Psychiatrie nah an der Gemeinde – - Barmherzige Brüder Trier e. V.
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Schwerpunkt <strong>Psychiatrie</strong> <strong>nah</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
Eine Herausfor<strong>der</strong>ung<br />
für den Schönfel<strong>der</strong>hof<br />
Wirtschaftliche Auswirkungen <strong>der</strong><br />
Ambul<strong>an</strong>tisierung<br />
Bereits im Jahre 1984 war im alten BSHG <strong>der</strong> Vorr<strong>an</strong>g <strong>der</strong> „offenen<br />
Hilfen“ in § 3a festgeschrieben worden. Das neue SGB XII führt<br />
diese Entwicklung in seinem § 13 fort: „Vorr<strong>an</strong>g haben ambul<strong>an</strong>te<br />
Leistungen vor teilstationären und stationären Leistungen …“.<br />
Mit <strong>der</strong> Fortentwicklung <strong>der</strong> gesetzlichen Grundlagen wollte <strong>der</strong><br />
Gesetzgeber auch den Paradigmenwechsel vom institutionszum<br />
personenorientierten Ansatz beför<strong>der</strong>n.<br />
Schon seit mehr als zehn Jahren ist in<br />
den einschlägigen Gesetzen festgelegt,<br />
dass Leistungs-, Vergütungs- und<br />
Prüfungsvereinbarungen (nach dem SGB<br />
XII nunmehr auch für ambul<strong>an</strong>te Dienste)<br />
abgeschlossen werden müssen. Dabei gilt <strong>der</strong><br />
Grundsatz: „Die Vereinbarung muss vor Beginn<br />
<strong>der</strong> jeweiligen Wirtschaftsperiode abgeschlossen<br />
werden, nachträgliche Ausgleiche<br />
sind nicht zulässig (§ 77 Abs. 1 SGB XII)“.<br />
Von diesen gesetzlich vorgegebenen Normen<br />
sind wir in <strong>der</strong> Realität weit entfernt. Für<br />
den Schönfel<strong>der</strong>hof hat die letzte Entgeltvereinbarung<br />
in Bezug auf stationäre Leistungen<br />
Anf<strong>an</strong>g <strong>der</strong> 90er-Jahre des verg<strong>an</strong>genen Jahrhun<strong>der</strong>ts<br />
stattgefunden. Bei <strong>der</strong> Entwicklung<br />
und Einführung neuer Betreuungsformen<br />
wie ambul<strong>an</strong>ter Wohnbetreuung, Tagesstätten<br />
o<strong>der</strong> Beratungs<strong>an</strong>geboten gibt es in <strong>der</strong> Praxis<br />
keine normierten Verfahren, wie das Gesetz<br />
sie seit Jahren vorschreibt. Stattdessen werden<br />
mit kurzfristigen Denk<strong>an</strong>sätzen und mit Kostendeckungsdenken<br />
verän<strong>der</strong>ungsfeindliche<br />
Strukturen aufrechterhalten. Niem<strong>an</strong>d hat<br />
den Mut, die Tatsache zu akzeptieren, dass es<br />
auch bei <strong>der</strong> Erbringung sozialer Dienstleistungen<br />
legitim ist, Überschüsse zu erzielen.<br />
Für den Schönfel<strong>der</strong>hof sind die Auswirkungen<br />
gravierend. Die Verluste aus<br />
dem Betrieb <strong>der</strong> Tagesstätten in den Jahren<br />
2004 bis 2006 belaufen sich jeweils auf eine<br />
sechsstellige Summe. Dies liegt dar<strong>an</strong>, dass<br />
im Nachhinein Personal- und Sachkosten<br />
gestrichen werden. Es werden sogen<strong>an</strong>nte<br />
Verwendungsnachweise erstellt, aus denen<br />
nachträgliche Ausgleiche in Form von Rück-<br />
erstattungen hergeleitet werden, die gesetzlich<br />
untersagt worden sind.<br />
Diese Zuschussmentalität <strong>der</strong> Kostenträger<br />
wi<strong>der</strong>spricht g<strong>an</strong>z und gar dem eingeleiteten<br />
Paradigmenwechsel und lässt den institutionsorientierten<br />
Ansatz wie<strong>der</strong> aufleben. Die<br />
gesamte Fin<strong>an</strong>zierung ambul<strong>an</strong>ter Strukturen<br />
ist geprägt von einer von den Kostenträgern<br />
determinierten Strukturqualität (Personalschlüssel,<br />
Personalqualifikation), die nicht<br />
unbedingt zu einer guten Ergebnisqualität,<br />
die doch alle wollen, führen muss. Eine flexible<br />
und wirtschaftlich effiziente Einsatzpl<strong>an</strong>ung<br />
von Personal ist beispielsweise unter<br />
diesen Umständen nicht möglich.<br />
Der gesetzliche Zw<strong>an</strong>g zur prospektiven<br />
Vergütung von Leistungsentgelten verbunden<br />
mit dem Verbot des nachträglichen Ausgleichs<br />
würde mittel- und l<strong>an</strong>gfristig eine große Effizienz<br />
in das Verhalten <strong>der</strong> Anbieter bringen<br />
und somit zu den gewünschten Effekten einer<br />
dauerhaften Kostensenkung führen. Dem<br />
Kostenträger bliebe einzig und allein die Verpflichtung,<br />
die Ergebnisqualität zu überprüfen<br />
und gegebenenfalls die entsprechenden<br />
Konsequenzen zu ziehen.<br />
Mit <strong>der</strong> sehr fortschrittlichen Gesetzgebung<br />
<strong>der</strong> verg<strong>an</strong>genen Jahre hält die Praxis<br />
nicht Schritt. Mit <strong>der</strong> Einführung des Persönlichen<br />
Budgets in § 17 SGB IX hat <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />
noch einen „draufgesetzt“ in Bezug auf<br />
den Paradigmenwechsel. Diese dem personenzentrierten<br />
Ansatz entsprechende Fin<strong>an</strong>zierungsform<br />
löst alle Begriffe wie stationär,<br />
teilstationär o<strong>der</strong> ambul<strong>an</strong>t in nichts auf.<br />
M<strong>an</strong> wird sehen müssen, wie sich diese<br />
Komplexleistung bei <strong>der</strong> Vielzahl unterschiedlicher<br />
Kostenträger in Deutschl<strong>an</strong>d entwickelt.<br />
Komplexleistung k<strong>an</strong>n ja nur heißen, die Fin<strong>an</strong>zierung<br />
kommt aus einer H<strong>an</strong>d.<br />
Eine weitere Diskrep<strong>an</strong>z zwischen Theorie<br />
und Praxis lässt sich <strong>an</strong> <strong>der</strong> Kommunalisierung<br />
festmachen. Der positive Ansatz <strong>der</strong> Kommuna-<br />
Ich bin Kunde <strong>der</strong> Raiffeisenb<strong>an</strong>k.<br />
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