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ADN 2015

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Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung Teil 9 -<br />

von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (<strong>ADN</strong>)<br />

Bauvorschriften<br />

Über die Gleichgewichtslage hinaus muss der positive Bereich der Hebelarmkurve einen aufrichtenden<br />

Hebel ≥ 0,05 m in Verbindung mit einer Fläche ≥ 0,0065 m·rad aufweisen. Diese Mindestwerte<br />

der Stabilität sind bis zum Eintauchen der ersten nicht wetterdicht verschlossenen Öffnung,<br />

jedoch vor einem Neigungswinkel ≤ 27° einzuhalten. Tauchen nicht wetterdicht verschlossene Öffnungen<br />

vorher ein, sind die dazugehörigen Räume bei der Leckrechnung als geflutet anzusehen.<br />

< 12°<br />

Leckhebel<br />

> 0,05 m<br />

A<br />

A > 0,0065 [m . rad]<br />

Phi [°]<br />

erste nicht wetterdicht verschlossene<br />

Öffnung zu Wasser, jedoch < 27°<br />

Gleichgewichtslage<br />

Endschwimmlage<br />

9.2.0.95.3 Wenn Öffnungen, über die unbeschädigte Abteilungen zusätzlich fluten können, wasserdicht verschlossen<br />

werden können, müssen diese Verschlusseinrichtungen entsprechend ihren Anforderungen<br />

beschriftet sein.<br />

9.2.0.95.4 Werden Quer- oder Niederflutöffnungen zur Verringerung von Asymmetrien vorgesehen, muss der<br />

Ausgleich innerhalb von 15 Minuten erfolgen, wenn im Zwischenzustand ausreichende Leckstabilitätswerte<br />

nachgewiesen werden.<br />

9.2.0.96 –<br />

9.2.0.99 (bleibt offen)<br />

<strong>ADN</strong> 2013 © CCNR 2013 825

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