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ADN 2015

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Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung<br />

von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (<strong>ADN</strong>)<br />

Teil 3 - Verzeichnis der gefährlichen Güter,<br />

Sondervorschriften und Freistellungen<br />

Beheizt beförderte Stoffe<br />

Unabhängig von den vorstehenden Zuordnungen wird für Stoffe, die beheizt befördert werden müssen, der Ladetanktyp<br />

abhängig von der Beförderungstemperatur wie folgt bestimmt:<br />

Maximale Beförderungstemperatur T<br />

in °C<br />

Typ N<br />

Typ C<br />

T ≤ 80 integraler Ladetank integraler Ladetank<br />

80 < T ≤ 115<br />

unabhängiger Ladetank,<br />

Bemerkung 25<br />

unabhängiger Ladetank,<br />

Bemerkung 26<br />

T > 115 unabhängiger Ladetank unabhängiger Ladetank<br />

Bemerkung 25:<br />

Bemerkung 26:<br />

Für die Beförderung dieser Stoffe darf der Ladetanktyp 3 (Ladetankwandung keine Außenhaut)<br />

verwendet werden, wenn die Konstruktion durch eine anerkannte Klassifikationsgesellschaft<br />

ausdrücklich für die maximale Beförderungstemperatur genehmigt wurde.<br />

Für die Beförderung dieser Stoffe darf der Ladetanktyp 2 (integraler Ladetank) verwendet werden,<br />

wenn die Konstruktion durch eine anerkannte Klassifikationsgesellschaft ausdrücklich für<br />

die maximale Beförderungstemperatur genehmigt wurde.<br />

<strong>ADN</strong> <strong>2015</strong> © CCNR 2014 569

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