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ADN 2015

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Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung<br />

von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (<strong>ADN</strong>)<br />

Teil 8 – Vorschriften für die Besatzung,<br />

die Ausrüstung, den Betrieb und die Dokumentation<br />

3<br />

Wenn die Ladetanks des Tankschiffs kein einheitlicher Typ sind oder deren Ausrüstung nicht gleich ist,<br />

dann muss deren Typ und deren Ausrüstung hierunter angegeben werden.<br />

Drucktank<br />

Ladetank geschlossen<br />

Tanknummer 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />

Ladetank offen<br />

unabhängiger Ladetank<br />

integraler Ladetank<br />

Ladetankwandung nicht Außenhaut<br />

Hochgeschwindig-<br />

Öffnungsdruck<br />

keitsventil in kPa<br />

Ladetank offen mit Flammendurchschlagsicherung<br />

Anschluss für eine Probeentnahmeeinrichtung<br />

Probeentnahmeöffnung<br />

Berieselungsanlage<br />

Druckalarmeinrichtung 40 kPa<br />

Heizmöglichkeit von Land<br />

Heizanlage an Bord<br />

Kühlanlage<br />

Ausführung der Gasabfuhrleitung<br />

nach Absatz 9.3.2.22.5 oder<br />

9.3.3.22.5<br />

Gasabfuhrleitung und Einrichtungen<br />

beheizt<br />

Entspricht den Bauvorschriften, die<br />

sich aus der (den) Bemerkung(en)<br />

……………. in Kapitel 3.2 Tabelle C<br />

Spalte (20) ergeben<br />

<strong>ADN</strong> <strong>2015</strong> © CCNR 2014 795

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