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Psychiatrie nah an der Gemeinde – - Barmherzige Brüder Trier e. V.

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Schwerpunkt <strong>Psychiatrie</strong> <strong>nah</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

Eine Herausfor<strong>der</strong>ung<br />

für den Schönfel<strong>der</strong>hof<br />

Wirtschaftliche Auswirkungen <strong>der</strong><br />

Ambul<strong>an</strong>tisierung<br />

Bereits im Jahre 1984 war im alten BSHG <strong>der</strong> Vorr<strong>an</strong>g <strong>der</strong> „offenen<br />

Hilfen“ in § 3a festgeschrieben worden. Das neue SGB XII führt<br />

diese Entwicklung in seinem § 13 fort: „Vorr<strong>an</strong>g haben ambul<strong>an</strong>te<br />

Leistungen vor teilstationären und stationären Leistungen …“.<br />

Mit <strong>der</strong> Fortentwicklung <strong>der</strong> gesetzlichen Grundlagen wollte <strong>der</strong><br />

Gesetzgeber auch den Paradigmenwechsel vom institutionszum<br />

personenorientierten Ansatz beför<strong>der</strong>n.<br />

Schon seit mehr als zehn Jahren ist in<br />

den einschlägigen Gesetzen festgelegt,<br />

dass Leistungs-, Vergütungs- und<br />

Prüfungsvereinbarungen (nach dem SGB<br />

XII nunmehr auch für ambul<strong>an</strong>te Dienste)<br />

abgeschlossen werden müssen. Dabei gilt <strong>der</strong><br />

Grundsatz: „Die Vereinbarung muss vor Beginn<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Wirtschaftsperiode abgeschlossen<br />

werden, nachträgliche Ausgleiche<br />

sind nicht zulässig (§ 77 Abs. 1 SGB XII)“.<br />

Von diesen gesetzlich vorgegebenen Normen<br />

sind wir in <strong>der</strong> Realität weit entfernt. Für<br />

den Schönfel<strong>der</strong>hof hat die letzte Entgeltvereinbarung<br />

in Bezug auf stationäre Leistungen<br />

Anf<strong>an</strong>g <strong>der</strong> 90er-Jahre des verg<strong>an</strong>genen Jahrhun<strong>der</strong>ts<br />

stattgefunden. Bei <strong>der</strong> Entwicklung<br />

und Einführung neuer Betreuungsformen<br />

wie ambul<strong>an</strong>ter Wohnbetreuung, Tagesstätten<br />

o<strong>der</strong> Beratungs<strong>an</strong>geboten gibt es in <strong>der</strong> Praxis<br />

keine normierten Verfahren, wie das Gesetz<br />

sie seit Jahren vorschreibt. Stattdessen werden<br />

mit kurzfristigen Denk<strong>an</strong>sätzen und mit Kostendeckungsdenken<br />

verän<strong>der</strong>ungsfeindliche<br />

Strukturen aufrechterhalten. Niem<strong>an</strong>d hat<br />

den Mut, die Tatsache zu akzeptieren, dass es<br />

auch bei <strong>der</strong> Erbringung sozialer Dienstleistungen<br />

legitim ist, Überschüsse zu erzielen.<br />

Für den Schönfel<strong>der</strong>hof sind die Auswirkungen<br />

gravierend. Die Verluste aus<br />

dem Betrieb <strong>der</strong> Tagesstätten in den Jahren<br />

2004 bis 2006 belaufen sich jeweils auf eine<br />

sechsstellige Summe. Dies liegt dar<strong>an</strong>, dass<br />

im Nachhinein Personal- und Sachkosten<br />

gestrichen werden. Es werden sogen<strong>an</strong>nte<br />

Verwendungsnachweise erstellt, aus denen<br />

nachträgliche Ausgleiche in Form von Rück-<br />

erstattungen hergeleitet werden, die gesetzlich<br />

untersagt worden sind.<br />

Diese Zuschussmentalität <strong>der</strong> Kostenträger<br />

wi<strong>der</strong>spricht g<strong>an</strong>z und gar dem eingeleiteten<br />

Paradigmenwechsel und lässt den institutionsorientierten<br />

Ansatz wie<strong>der</strong> aufleben. Die<br />

gesamte Fin<strong>an</strong>zierung ambul<strong>an</strong>ter Strukturen<br />

ist geprägt von einer von den Kostenträgern<br />

determinierten Strukturqualität (Personalschlüssel,<br />

Personalqualifikation), die nicht<br />

unbedingt zu einer guten Ergebnisqualität,<br />

die doch alle wollen, führen muss. Eine flexible<br />

und wirtschaftlich effiziente Einsatzpl<strong>an</strong>ung<br />

von Personal ist beispielsweise unter<br />

diesen Umständen nicht möglich.<br />

Der gesetzliche Zw<strong>an</strong>g zur prospektiven<br />

Vergütung von Leistungsentgelten verbunden<br />

mit dem Verbot des nachträglichen Ausgleichs<br />

würde mittel- und l<strong>an</strong>gfristig eine große Effizienz<br />

in das Verhalten <strong>der</strong> Anbieter bringen<br />

und somit zu den gewünschten Effekten einer<br />

dauerhaften Kostensenkung führen. Dem<br />

Kostenträger bliebe einzig und allein die Verpflichtung,<br />

die Ergebnisqualität zu überprüfen<br />

und gegebenenfalls die entsprechenden<br />

Konsequenzen zu ziehen.<br />

Mit <strong>der</strong> sehr fortschrittlichen Gesetzgebung<br />

<strong>der</strong> verg<strong>an</strong>genen Jahre hält die Praxis<br />

nicht Schritt. Mit <strong>der</strong> Einführung des Persönlichen<br />

Budgets in § 17 SGB IX hat <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />

noch einen „draufgesetzt“ in Bezug auf<br />

den Paradigmenwechsel. Diese dem personenzentrierten<br />

Ansatz entsprechende Fin<strong>an</strong>zierungsform<br />

löst alle Begriffe wie stationär,<br />

teilstationär o<strong>der</strong> ambul<strong>an</strong>t in nichts auf.<br />

M<strong>an</strong> wird sehen müssen, wie sich diese<br />

Komplexleistung bei <strong>der</strong> Vielzahl unterschiedlicher<br />

Kostenträger in Deutschl<strong>an</strong>d entwickelt.<br />

Komplexleistung k<strong>an</strong>n ja nur heißen, die Fin<strong>an</strong>zierung<br />

kommt aus einer H<strong>an</strong>d.<br />

Eine weitere Diskrep<strong>an</strong>z zwischen Theorie<br />

und Praxis lässt sich <strong>an</strong> <strong>der</strong> Kommunalisierung<br />

festmachen. Der positive Ansatz <strong>der</strong> Kommuna-<br />

Ich bin Kunde <strong>der</strong> Raiffeisenb<strong>an</strong>k.<br />

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