirtschaftlichen<br />

Verordnungsweise von<br />

nicht verschreibungspflichtigen<br />

Arzneimitteln bleibt von diesen<br />

Regelungen unberührt. Der Vertragsarzt<br />

soll nicht verschreibungspflichtige<br />

Arzneimittel zu<br />

Lasten des Versicherten verordnen,<br />

wenn sie zur Behandlung einer<br />

Erkrankung medizinisch notwendig,<br />

zweckmäßig und ausreichend<br />

sind. In diesen Fällen kann<br />

die Verordnung eines verschreibungspflichtigen<br />

Arzneimittels<br />

unwirtschaftlich sein.“ Der Arzt<br />

wird damit angehalten, immer zu<br />

Lasten der Patienten zu verordnen<br />

und sich bei der Verordnung erstattungsfähiger<br />

Präparate zurückzuhalten.<br />

Eine äußerst bedenklich<br />

stimmende Anweisung, ja geradezu<br />

gefährlich. Denn in einer Zeit,<br />

in der jeder arbeitet und mit sei-<br />

Jahrgang 3, Ausgabe 1/2004 <strong>PAAN</strong> JOURNAL

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!